Lieferung von Hardware und Softwarelösungen mit Beratung Implementerungsdienstleistungen zur Einführung eine multifunktionellen elektronischen Studierendenausweises für die Steuerung von Serviceleistungen an der Universität Siegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkartenprojekt II Universität Siegen
3.3-12EU2019
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Hardware und Softwarelösungen mit Beratung Implementerungsdienstleistungen zur Einführung eine multifunktionellen elektronischen...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Hardware und Softwarelösungen mit Beratung Implementerungsdienstleistungen zur Einführung eine multifunktionellen elektronischen Studierendenausweises für die Steuerung von Serviceleistungen an der Universität Siegen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Siegen-Wittgenstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Str. 2a
57076 Siegen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Universität Siegen (USi) führt für ihre etwa 20 000 Studierenden eine kontaktlose multifunktionale Chipkarte ein. Der elektronische Studierendenausweis...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Universität Siegen (USi) führt für ihre etwa 20 000 Studierenden eine kontaktlose multifunktionale Chipkarte ein. Der elektronische Studierendenausweis soll die bisher üblichen papierenen Studierendenausweise und Semestertickets ersetzen und in Zukunft die wesentlichen von Studierenden genutzten Dienstleistungen durch ein zentrales Medium zugänglich machen. In einem späteren Projektschritt sollen auch Beschäftigte und Gäste der Hochschule mit multifunktionalen Chipkarten ausgestattet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Bitte reichen Sie unbedingt die Nachweise und Erklärungen in der hier angegebenen Reihenfolge ein! Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält er sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch den Auftraggeber noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält der Auftraggeber sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen.
Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit
Den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres
Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
— Eigenerklärung, dass die in § 123 Abs. 1 bis 4 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe und die in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe nicht vorliegen (Vordruck 521) und
— soweit das der Fall ist – ggfs. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 ABs. 1 S. 1 GWB getroffen wurden, mit Darstellung derselben unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 125 Abs. 1 S. 1 GWB. (formlose Eigenerklärung).
Dieser ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden wesentlichen Nachunternehmer auszufüllen.
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Übermittlung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens) oder einem gleichwertigen Verzeichnis,
— gültige Bestätigung der Berufsgenossenschaft, dass das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist. (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherer an.),
— sofern eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der für die Durchführung des Vertrages rechtskräftig bevollmächtigte Vertreter benannt werden (Vordruck 531).
Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften (formloses Schreiben durch die Vertreter aller Mitglieder der Bietergemeinschaft unterschrieben).
— wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, sind diese Teilleistungen anzugeben. Hierfür ist eine Tabelle in einer eigenen Anlage beizufügen,
— wenn ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will und sich auch auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will (Eignungsleihe), sind zusätzlic
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 1 000 000 EUR je Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird;
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche. Sofern das Geschäftsjahr 2018 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 anzugeben.
“Noch zu 3.1.): …die Formulare 533 und 532 zu verwenden.Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für...”
Noch zu 3.1.): …die Formulare 533 und 532 zu verwenden.Zusätzlich sind die konkret nach Maßgabe dieser Bekanntmachung erforderlichen Eignungsnachweise für denNachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit ist allein Sache des Bewerbers.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die unter Punkt III.1.3) geforderten Erklärungen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die unter Punkt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen,die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/ eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1) Vorlage von Referenzen des Unternehmens über in den letzten 5 Jahren erbrachte möglichst vergleichbare Leistungen mit Bezug auf den hier ausgeschriebenen Bereich mit kurzer textlicher Beschreibung des Auftrags, Angabe des Auftragswerts, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers unter Benennung eines Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefonnummer);
2) Eigenerklärung zum Personal, aus dem hervorgeht, dass:
a) Die eingesetzten Mitarbeiter über die anforderungsgerechten Voraussetzungen für die Ausführung der erforderlichen Tätigkeiten verfügen;
b) Die eingesetzten Mitarbeiter über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen;
c) Alle eingesetzten Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind.
Siehe auch Leistungsverzeichnis Kap. 2.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Zahlungsbedingungen:
Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen unbefristetenBankbürgschaft leisten.
Hinweis:...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Zahlungsbedingungen:
Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen unbefristetenBankbürgschaft leisten.
Hinweis: Auf Grund des §19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, sind wir als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 022-048128
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-11
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): VMP-registriertes Personal des Auftraggebers
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DYLK
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 009-017071 (2020-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Adolf–Reichwein–Str. 2a
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkartenprojekt II Universität Siegen
3.3-12EU2019-EP
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Hardware und Softwarelösungen mit Beratung/ Implementerungsdienstleistungen zur Einführung eine multifunktionellen elektronischen...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Hardware und Softwarelösungen mit Beratung/ Implementerungsdienstleistungen zur Einführung eine multifunktionellen elektronischen Studierendenausweises für die Steuerung von Serviceleistungen an der Universität Siegen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dienstleistungen / Services
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 009-017071
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 3.3-12EU2019
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Chipkartenprojekt II
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: H. Schomäcker GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DD3T
Körper überprüfen
Postanschrift: Albrecht–Thaer–Str. 9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 060-144250 (2020-03-23)