Chemnitzer Modell, Stufe 5 – Ausbau Stollberg – Oelsnitz – St. Egidien, hier: Generalplanungsleistungen für Verkehrsanlagen für nichtbundeseigene Eisenbahnen (EBO) (Vergabe-Nr.: CM5-Plg-III)

Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH

Ziel der Planung und der baulichen Realisierung der Stufe 5 des Chemnitzer Modells ist eine umsteigefreie Verlängerung der Pilotlinie Chemnitz – Stollberg über Oelsnitz und St. Egidien bis nach Glauchau. Dafür soll zum einen eine Neubaustrecke ausgehend vom Bahnhof Stollberg zunächst entlang des alten Bahndammes der Strecke nach Zwönitz, anschließend in Mittellage über die Auer Straße führend und schließlich die Bundesautobahn A72 unterquerend südlich der Ortslage Niederwürschnitz in die Strecke Stollberg – St. Egidien einbindend errichtet werden. Zum anderen soll die vorhandene Strecke Stollberg – St. Egidien zwischen der Einbindestelle der Neubaustrecke und dem Bahnhof St. Egidien elektrifiziert werden.
Gegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen (Lph 1 bis 3 und 5 teilweise, Lph 4, 6 und 7 vollständig, optional Lph 8 und 9 vollständig) für den Teil 2 – Abschnitt 2, Teil 3 – Abschnitt 1 bis 4, Teil 4 – Abschnitt 1 und 2 gemäß HOAI 2013.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-05 Auftragsbekanntmachung
2021-03-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Ziel der Planung und der baulichen Realisierung der Stufe 5 des Chemnitzer Modells ist eine umsteigefreie Verlängerung der Pilotlinie Chemnitz – Stollberg über Oelsnitz und St. Egidien bis nach Glauchau. Dafür soll zum einen eine Neubaustrecke ausgehend vom Bahnhof Stollberg zunächst entlang des alten Bahndammes der Strecke nach Zwönitz, anschließend in Mittellage über die Auer Straße führend und schließlich die Bundesautobahn A72 unterquerend südlich der Ortslage Niederwürschnitz in die Strecke Stollberg – St. Egidien einbindend errichtet werden. Zum anderen soll die vorhandene Strecke Stollberg – St. Egidien zwischen der Einbindestelle der Neubaustrecke und dem Bahnhof St. Egidien elektrifiziert werden. Gegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen (Lph 1 bis 3 und 5 teilweise, Lph 4, 6 und 7 vollständig, optional Lph 8 und 9 vollständig) für den Teil 2 – Abschnitt 2, Teil 3 – Abschnitt 1 bis 4, Teil 4 – Abschnitt 1 und 2 gemäß HOAI 2013.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
Postanschrift: Am Rathaus 2
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.vms.de 🌏
E-Mail: post@vms.de 📧
Telefon: +49 371 / 40008-0 📞
Fax: +49 371 / 40008-99 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E34434515 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-09 📅
Datum des Beginns: 2021-02-15 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 197-478119
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
1. Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsbogen): Der Bewerbungsbogen ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Der Bewerbungsbogen kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse (Unterlage 3 der Vergabeunterlagen) abgerufen werden. Angebot u. Konzepte sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber auszufüllen. Der Bewerbungsbogen beinhaltet auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB. 2. Es ist ausschließlich die elektronische Bewerbungsabgabe in Textform zugelassen. 3. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax werden nicht beantwortet. 4. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von ihnen angegebenen Informationen in der von ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. 5. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben mit Ausnahme der Angaben zur fachlichen Eignung/technischen Leistungsfähigkeit gemäß Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung. 6. Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. 7. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. 8. Anlagen zum Teilnahmeantrag des Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten. 9. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). 10. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. 11. Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 12. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. 13. Hinweis zu Abschnitt III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung: Verweist der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bewerber die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten darzulegen, dass ihm tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden, vgl. § 47 Abs. 1 SektVO. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, vgl. § 47 Abs. 3 SektVO. 14. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. 15. Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. 16. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Planung und der baulichen Realisierung der Stufe 5 des Chemnitzer Modells ist eine umsteigefreie Verlängerung der Pilotlinie Chemnitz – Stollberg über Oelsnitz und St. Egidien bis nach Glauchau. Dafür soll zum einen eine Neubaustrecke ausgehend vom Bahnhof Stollberg zunächst entlang des alten Bahndammes der Strecke nach Zwönitz, anschließend in Mittellage über die Auer Straße führend und schließlich die Bundesautobahn A72 unterquerend südlich der Ortslage Niederwürschnitz in die Strecke Stollberg – St. Egidien einbindend errichtet werden. Zum anderen soll die vorhandene Strecke Stollberg – St. Egidien zwischen der Einbindestelle der Neubaustrecke und dem Bahnhof St. Egidien elektrifiziert werden.
