Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Energetisches Quartierskonzept neue Bebauung CAU Campus Bremerskamp in Kiel”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise Beauftragung:
— Fachplanung Technische Ausrüstung § 55, Abschnitt 2, Teil 4...”
Kurze Beschreibung
Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise Beauftragung:
— Fachplanung Technische Ausrüstung § 55, Abschnitt 2, Teil 4 HOAI, Anlagengruppe 1; 2; 3; 4; 5 und 8;
— Besondere Leistung: Energetisches Konzept.
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Christian Albrechts Universität zu Kiel erhält einen neuen Forschungscampus mit einer gemischten Nutzung aus Forschung, Wohnen und Verwaltung im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Christian Albrechts Universität zu Kiel erhält einen neuen Forschungscampus mit einer gemischten Nutzung aus Forschung, Wohnen und Verwaltung im Neubaugebiet Bremerskamp.
Die Bebauung Bremerskamp soll energetisch die im Mai 2020 verabschiedete Klimaschutzstrategie für eine CO neutrale Campusnutzung vorbildlich umsetzen.
Die Campuserweiterung Bremerskamp der CAU Kiel umfasst ca. 20 Gebäude mit einer BGF von ca. 220 000 m.
Ziel ist es, den neuen Campusbereich nachhaltig, energieeffizient und wirtschaftlich zu betreiben. Zu diesem Zweck soll ein übergeordnetes Energieversorgungskonzept für den gesamten Bereich entwickelt werden, das auch angrenzende Bestandsgebäude berücksichtigt.
Die Energieanlagen werden gesamt bis LPH 2 geplant und dann voraussichtlich in 2 getrennten Bauabschnitten in den LPH 3-9 zeitlich getrennt umgesetzt.
Neben dem energetischen Liegenschaftskonzept sind auch die Leistungen nach § 53 HOAI Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-5 und 8. als Generalplanung ausgeschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem AN ist bis 2032 vorgesehen (Ende zweiter Abschnitt).
Rund 500 Millionen EUR sollen in die Entwicklung eines neuen Forschungscampus am Bremerskamp fließen. Der Bremerskamp ist mit rund 10 Hektar die größte zusammenhängende Entwicklungsfläche, die direkt an den Campus der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) anschließt. Neun Neubauten für Forschung und Lehre, 5 Gebäude für studentisches Wohnen, ein neues Parkhaus, eine neue Mensa und weitere Gastronomieflächen sollen entstehen. Es soll ein lebendiger Stadtteil mit einer hochwertigen Studien- und Aufenthaltsqualität werden. Auch der Bund wird sich mit dem Max-Rubner-Institut am Bremerskamp ansiedeln. Eine Aufstellung der Bebauungspläne ist bis Ende 2021 vorgesehen. Bis Ende 2025 sollen die ersten Gebäude fertig gestellt sein.
Ein ganzheitlicher Ansatz steht im Fokus des Rahmenplans. Dazu gehören neue Gebäude ebenso wie die Anbindung der Veloroute 10, moderne Erschließungs- und Energieversorgungskonzepte, nachhaltiges Bauen unter Verwendung der BNB-Zertifizierungen, Kreislaufwirtschaft sowie der Erhalt zusammenhängender Grünflächen.
Weitere Informationen siehe I.3 Kommunikation – http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Nach dem Grad der Eignung entsprechend den vorgelegten Nachweisen – vgl. III.1.1) bis III.1.3) lt. Arbeitshilfe Teilnahmewettbewerb Auswahlmatrix” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stufenbeauftragung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für Bewerbergemeinschaften, beabsichtigte Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe:
— Den Einzelbewerbern sind Bewerbergemeinschaften gleichgestellt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Dabei muss jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es übernehmen soll.
— Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), sind für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt
Teilnahmeantrag II-1 und die dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstigen Unterlagen – sofern diese in der Auftragsbekanntmachung für den Bewerber selbst auch gefordert sind – gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers einzureichen.
