Cloud-Dienste

Freistaat Bayern vertreten durch den Bayerischen Landtag — Landtagsamt

Sichere Cloud-Dienste für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2020ASE000017
Kurze Beschreibung: Sichere Cloud-Dienste für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch den Bayerischen Landtag — Landtagsamt
Postanschrift: Max-Planck-Str. 1
Postleitzahl: 81675
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bayern.landtag.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@bayern.landtag.de 📧
Telefon: +49 8941260 📞
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Ugtu2G1pJCc%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 101-244204
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Bayerische Landtag sucht einen geeigneten IT-Dienstleister, der die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter hierbei durch die Bereitstellung sicherer Cloud-Dienste unterstützt. Die angebotene Lösung, in deren Zentrum die sichere und gleichzeitig praktikable Dateiablage steht, beinhaltet neben der Bereitstellung auch den Betrieb inklusive Support.
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Für die Implementierung der Lösung inklusive Testphase wird von einer Zeitdauer von 3 Monaten ab Zuschlagserteilung ausgegangen.
Dauer: 60 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis über Umsatz über vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Mindestumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, insgesamt 3 Mio EUR.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 32 DSGVO) genügen.
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Der Auftragnehmer bietet hinreichende Garantien dafür, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
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Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung dieser Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
Darstellung des Unternehmens/der Bewerbergemeinschaft und ihres Leistungsportfolios auf maximal einer DIN A 4-Seite. Benennung der Unternehmensform (Einzelbüro, Kooperation o. ä.), Anschrift des Büros und der Zentrale und der Name und Position des Ansprechpartners für die Ausschreibung, Kontaktdaten.
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Gehen Sie auf die Stärken Ihres Unternehmens/Bewerbergemeinschaft ein, mit Darstellung
— der fachlichen Kompetenz;
— der Erfahrungen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistung.
Stellen Sie bis zu 3 Referenzen aus mit dem Leistungsgegenstand vergleichbaren Aufträgen dar. Vergleichbar sind solche Leistungen, die Erfahrungen mit ähnlichen Aufgabenstellungen enthalten, der Größenordnung dieser Ausschreibung und den zeitlichen Vorgaben für die Umsetzung entsprechen.
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Stellen Sie dar, dass Sie in Ihren Referenzen insbesondere nachfolgende Schwerpunkte umgesetzt haben:
— Microsoft Office 365;
— System für Dateiablage;
— Geräteverwaltung;
— Back-up System.
In den Referenzen müssen die Bewerber die technischen Lösungen umgesetzt haben, die sie im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs auch als Lösung für den Bayerischen Landtag anbieten wollen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Mithilfe der eingereichten Unterlagen bewertet der Auftraggeber die Eignung der Bewerber des Teilnahmewettbewerbs.
Es ist vorgesehen, im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb maximal 5 Bewerber zur Teilnahme an der Dialogphase aufzufordern. Wird bei der Bewertung festgestellt, dass mehr als 5 Bewerber geeignet scheinen, dann entscheidet das Los zwischen diesen.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Das Projekt „sichere Cloud-Dienste für Abgeordnete“ ist für Cloud-Dienstleister aufgrund der gestellten, notwendigen Anforderungen kein Projekt „von der Stange“, sondern erfordert einen hohen Aufwand für die erstmalige Einrichtung und Bereitstellung der Cloud-Dienste. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts erhöht sich daher je länger die Laufzeit ist. Bei einer Neuausschreibung am Ende der Laufzeit entstehen die Bereitstellungskosten ggf. wieder neu. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass das Ende der Laufzeit möglichst nicht mit dem Ende einer Wahlperiode zusammenfällt, damit dieser Service neuen Abgeordneten von Beginn zur Verfügung gestellt werden kann.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Das Projekt „sichere Cloud-Dienste für Abgeordnete“ ist für Cloud-Dienstleister aufgrund der gestellten, notwendigen Anforderungen kein Projekt „von der Stange“, sondern erfordert einen hohen Aufwand für die erstmalige Einrichtung und Bereitstellung der Cloud-Dienste. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts erhöht sich daher je länger die Laufzeit ist. Bei einer Neuausschreibung am Ende der Laufzeit entstehen die Bereitstellungskosten ggf. wieder neu. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass das Ende der Laufzeit möglichst nicht mit dem Ende einer Wahlperiode zusammenfällt, damit dieser Service neuen Abgeordneten von Beginn zur Verfügung gestellt werden kann.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Regionalparlament
Kontakt
Kontaktperson: Seiler, Andrea
Internetadresse: www.bayern.landtag.de 🌏
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Ugtu2G1pJCc%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten (Ausschreibungsnummer:2020ASE000017). Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
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Sollten Sie Fragen zur eProcurement-Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. Healy Hudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 101-244204 (2020-05-22)