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Gegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen (Lph 1 bis 3 und 5 teilweise, Lph 4, 6 und 7 vollständig, optional Lph 8 und 9 vollständig) für den Teil 2 – Abschnitt 2, Teil 3 – Abschnitt 1 bis 4, Teil 4 – Abschnitt 1 und 2 gemäß HOAI 2013.
Das Chemnitzer Modell ist ein innovatives Verkehrskonzept, durch welches Eisenbahnstrecken im Chemnitzer Umland mit dem normalspurigen Straßenbahnnetz der Chemnitzer Verkehrs AG (CVAG) verbunden werden. Der Verkehrsbund Mittelsachsen ist Maßnahmeträger für die Umsetzung Stufe 5 „Ausbau Stollberg – Oelsnitz – St. Egidien“. Das Vorhaben beinhaltet die Ausweitung des Streckennetzes auf der Strecke Stollberg – St. Egidien. Mit der Erweiterung soll eine umsteigefreie Fortführung der Strecke über Oelsnitz über St. Egidien bis nach Glauchau erfolgen, die die Erschließung des Gewerbegebietes „Stollberger Tor“ berücksichtigt. Der Abschnitt Neubaustrecke umfasst eine 3,5 Kilometer lange eingleisige Eisenbahnstrecke mit 4 Haltepunkten, 2 Brückenbauwerken und mehreren technisch gesicherten Bahnübergängen. Zusätzlich werden diverse Stütz- und Futterwände sowie Lärmschutzwände erforderlich. Im Abschnitt Ausbaustrecke ist die vorhandene Strecke zwischen der Einbindestelle der Neubaustrecke und dem Bahnhof St. Egidien zu elektrifizieren und betrieblich zu ertüchtigen. Die komplette Strecke zwischen Stollberg und St. Egidien soll mit ESTW-Technik ausgerüstet und an das vorhandene ESTW Stellwerk im Bf. Stollberg angeschlossen werden.
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Der Auftrag beinhaltet: Generalplanungsleistungen (Lph 1 bis 3 und 5 teilweise, Lph 4, 6 und 7 vollständig, optional Lph 8 und 9 vollständig) für den Teil 2 – Abschnitt 2, Teil 3 – Abschnitt 1 bis 4, Teil 4 – Abschnitt 1 und 2 gemäß HOAI 2013 für alle erforderlichen baulichen Anlagen einschließlich aller Nebenanlagen sowie aller Anlagen der Technischen Ausrüstung, Ausstattungs- und Entwässerungsanlagen für die gegenständliche technische Aufgabenstellung, insb.:
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— Flächenplanung, Landschaftsplanung gemäß Teil 2, Abschnitt 2 (§§ 26ff, HOAI 2013);
— Objektplanung, Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 (§§ 33ff, HOAI 2013);
— Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 2 (§§ 38 ff, HOAI 2013);
— Objektplanung, Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3 (§§ 41ff, HOAI 2013);
— Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 (§§ 45ff. HOAI 2013);
— Fachplanung, Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1 (§§ 49ff, HOAI 2013);
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4, Abschnitt 2 (§§ 53ff HOAI 2013);
— Beratungsleistungen gemäß Anlage 1 HOAI 2013 sowie Besondere Leistungen: Ingenieurvermessung (Bestands- und Entwurfsvermessung, Gleisvermessung/Trassierung), Baugrund- und Bauwerksuntersuchungen, Leistungen für Schallschutz und Lufthygiene, Umweltverträglichkeitsstudie, Brandschutzgutachten und Sicherungsleistungen, Leitungskoordinierung, Streustrom-/EMV-Gutachten.
