Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber bei festgelegter Bewerberhöchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen;
5) Angabe Art d. Bewerbung;
6) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend;
7) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 SektVO;
8) Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend;
9) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge;
10) Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
11) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
12) Mindesthonorarumsätze gem. Pkt. III.1.2);
13) Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
14) Mindestreferenzen A+B+C gem. Pkt. III.1.3) 15) Personalunion Gesamtprojektleiter (GPL) und einem verantwortl. Projektbearbeiter (PB) möglich;
16) Nachweise berufl. Qualifikation GPL, PB Verkehrsplanung Schiene, PB Verkehrsplanung Straße, PB Fahrleitung, PB Bahnstromversorgung, PB Ingenieurbauwerke (gem. Anlage 12.2 HOAI 2013 – Gruppe 1, 2 und 4) und PB Ingenieurbauwerke (gem. Anlage 12.2. Gruppe 6 u. § 49 HOAI) für OPL u. TWP Brückenbauwerke Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A) Referenzen (Ref.) mit 70 %, davon:
1) Mindestref. A- Objektplanung (OPL) Verkehrsanlagen für Neubau Verkehrsanlage nach BOStrab; 30 %, davon:
1.a) erbrachte Lph, 10 %;
1.b) Herstellungskosten (HK) (KG200-600) in EUR netto, 10 %;
1.c) Anzahl Gleisdreiecke, 10 %.
2) Mindestref. B – OPL Ingenieurbauwerke für Planung der innerstädtischen Erschließung; 20 % davon:
2.a) erbrachte LPH, 10 %;
2.b) Herstellungskosten (HK) (KG 200+500) in EUR netto, 10 %.
3) Mindestref. C – Technische Ausrüstung für Neubau einer Straßenbahnfahrleitungsanlage; 10 %.
4) Zusätzl. Ref.- Neubau von Verkehrsanlagen nach BOStrab im innerstädtischen Bereich; 10 %.
B) Qualifikation Projektteam; 30 %, davon:
5) Erfahrungen des vorgesehenen Gesamtprojektleiters; 30 %, davon:
5.a) Berufserfahrung GPL; 10 %;
5.b) Persönl. Ref. GPL, 20 %.