Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Coburg – Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals – Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung...”
Titel
Coburg – Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals – Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung Tragwerk
1020-0452-2020/001376
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung: Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung Tragwerk.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 580 359 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96450 Coburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Coburg strebt ein städtebaulich integriertes Gesamtkonzept auf Grundlage der Fortschreibung Rahmenplanung vom 16.10.2019 und des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Coburg strebt ein städtebaulich integriertes Gesamtkonzept auf Grundlage der Fortschreibung Rahmenplanung vom 16.10.2019 und des Bebauungsplanentwurfs Nr. 9/5 für das ehemalige Schlachthof- und Güterbahnhofareal an. Die Erschließung von Teilen des Schlachthof- und Güterbahnhofsareal ist in 9 Objektsflächen unterteilt. Jede einzelne beinhaltet sowohl Freianlagen, als auch Verkehrsflächen.
Die Planung der Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung soll von einem Ingenieurbüro übernommen werden.
Mit Planung der Freianlagen soll ein Büro beauftragt werden, welches zusätzlich zur Freianlagenplanung die Projektoberleitung übernimmt. Dieses legt die architektonischen Ansprüche des Bauherren fest und setzt diese um. Zu seinen Aufgaben gehören aber auch die leistungsbildübergreifenden planerischen, wirtschaftlichen und terminlichen Koordinationen, sowie die Integrationsleistungen mit sämtlichen weiteren Planern.
Die einzelnen Optionsflächen haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Die Leistungsphasen 1 und 2 sollen für alle Optionsflächen gemeinsam bearbeitet werden, um eine durchgängiges Konzept zu erhalten. Die Honorargrundlage für die Verkehrsanlagen ist dabei eine einheitliche Honorarzone für alle 9 Optionsflächen, sowie die Summe der einzelnen anrechenbaren Kosten der Optionsflächen.
Für die restlichen Optionsflächen behält sich der AG vor, die Optionsflächen zeitlich getrennt voneinander zu planen und zu bauen. Hierbei wird das Honorar separat für jede Optionsfläche mit eigener Honorarzone und anrechenbaren Kosten ermittelt.
Die Vorentwurfsplanung (Stufe 1) der Optionsflächen 0 bis 8 soll in den Sitzungen des Senates für Stadt- und Verkehrsplanung, sowie Bauwesen und im Stadtrat im April 2021 zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies wird Grundlage für die weiteren politischen und haushaltsrelevanten Entscheidungen sein. Für die Optionsflächen 1 bis 5 und 8 ist der Zeitpunkt der Weiterführung der Planung und Umsetzung der Maßnahmen noch nicht endgültig festgelegt.
Für die Optionsflächen 0, 6 und 7 ist die Planung unmittelbar weiterzuentwickeln. Die Beschlussfassung zur Entwurfsplanung hierfür ist in den Sitzungen der politischen Gremien im Juli 2021 vorgesehen.
Die Fertigstellung der Baumaßnahmen der Optionsflächen 0 und 7 ist für Ende 2022 vorgesehen. Die für die Baumaßnahmen der Optionsfläche 6 für Frühjahr 2023.
Leistungsbilder:
Objektplanung Verkehrsanlagen (LPH 1-9 HOAI)
Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 1-9 HOAI)
Fachplanung Tragwerke (LPH 1-6 HOAI)
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2 HOAI;
— Stufe 2: LPH 3 HOAI;
— Stufe 3: LPH 4-7 HOAI;
— Stufe 4: LPH 8-9 HOAI.