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Die Leistungsstufe I umfasst die Leistungsphasen 1 bis 7 (teilweise). Die weiteren ausgeschriebenen Leistungsphasen 8 und 9 sind Bestandteil der optional anzubietenden Leistungsstufe II.
Beschreibung der Verlängerungen: Mögliche Beauftragung der Optionen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Generalplanungsleistungen erfolgt durch den Auftraggeber stufenweise. Zunächst wird die Leistungsstufe I beauftragt, welche die Leistungsphasen 1 bis 7 (teilweise) umfasst. Die weiteren ausgeschriebenen Leistungsphasen 8 und 9 sind Bestandteil der optional anzubietenden Leistungsstufe II. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Leistungsstufe II bzw. von Bestandteilen der Leistungsstufe II nach Erbringung der Stufe I besteht nicht.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stollberg über Oelsnitz bis St. Egidien

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über Eintragung in ein Handelsregister und Vorlage Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. über Nichteintragung mit Begründung.
Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung mittels Nachweis einer aktuellen Versicherungspolice (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages), alternativ bei Nichterreichen der Deckungssummen eine Erklärung des Versicherers, die Deckungssummen im Auftragsfall anzupassen oder eine objektbezogene Versicherung abzuschließen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Die Kosten des Versicherungsschutzes werden nicht gesondert vergütet.
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2. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers (in EUR netto):
Gesamthonorarumsatz und Honorarumsätze jeweils für die Jahre 2017, 2018 und 2019 im Bereich – Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. HOAI 2013, Anlage 13.2 – Anlagen a) und b);
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. HOAI 2013, Anlage 12.2 – Gruppe 6;
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff. HOAI 2013, Anlage 15.2 – Anlagengruppe 4.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der durchschnittlichen Jahresumsätze (der Mitglieder dieser Bewerbergemeinschaft) aus dem jeweiligen Bereich maßgebend.
3. Angabe der durchschnittlichen Beschäftigten der letzten 3 Jahre in folgenden Leistungsbereichen der HOAI (Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen)).
Mindeststandards:
Zu 1. Mindestdeckungssumme über 2 500 000 EUR für Personenschäden und über 2 500 000 EUR für sonstige Schäden, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckungssummen müssen über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden müssen mindestens den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme abdecken.
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Zu 2. Die Mindesthonorarumsätze (Durchschnitt der Umsätze der Jahre 2017, 2018 und 2019) im Bereich – Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. HOAI 2013, Anlage 13.2 – Anlagen a) und b) wird festgelegt mit 200 000 EUR netto;
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— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. HOAI 2013, Anlage 12.2 – Gruppe 6 wird festgelegt mit 150 000 EUR netto;
— Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff. HOAI 2013, Anlage 15.2 – Anlagengruppe 4 wird festgelegt mit 250 000 EUR netto.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Dieses Qualifizierungssystem der Deutschen Bahn AG betrachtet der Auftraggeber wie ein eigenes Qualifizierungssystem, so dass für folgende Leistungen eine Präqualifizierung durch Vorlage des Präqualifikationsnachweises/-zertifikat gefordert wird:
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— Planung Verkehrsanlage (Fahrbahn);
— Planung Verkehrsanlage (Bahnübergänge);
— Planung Verkehrsanlage (Bahnsteige);
— Planung Ingenieurbauwerke (Eisenbahnbrücken);
— Planung von elektrischen Energieanlagen;
— Planung von elektrischen Weichenheizanlagen;
— Planung 15 kV Standard Oberleitungsanlagen;
— Planung LST.
2. Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektteams (Personalunion zwischen stellvertretendem Gesamtprojektleiter und dem verantwortlichen Projektbearbeiter Verkehrsplanung Schiene möglich) – Eigenerklärung des Bewerbers mit allen Angaben gemäß der Formblätter 10 bis 14 des Bewerbungsbogens (siehe Unterlage 3 der Vergabeunterlagen).
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3. Gefordert wird die Darstellung von mindestens 4 Referenzen – Eigenerklärung des Bewerbers mit allen Angaben gemäß der Formblätter 15 bis 19 des Bewerbungsbogens (siehe Unterlage 3 der Vergabeunterlagen):
— Referenz Typ A (persönliche Referenz des Gesamtprojektleiters) – Mitwirkung des Gesamtprojektleiters in leitender Funktion (mindestens für die Bereiche Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung) bei einer vergleichbaren Referenz aus dem Bereich Generalplanung von Verkehrsanlagen mindestens über die Leistungsphasen 3-7 nach HOAI – Neu- und Ausbau von Gleisanlagen nach EBO von mindestens 15 Mio. EUR netto (KG 200-600) mit mindestens acht Stelleinheiten im Bahnhofsbereich (max. auf 2 Bahnhofsbereiche aufgeteilt), Planung techn. gesicherte BÜ (mindestens 1 Schranken-/Lichtsignalanlage [LSA]) und mindestens einer Straßen- oder Eisenbahnüberführung in den letzten sieben Jahren (im Zeitraum vom 1. November 2013 bis 31. Oktober 2020 fertiggestelltes, d. h. durch den Nutzer in Betrieb genommenes, Vorhaben);
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— Referenz Typ B (Büro- oder persönliche Referenz – innerstädtische Verkehrsanlage) – vergleichbare Referenz aus dem Bereich Generalplanung von Verkehrsanlagen – Neubau von komplexen, innerstädtischen Gleis- und Straßenanlagen nach EBO oder BOStrab von mind. 5 Mio. EUR netto (KG 200-600) mindestens über die Leistungsphasen 3-5 nach HOAI mit mindestens 2 Haltestellenbereichen sowie einer Kreuzung mit LSA oder Bahnübergang in den letzten sieben Jahren (im Zeitraum vom 1. November 2013 bis 31. Oktober 2020 fertiggestelltes, d. h. durch den Nutzer in Betrieb genommenes, Vorhaben),
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— Referenz Typ C (Büroreferenz – Elektrifizierung) – vergleichbare Referenz aus dem Bereich Planung von Verkehrsanlagen – Elektrifizierung einer Eisenbahnstrecke in einer Länge von min. 10 km mindestens über die Leistungsphase 3 nach HOAI in den letzten sieben Jahren (im Zeitraum vom 1. November 2013 bis 31. Oktober 2020 fertiggestelltes, d. h. durch den Nutzer teilweise oder vollständig in Betrieb genommenes, Vorhaben);
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— Referenz Typ D (Büroreferenz – Spezialtiefbau) – vergleichbare Referenz aus dem Bereich Planung von Verkehrsanlagen unter erschwerten Baugrundverhältnissen (Fels, siehe Baugrundgutachten, innerhalb Unterlage 5 der Vergabeunterlagen) und unter Beachtung erschütterungssensibler Bereiche.
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Zu jeder Referenz ist der Auftraggeber zu benennen und die weiteren Angaben gemäß der Formblätter 15 bis 19 des Bewerbungsbogens (siehe Unterlage 3 der Vergabeunterlagen) zu machen.