— Beabsichtigt der Bewerber Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe), ist eine Vorlage des Formblatts Teilnahmeantrag II-1 und der dort genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise oder sonstige Unterlagen
Für die Unterauftragnehmer grundsätzlich nicht erforderlich. Es bleibt aber bei der Verpflichtung zur Vorlage der Sozialversicherungsnachweise nach Abschnitt III.1.1) Ziff. 3) gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers. Geprüft wird im Rahmen der Eignung nur die Eignung des Bewerbers.
— Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3) (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.
Vorzulegen sind:
1. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt Erklärung der Bewerbergemeinschaft II-2). Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.
2. Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorzulegen sind:
1. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 3 000 000 EUR für Personen sowie 1 000 000 EUR für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorzulegen sind:
1. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 3 000 000 EUR für Personen sowie 1 000 000 EUR für Sachschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) und Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht (gem. Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorzulegen sind:
1. Geeignete Referenzen (mindestens 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorzulegen sind:
1. Geeignete Referenzen (mindestens 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer (jeweils Formblatt Referenzen II-1-1). Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der Planungsanforderungen vergleichbar sein. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 3 Referenzen in der Reihenfolge der Anlagennummern seiner Auswahl zugrunde legen.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bewerber angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Bewerbers.
4. Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1).
5. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
6. weitere zusätzliche Eignungskriterien sind dem Formblatt II-1-1 Formblatt Referenzen zu entnehmen. Einzusehen unter: http://www.e-vergabe-sh.de/vergabplattform/bekanntmachungen/
Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder aber die in Abschnitt III.1.2) aufgeführte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen mit seinem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen II-3). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen II-4), vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Beabsichtigt der Bewerber, Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe) hat der Bewerber hat als Anlage zum Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen II-4), vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“§ 75 VgV, § 57 LBO Schleswig-Holstein.
Zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw....”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
§ 75 VgV, § 57 LBO Schleswig-Holstein.
Zugelassen sind:
— Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen,
— Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. Spiegelstrich) benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 Gesetz vom 15.8.1974 (gemäß...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 Gesetz vom 15.8.1974 (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1),
2. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Anwendung folgender CAD-Datenaustauschformate: DWG Format 2010 oder höher (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1),
3. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Nutzung der Dokumenten-Austauschplattform (Planteamserver) der GMSH (gemäß Formblatt Teilnahmeantrag II-1),
4. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes (251 VGSH),
5. Hinweise zum Bauproduktenrecht.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an E-Vergabe-Fbdl@gmsh.de zu stellen. Fragen werden bis zum 28.8.2020 angenommen. Der...”
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an E-Vergabe-Fbdl@gmsh.de zu stellen. Fragen werden bis zum 28.8.2020 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein,
— Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen,
— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden,
— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u. a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640📞
Fax: +49 431-988-4702 📠
URL: http://Vergabekammerwimi.landsh.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Nachprüfungsstelle Org.Z. 812
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-599-1112📞
Fax: +49 431-599-1119 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-599-2300📞
E-Mail: e-vergabe-fbdl@gmsh.de📧
Fax: +49 431-599-1510 📠
URL: http://www.gmsh.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 152-371616 (2020-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Energetisches Quartierskonzept neue Bebauung CAU Campus Bremerskamp in Kiel
21D00008”
Kurze Beschreibung:
“Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise Beauftragung:
— Fachplanung Technische Ausrüstung § 55, Abschnitt 2, Teil 4...”
Kurze Beschreibung
Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise Beauftragung:
— Fachplanung Technische Ausrüstung § 55, Abschnitt 2, Teil 4 HOAI, Anlagengruppe 1; 2; 3; 4; 5 und 8,
— Besondere Leistung: Energetisches Konzept.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1376879.60 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Christian Albrechts Universität zu Kiel erhält einen neuen Forschungscampus mit einer gemischten Nutzung aus Forschung, Wohnen und Verwaltung im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Christian Albrechts Universität zu Kiel erhält einen neuen Forschungscampus mit einer gemischten Nutzung aus Forschung, Wohnen und Verwaltung im Neubaugebiet Bremerskamp.