Anrechenbare Kosten insgesamt über alle Optionsflächen (ca.):
— Verkehrsanlagen: 6 512 000,00 EUR (netto);
— Ingenieurbauwerke: 965 000,00 EUR (netto);
— Tragwerksplanung: 868 500,00 EUR (netto).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Schilderung der Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Kosteneinhaltung / Vorgehensweise bei Kostenabweichungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Termineinhaltung / Vorgehensweise bei Terminabweichungen
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Präsenz auf der Baustelle in der Bauphase / Organisation der Bauüberwachung und Ablauf der Jour-Fixe”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenz/Erreichbarkeit für den Auftraggeber in der Planungsphase
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Persönliche Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/innen mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie der...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Persönliche Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/innen mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie der Einbindung in andere Projekte
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Persönliche Vorstellung des/der stellvertretenden Gesamtprojektleiter/innen mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes bzw. der persönlichen...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Persönliche Vorstellung des/der stellvertretenden Gesamtprojektleiter/innen mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie der Einbindung in andere Projekte
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen Gesamtprojektleiter/innen anhand der Darstellung einer bereits erbrachten,...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen Gesamtprojektleiter/innen anhand der Darstellung einer bereits erbrachten, vergleichbaren Referenz im Rahmen der Präsentation
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen stellvertretenden Gesamtprojektleiter/innen anhand der Darstellung einer bereits...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Erfahrung des/der für die konkrete Auftragsdurchführung vorgesehenen stellvertretenden Gesamtprojektleiter/innen anhand der Darstellung einer bereits erbrachten, vergleichbaren Referenz im Rahmen der Präsentation
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,00
Kostenkriterium (Name):
“Honorarermittlung für Grundleistungen inkl. Nebenkosten Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Tragwerk”
Kostenkriterium (Gewichtung): 20,00
Kostenkriterium (Name): Honorarermittlung für Besondere Leistungen und für Unvorhergesehenes
Kostenkriterium (Gewichtung): 5,00
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 580 359 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2 HOAI;
— Stufe 2: LPH 3 HOAI;
— Stufe 3: LPH 4-7 HOAI;
— Stufe 4: LPH 8-9 HOAI.
Optionale Flächen:
— Option 1:...”
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— Gemittelter Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren [§ 45 VgV] (10 %);
— Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Gemittelter Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren [§ 45 VgV] (10 %);
— Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistung LPH 1-9 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung Tragwerk) in den letzten 3 Jahren [§ 45 VgV] (5 %);
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des Öffentlichen oder privaten Empfängers [§ 46 VgV] (35 %);
— Durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren [§ 46 VgV] (8 %);
— Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können [§ 46 VgV] (15 %);
— Beschreibung der technischen Ausrüstung (Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags) [§ 46 VgV] (2 %)
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV] (8 %);
— Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) in den vergangenen 3 Jahren (10 %);
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge (z. B. an Freiberufler/innen) zu vergeben beabsichtigt [§ 46 VgV] (7 %).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der gestellten Ausgabe zu erwarten ist.
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 23.10.2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)
Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Über die folgenden Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt(en) der/die verantwortliche(n) Berufsangerhörige(n):
Mindestanforderung:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in": Dipl. Ing. (FH) oder Master für Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Abschluss)
Führung des Nachweises durch Volage von:
Eigenerklärung, Auszug Berufs- oder Handelsregister, Kopien von Studien- und/oder Ausbildungsnachweise oder Urkunden
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom AN zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem AG uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen LPH 1-9 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung Tragwerk), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber/ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
“Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für...”
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Gemittelter Gesamtjahresumsatz: 500 000,00 EUR (netto) pro Jahr
Gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags: 350.00,00 EUR (netto) pro Jahr
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die Leistungsphasen 1-8 HOAI erbracht wurden.
Für den Fall, dass eine nicht ausreichende Zahl an Bewerbern die Referenzen im vorgegebenen Zeitraum nicht nachweisen kann, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre bis max. 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Eine Liste (möglichst im Format DIN A 4) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit folgenden Angaben:
Planungsleistung Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerk (jeweils LPH 1-8 HOAI)
— Projektbezeichnung und Projektbeschreibung;
— Baukosten (Kostenberechnung und Kostenfeststellung);
— Angabe der vertraglich vereinbarten Honorarzonen;
— ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI;
— Ausführungszeit (vorgesehene und tatsächliche Bauzeit);
— Name des Auftraggebers (öffentlicher oder privater Empfänger);
— das jeweilige Vertragsverhältnis zum genannten Auftraggeber (Allein-Auftraggeber, ARGE-Partner, Angestellter usw.).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Präsentationsunterlagen (pro Projekt maximal 3 DIN A 4 Blätter) der Projekte aus den letzten 3 Jahren, anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird.
