Coburg-013-02-Globe-Erd- und Rohbauarbeiten

Stadt Coburg — Personal- und Organisationsamt — Zentrale Beschaffungsstelle

Erd- und Rohbauarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-09 Auftragsbekanntmachung
2020-07-09 Ergänzende Angaben
2020-10-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude
Referenznummer: 1020-0452-2020/000542
Kurze Beschreibung: Erd- und Rohbauarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 📦
Rohbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg — Personal- und Organisationsamt — Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561-893155 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170e34b7b69-5153c2bf9f3a499f 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-10 📅
Datum des Beginns: 2020-10-05 📅
Datum des Endes: 2021-04-15 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 111-268839
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Nebenangebot CSV-Säulen: Nebengebäude: Nach FEs muss erreicht werden das 250 KN/m

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Erdbauarbeiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das „Globe" Theater in Coburg ist als mehrgeschossiger Holzbau in Massivholzbauweise konzipiert, welcher auf einem Kellergeschoss aus WU-Beton steht und Mithilfe von 2 Betontreppenhäusern und Masivholzwänden ausgesteift wird.
Anzubieten ist für den 5 144,04 m
Nebengebäude 1-3:
Die Nebengebäude sind als mehrgeschossiger Holzbau in Skelettbauweise konzipiert. Die Gebäude lasten auf einer Betonplatte mit Streifenfundamenten ab. Anzubieten sind für die Nebengebäude neben der Baustelleneinrichtung, die Erstellung der Bodenplatten, sowie der gesamt Erdabu. Zur Bauverbesserung des Baugrunds müssen CSV-Säulen unter allen 3 Nebengebäuden erstellt werden.
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— Größe Nebengeb. 1 : 852,83 m
— Größe Nebengeb. 2 : 570,10 m
— Größe Nebengeb. 3 : 558,68 m
Sowohl für das Globe wie für die Nebengebäude müssen Grundleitungsanschlüsse/-leitungen verbaut werden.
Zusätzliche Informationen:
Mindestanforderungen an Nebenangebote:
1. Nebenangebot CSV-Säulen:
Nebengebäude: Nach FEs muss erreicht werden das 250 KN/m
Bezeichnung des Loses: Rohbauarbeiten
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
96450 Coburg.
96450 Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung — EU) nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
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Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist die Eignung vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die Eignung jedes anderen Unternehmens vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst für jedes andere Unternehmen durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, für jedes andere Unternehmen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen.
Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Werden vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder vom Nachunternehmer Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 6 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote ausgestellt worden sein.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein.
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Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 123 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A) vorliegen, zu ersetzen. Der Bieter hat auch ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegen, zu ersetzt.
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Weiterhin behält sich die zentrale Beschaffungsstelle vor, folgende Unterlagen nachzufordern (auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen): Unterlagen zur Eignungsleihe (Nutzung Kapazitäten anderer Unternehmer), Unterlagen zur Eignungsprüfung der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer, Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bieters, Unterlagen zur Preisprüfung und Aufklärung des Angebotsinhalts in Schriftform.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage der geforderten Nachweise der Eignung siehe III.1.1.
Weiterhin werden gefordert:
Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot, Teilnahmeantrag oder seiner Interessensbestätigung benennen.
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Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung" abzugeben.
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Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 123 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A) vorliegen, zu ersetzen. Der Bieter hat auch ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegen, zu ersetzt.
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Mindeststandards:
Mindestumsatz pro Jahr:
— Los 1 (Erdbau): 1 500 000 EUR;
— Los 2 (Rohbau): 2 500 000 EUR.
Mittel der Nachweisführung:
— Vorlage von Jahresabschlüssen oder
— Eigenerklärung.
Berufshaftpflichtversicherung:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für ihn mindestens betragen:
— für Personenschäden pauschal je Schadensfall 3 000 000 EUR;
— für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden pauschal je Schadens-Fall 1 500 000 EUR.
Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Die vorgenannte Versicherung des ANs muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen sein.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom AN zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem AG uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
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Die Mindestanforderung gilt sowohl für Los 1 als auch für Los 2.
— Erklärung des Versicherers oder
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage des geforderten Nachweises der Eignung siehe III.1.1.
Weiterhin werden gefordert:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Referenzprojekte mit einer Summe (Rechnungswert, netto) von jeweils weniger als u. g. Einzelsumme sind im Umfang nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikation, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot, Teilnahmeantrag oder seiner Interessensbestätigung benennen.
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Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 123 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A) vorliegen, zu ersetzen. Der Bieter hat auch ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegen, zu ersetzt.
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Mindeststandards:
Referenzen:
Los 1 Erdbau:
Beschreibung der Referenzen (Ausführungsmerkmale):
— 2 Referenzen über die Ausführung einer Bohrpfahlwand (1 Referenz als Mindestanforderung);
— 2 Referenzen über die Ausführung von CSV Säulen
(Referenzobjekte mit einer Summe (Rechnungswert, netto) von weniger als 500 000 EUR sind im Umfang nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.).
Los 2 Rohbau:
— 2 Referenzen über die Ausführung von Frischbetonverbundfolie (1 Referenz als Mindestanforderung);
— 2 Referenzen über die Ausführung von einer WU-Konstruktion;
— 2 Referenzen über einen Betonbau — Sichtbetonbau SB2;
— 1 Referenz über einen Betonbau — Sichtbetonbau SB3.
— Referenzliste oder
Mindestbeschäftigtenzhal:
— Los 1 Erdbau: 10 Beschäftigte;
— Los 2 Rohbau: 15 Beschäftigte.
— Organigramm oder
Los 1 und Los 2: Nachweis eines Maschinenführers.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Coburg — Personal- und Organisationsamt — Zentrale Beschaffungsstelle, Steingasse 18, 96450 Coburg, Deutschland.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gerald Hellmuth
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-170e34b7b69-5153c2bf9f3a499f 🌏
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden „NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
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Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 29.6.2020

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
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Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2020/S 111-268839 (2020-06-09)
Ergänzende Angaben (2020-07-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 📦

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 133-325645
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 111-268839
ABl. S-Ausgabe: 133
Quelle: OJS 2020/S 133-325645 (2020-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4035580.93 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg — Hochbauamt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 204-495271
ABl. S-Ausgabe: 204

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das „Globe“ Theater in Coburg ist als mehrgeschossiger Holzbau in Massivholzbauweise konzipiert, welcher auf einem Kellergeschoss aus WU-Beton steht und Mithilfe von 2 Betontreppenhäusern und Massivholzwänden ausgesteift wird. Anzubieten ist für den 5 144,04 m
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— Größe Nebengeb. 1: 852,83 m
— Größe Nebengeb. 2: 570,10 m
— Größe Nebengeb. 3: 558,68 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-13 📅
Name: Angermüller Bau GmbH
Postanschrift: Bahnweg 8
Postort: Untersiemau
Postleitzahl: 96253
Land: Deutschland 🇩🇪
Coburg, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 735000.49 EUR 💰
1962549.77 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 204-495271 (2020-10-15)