Es können Zusatzreferenzen (zur Erreichung von zusätzlichen Punkten, siehe hierzu Unterlage 1 der Vergabeunterlagen, Anlage 1.1: Bewertungsmatrix I) abgegeben werden, welche den Mindestanforderungen entsprechen müssen. Der Bewerber hat sich auf eine Hauptreferenz festzulegen, welche zwingend die Mindestanforderungen erfüllen muss und diesbezüglich alleinig zur Feststellung der Eignung gewertet wird. Für den Fall, dass die vom Bewerber festgelegte Hauptreferenz nicht gewertet werden kann, können abgegebene Zusatzreferenzen in die Wertung einbezogen werden. Sollte mehr als eine Zusatzreferenz abgegeben worden sein, wird der Auftraggeber den Bewerber auffordern, sich auf eine Zusatzreferenz festzulegen.
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Mindeststandards:
Zu 1.) siehe oben zu 2.) berufliche Befähigung des Projektteams:
— Gesamtprojektleiter: Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Verkehrsingenieurwesen bzw. Bauingenieurwesen mit der Vertiefung Verkehrsbau oder konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung,
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— Stellvertretender Gesamtprojektleiter: Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Verkehrsingenieurwesen bzw. Bauingenieurwesen mit der Vertiefung Verkehrsbau oder konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung;
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— Verantwortlicher Projektbearbeiter Verkehrsplanung
Schiene: Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung;
Straße: Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Verkehrsingenieurwesen oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung;
— Verantwortlicher Projektbearbeiter Fahrleitung und Bahnstromversorgung: Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schwerpunkt Bahnstrom) oder vergleichbar (z. B. Verkehrsingenieur mit Schwerpunkt Elektrische Verkehrssysteme o. ä.), mind. 5 Jahre Berufserfahrung;
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— Verantwortlicher Projektbearbeiter Leit- und Sicherungstechnik und Telekommunikation: Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik (jeweils Schwerpunkt Bahnsysteme) oder vergleichbar (Verkehrsingenieur mit Schwerpunkt Elektrische Verkehrssysteme o. ä.), mind. 5 Jahre Berufserfahrung;
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— Verantwortlicher Projektbearbeiter Ingenieurbauwerke (gem. Anlage
12.2 HOAI 2013 – Gruppe 1, 2 und 4): Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Bauingenieurwesen (mit Schwerpunkt Wasserwirtschaft) oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung;
12.2. Gruppe 6 und § 49 gem. HOAI) für die Objekt- und Tragwerksplanung der Brückenbauwerke: Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung;
— Verantwortlicher Projektbearbeiter Freianlagen/Umwelt: Nachweis Berufsabschluss der ausführenden Person/en: Hochschulstudium der Fachrichtung Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie, Bauingenieurwesen bzw. vergleichbare Studiengänge mit Schwerpunkt im landschaftsökologischen Bereich sowie Nachweis mindestens zweijähriger praktischer Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet mit Angabe von Referenzprojekten Hinweise:
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— Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung dieses Teilnahmeantrages,
— Die Vergleichbarkeit der beruflichen Qualifikation kann auch durch Nachweise einer mindestens 10-jähigen Berufserfahrung in der geforderten Fachrichtung mit Vorlage entsprechender Referenzen erreicht werden.
Zu 3.) siehe oben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheiten gemäß § 12 des Vertragsmusters für den Generalplanervertrag (siehe Unterlage 4 der Vergabeunterlagen):
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme;
— Mängelhaftungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Netto-Schlussrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierung des Projektes erfolgt über GVFG-Bundesmittel, Mittel des Freistaates Sachsen sowie Eigenmittel des ZVMS.
Die Zahlungsbedingungen sind in § 10 des Vertragsmusters für den Generalplanervertrag (siehe Unterlage 4 der Vergabeunterlagen) festgelegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (siehe auch Ziffer III.2.2)
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaften (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen (siehe Unterlage 3 der Vergabeunterlagen) beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat für die Bewerbergemeinschaft mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation und somit die Einhaltung des § 1 GWB durch die Bewerbergemeinschaft belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerbergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in Bewerbergemeinschaft fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der im Bewerbungsbogen (siehe Unterlage 3 der Vergabeunterlagen) benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
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Der Auftraggeber beabsichtigt mindestens 3 bis maximal 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zuzulassen.
Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (= Nachweis der Erfüllung der Präqualifizierungen und der geforderten Mindeststandards) anhand der Bewertungsmatrix I (siehe Unterlage 1, Anlage 1.1 der Vergabeunterlagen), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden:
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Pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300.
Die Bepunktung und Gewichtung der Eignungs- und Auswahlkriterien erfolgt gemäß den Angaben in der Bewertungsmatrix I (siehe Unterlage 1, Anlage 1.1 der Vergabeunterlagen).
Es werden maximal die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber bei festgelegter Bewerberhöchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation Büro und Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kapazitäts- und Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsaufgabe
Preis (Gewichtung): 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.vms.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34434515 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsbogen): Der Bewerbungsbogen ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Der Bewerbungsbogen kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse (Unterlage 3 der Vergabeunterlagen) abgerufen werden. Angebot u. Konzepte sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber auszufüllen. Der Bewerbungsbogen beinhaltet auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB.
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2. Es ist ausschließlich die elektronische Bewerbungsabgabe in Textform zugelassen.
3. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax werden nicht beantwortet.
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4. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von ihnen angegebenen Informationen in der von ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
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5. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben mit Ausnahme der Angaben zur fachlichen Eignung/technischen Leistungsfähigkeit gemäß Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung.
6. Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
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8. Anlagen zum Teilnahmeantrag des Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten.
9. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
10. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
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11. Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
12. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
13. Hinweis zu Abschnitt III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung: Verweist der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bewerber die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten darzulegen, dass ihm tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden, vgl. § 47 Abs. 1 SektVO. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, vgl. § 47 Abs. 3 SektVO.
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14. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen.
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15. Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
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16. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 197-478119 (2020-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4039741.71 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 058-147816
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 197-478119
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
1. Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsbogen): Der Bewerbungsbogen ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterzeichnen. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Der Bewerbungsbogen kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse (Unterlage 3 der Vergabeunterlagen) abgerufen werden. Angebot u. Konzepte sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber auszufüllen. Der Bewerbungsbogen beinhaltet auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB. 2. Es ist ausschließlich die elektronische Bewerbungsabgabe in Textform zugelassen. 3. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/Bieter sicherzustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax werden nicht beantwortet. 4. Die Bewerber erklären förmlich, dass die von ihnen angegebenen Informationen in der von ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. 5. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben mit Ausnahme der Angaben zur fachlichen Eignung/technischen Leistungsfähigkeit gemäß Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung. 6. Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. 7. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. 8. Anlagen zum Teilnahmeantrag des Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten. 9. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). 10. Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. 11. Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 12. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. 13. Hinweis zu Abschnitt III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung: Verweist der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bewerber die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3 genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten darzulegen, dass ihm tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden, vgl. § 47 Abs. 1 SektVO. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, vgl. § 47 Abs. 3 SektVO. 14. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. 15. Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. 16. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Flächenplanung, Landschaftsplanung gemäß Teil 2, Abschnitt 2 (§§ 26ff, HOAI 2013),
— Objektplanung, Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 (§§ 33ff, HOAI 2013),
— Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 2 (§§ 38 ff, HOAI 2013),
— Objektplanung, Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3 (§§ 41ff, HOAI 2013),
— Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 4 (§§ 45ff. HOAI 2013),
— Fachplanung, Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1 (§§ 49ff, HOAI 2013),
— Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4, Abschnitt 2 (§§ 53ff HOAI 2013),

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-22 📅
Name: FUCHS Ingenieurbüro für Verkehrsbau GmbH
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Ingenieurbüro Schulze & Rank Ingenieurgesellschaft m. b. H.
Gesamtwert des Auftrags: 4039741.71 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
13. Hinweis zu Abschnitt III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung: Verweist der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bewerber die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend unter Abschnitt III.1.2 und III.1.3 genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten darzulegen, dass ihm tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen werden, vgl. § 47 Abs. 1 SektVO. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, vgl. § 47 Abs. 3 SektVO.
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Quelle: OJS 2021/S 058-147816 (2021-03-19)