Die Bebauung Bremerskamp soll energetisch die im Mai 2020 verabschiedete Klimaschutzstrategie für eine CO neutrale Campusnutzung vorbildlich umsetzen.
Die Campuserweiterung Bremerskamp der CAU Kiel umfasst ca. 20 Gebäude mit einer BGF von ca. 220 000 m.
Ziel ist es, den neuen Campusbereich nachhaltig, energieeffizient und wirtschaftlich zu betreiben. Zu diesem Zweck soll ein übergeordnetes Energieversorgungskonzept für den gesamten Bereich entwickelt werden, das auch angrenzende Bestandsgebäude berücksichtigt.
Die Energieanlagen werden gesamt bis LPH 2 geplant und dann voraussichtlich in 2 getrennten Bauabschnitten in den LPH 3-9 zeitlich getrennt umgesetzt.
Neben dem energetischen Liegenschaftskonzept sind auch die Leistungen nach § 53 HOAI Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-5 und 8. als Generalplanung ausgeschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem AN ist bis 2032 vorgesehen (Ende zweiter Abschnitt).
Rund 500 Millionen Euro sollen in die Entwicklung eines neuen Forschungscampus am Bremerskamp fließen. Der Bremerskamp ist mit rund zehn Hektar die größte zusammenhängende Entwicklungsfläche, die direkt an den Campus der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) anschließt. Neun Neubauten für Forschung und Lehre, fünf Gebäude für studentisches Wohnen, ein neues Parkhaus, eine neue Mensa und weitere Gastronomieflächen sollen entstehen. Es soll ein lebendiger Stadtteil mit einer hochwertigen Studien- und Aufenthaltsqualität werden. Auch der Bund wird sich mit dem Max-Rubner-Institut am Bremerskamp ansiedeln. Eine Aufstellung der Bebauungspläne ist bis Ende 2021 vorgesehen. Bis Ende 2025 sollen die ersten Gebäude fertig gestellt sein.
Ein ganzheitlicher Ansatz steht im Fokus des Rahmenplans. Dazu gehören neue Gebäude ebenso wie die Anbindung der Veloroute 10, moderne Erschließungs- und Energieversorgungskonzepte, nachhaltiges Bauen unter Verwendung der BNB-Zertifizierungen, Kreislaufwirtschaft sowie der Erhalt zusammenhängender Grünflächen.
Weitere Informationen siehe I.3) Kommunikation – http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand/Vorstellung der Arbeitsweise der*s vorgesehenen...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand/Vorstellung der Arbeitsweise der*s vorgesehenen Projektleiters*in Energiekonzepte
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Honorarangemessenheit und Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Qualitäten der Leistungsschritte; auch Qualität und Input, die einen positiven Beitrag zur...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Honorarangemessenheit und Nachvollziehbarkeit der vorgesehenen Qualitäten der Leistungsschritte; auch Qualität und Input, die einen positiven Beitrag zur Zielerreichung haben
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Überprüfung des AG bei den eingereichten Referenzen der Verhandlung der technischen Betriebsleitungen und der Bauherrenvertretung der Referenzen (Bitte...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Überprüfung des AG bei den eingereichten Referenzen der Verhandlung der technischen Betriebsleitungen und der Bauherrenvertretung der Referenzen (Bitte E-Mail und Telefon mit dem Angebot einreichen)
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): mündliche Darstellung der Antworten auf Fragen der ZK 2-6/Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name):
“Gesamthonorar und der Besonderen Leistungen (ohne eigens vorgetragene besondere Leistung zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Angebote”
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 152-371616
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 21D00008
Titel:
“Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Energetisches Quartierskonzept neue Bebauung CAU Campus Bremerskamp in Kiel”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Averdung Ingenieure & Berater GmbH
Postanschrift: Planckstraße 13
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1376879.60 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 047-118589 (2021-03-04)