Coburg – Beschaffung Hardware – Digitales Klassenzimmer Teil 2

Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Amt für Informations- und Kommunikationstechnik

Beschaffung Hardware – Digitales Klassenzimmer Teil 2.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-23 Auftragsbekanntmachung
2020-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: 1020-0452-2020/001316
Kurze Beschreibung: Beschaffung Hardware – Digitales Klassenzimmer Teil 2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Multimediaausrüstung 📦
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Digitalkameras 📦
Bildschirme 📦
Computeranlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Amt für Informations- und Kommunikationstechnik
Postanschrift: Uferstraße 7
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561-893150 📞
Fax: +49 9561-8963159 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17490ca53c2-2ed45b293ae3b257 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-28 📅
Datum des Beginns: 2020-12-29 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 188-453350
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 9
Bezeichnung des Loses: Beamer
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von: Beamer Ultrakurzdistanz, Standard-Beamer, Installations-Beamer, Deckenhalterung Installations-Beamer.
Zusätzliche Informationen:
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
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Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Bezeichnung des Loses: IPads mit Zubehör
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von: iPads, AppleTVs, MDM-Lizens, iPad Hüllen mit Tastatur, Eingabestifte iPads, Koffer-Transportsysteme für iPads.
Bezeichnung des Loses: Mini-PCs
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung von Mini-PCs.
Zusätzliche Informationen:
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung Nicht zu erwarten ist.
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Bezeichnung des Loses: Convertible Laptops
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Lieferung von Convertible Laptops und Zubehör (Docking Stations).
Bezeichnung des Loses: Präsentationskameras
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Lieferung von Präsentationskameras.
Bezeichnung des Loses: Monitore
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Lieferung von Monitoren 24".
Bezeichnung des Loses: Interaktive Großdisplays
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Lieferung von Interaktiven Großdisplays.
Bezeichnung des Loses: Receiver
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Lieferung von Streaming Receiver und Headsets.
Bezeichnung des Loses: Grafiktablets
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Lieferung von Grafiktablets.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Dinglichkeitsbegründung: Die Förderung „Digitales Klassenzimmer“ muss nächstes Jahr komplett abgeschlossen sein. Berücksichtigt werden kann nur die Hardware, welche im Jahr 2020 beauftragt worden ist. Nachdem bei der Ausschreibung „Leihgeräte Schüler“ das Los 2 – Convertible Notebooks aufgehoben werden musste, müssen diese Geräte nun erneut ausgeschrieben werden. Die Dringlichkeit wurde somit nicht vom Auftraggeber verursacht. Da das neue Schuljahr bereits begonnen hat, benötigen wir diese Hardware ebenfalls dringend. Aus den oben genannten Gründen bitten wir um Verkürzung der Angebotsfrist, da eine nach objektiven Gesichtspunkten festzustellende Eilbedürftigkeit des Beschaffungsvorhabens vorliegt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Helligkeit (Farbe/Weiß kombiniert)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auflösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lebensdauer der Lichtquelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herstellergarantie/Service
Preis (Gewichtung): 60,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prozessorgeneration der iPads
Herstellergarantie/Service der iPads, AppleTVs und Transportkoffer
Gewicht der Transportkoffer
Preis (Gewichtung): 70,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CPU-Taktfrequenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CPU-Generation
Anschlüsse
Preis (Gewichtung): 50,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CPU-Taktfrequenz der Convertible Laptops ohne Dockingstation
CPU-Generation der Convertible Laptops ohne Dockingstation
Anschlüsse der Convertible Laptop und Dockingstation
Herstellergarantie/Service der Convertible Laptop und Dockingstation
Helligkeit/Kontrast
Betrachtungswinkel
Reaktionszeit
Paneltyp
Touchtechnologie
Kompatibilität mit Software

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gerald Hellmuth
Internetadresse: www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17490ca53c2-2ed45b293ae3b257 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg – Personal- und Organisationsamt – Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Steingasse 18
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir bitten um Beachtung:
Es werden „Nur“ elektronische Angebote zugelassen!
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) ist „ausschließlich“ für die Zusendung von Angebotsteilen gedacht, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle). Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen“ der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
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Termin bis zu bem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 29.9.2020.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 188-453350 (2020-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung Hardware — Digitales Klassenzimmer Teil 2.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Coburg — Amt für Informations- und Kommunikationstechnik

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 242-596987
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 188-453350
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht Berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht Berücksichtigt.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Dinglichkeitsbegründung: Die Förderung „Digitales Klassenzimmer" muss nächstes Jahr komplett abgeschlossen sein. Berücksichtigt werden kann nur die Hardware, welche im Jahr 2020 beauftragt worden ist. Nachdem bei der Ausschreibung „Leihgeräte Schüler" das Los 2 — Convertible Notebooks aufgehoben werden musste, müssen diese Geräte nun erneut ausgeschrieben werden. Die Dringlichkeit wurde somit nicht vom Auftraggeber verursacht. Da das neue Schuljahr bereits begonnen hat, benötigen wir diese Hardware ebenfalls dringend. Aus den oben genannten Gründen bitten wir um Verkürzung der Angebotsfrist, da eine nach objektiven Gesichtspunkten festzustellende Eilbedürftigkeit des Beschaffungsvorhabens vorliegt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-07 📅
Name: Compu-House GmbH
Postanschrift: Abt-Knauer-Str. 3a
Postort: Weismain
Postleitzahl: 96260
Land: Deutschland 🇩🇪
Lichtenfels 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Hans WiNN GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kirschäckerstraße 24
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land: Bamberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: BÜRO Mayer GmbH & Co. KG
Postanschrift: Emil-Kemmer-Str. 11
Postort: Hallstadt
Postleitzahl: 96103
Land: Bamberg, Landkreis 🏙️
Name: ia-media GmbH
Postanschrift: Kurt-Huber-Straße, 13
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85055
Land: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Wittler visuelle Einrichtungen GmbH
Postanschrift: Warmensteinacherstr. 52
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12349
Land: Berlin 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Referenz
Zusätzliche Informationen
Dokumentation des Grundes des Verzichts der Bekanntgabe der Auftragssumme in der Bekanntmachung vergebene Aufträge:
Grundsätzlich sind die Auftragssummen in der Bekanntmachung vergebener Aufträge (EU) bekanntzumachen. Dies jedoch nicht, wenn dies zu einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht der Kalkulationsgrundlagen der Bieter führen könnte.
Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen nur eine geringe Menge an Einzelpreisen abgefragt wurde, könnten die Bieter, die am Verfahren teilgenommen hatten, die Kalkulation des bezuschlagten Bieters zurückzurechnen.
Auch eine Angabe des höchsten/tiefsten Angebotspreises eröffnet den Bieter die Möglichkeit die Kalkulationsgrundsätze der anderen Bieter zurückzurechnen.
Heißt letztendlich, dass es sich um Angaben über die Auftragsvergabe handelt, deren Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen eines öffentlichen oder privaten Wirtschaftsteilnehmers, schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde.
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Daher muss auf die Angabe der bezuschlagten Angebotssumme verzichtet werden.
Rechtsvorschrift:
Richtlinie 2014/24/EU, Art. 50
§ 5 VgV — Wahrung der Vertraulichkeit
Rundschreiben Kommunale Auftragsvergaben;
Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten und Veröffentlichung von Auftragsdaten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
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Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 242-596987 (2020-12-08)