Eine allgemeine Firmenbroschüre ohne besondere Kennzeichnung der entsprechenden Referenzprojekte wird nicht in die Wertung mit einbezogen!
Für den Fall, dass eine nicht ausreichende Zahl an Bewerbern die Referenzen im vorgegebenen Zeitraum nicht nachweisen kann, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre bis max. 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Die durchschnittliche jährliche Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 1 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren sowie die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können, ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens sowie Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, ist beigefügt.
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung bzw. Qualifizierung ISO 9001 oder TÜV Qualitätsstandard „Planer am Bau"
Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Baumaßnahmen (Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) in den vergangenen 3 Jahren.
Erklärung des Bewerbers über die mögliche Vergabe von Unteraufträgen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Mindestens 2 Referenzen mit vergleichbaren Planungsleistungen (mind. LPH 1-8 HOAI) für Geh- und Radwegbrücken mit...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Mindestens 2 Referenzen mit vergleichbaren Planungsleistungen (mind. LPH 1-8 HOAI) für Geh- und Radwegbrücken mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen und mit Kosten nach DIN 276 von jeweils mindestens 250 000,00 EUR (netto).
Mindestens 3 Referenzen mit vergleichbaren Planungsleistungen (mind. LPH 1-8 HOAI) für höherwertig gestaltete Ortsstraßen mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen und mit Kosten nach DIN 276 von jeweils mindestens 500 000,00 EUR (netto).
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
3 technische Fachkräfte oder technische Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-02
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-11-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Tender24...”
Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Tender24 zu übermitteln.
Unter Tender24 ist eine Anleitung für Unternehmen enthalten, in der die Funktionen und die Nutzung des E-Vergabe-Portals beschrieben sind.
Eine anderweitige Übermittlung des Teilnahmeantrags und der Angebote (z. B. per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (bspw. per E-Mail), fernschriftlich) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag und die Angebote müssen vollständig sein. Für den Teilnahmeantrag und die Angebote sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Termin bis zu bem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 23.10.2020.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberfranken – VOB-Stelle
Postanschrift: Ludwigstraße 20
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 921 / 604-1596📞
E-Mail: vob-stelle@reg-ofr.bayern.de📧
Fax: +49 921 / 604-1258 📠
URL: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/bauen/vob-stelle/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 193-466876
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags: 350.00,00...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags: 350.00,00 EUR (netto) pro Jahr
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags: 350 000.00...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags: 350 000.00 EUR (netto) pro Jahr
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Quelle: OJS 2020/S 197-477537 (2020-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Coburg strebt ein städtebaulich integriertes Gesamtkonzept auf Grundlage der Fortschreibung Rahmenplanung vom 16.10.2019 und des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Coburg strebt ein städtebaulich integriertes Gesamtkonzept auf Grundlage der Fortschreibung Rahmenplanung vom 16.10.2019 und des Bebauungsplanentwurfs Nr. 9/5 für das ehemalige Schlachthof- und Güterbahnhofareal an. Die Erschließung von Teilen des Schlachthof- und Güterbahnhofsareal ist in 9 Objektsflächen unterteilt. Jede einzelne beinhaltet sowohl Freianlagen, als auch Verkehrsflächen. Die Planung der Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung soll von einem Ingenieurbüro übernommen werden. Mit Planung der Freianlagen soll ein Büro beauftragt werden, welches zusätzlich zur Freianlagenplanung die Projektoberleitung übernimmt. Dieses legt die architektonischen Ansprüche des Bauherren fest und setzt diese um. Zu seinen Aufgaben gehören aber auch die leistungsbildübergreifenden planerischen, wirtschaftlichen und terminlichen Koordinationen, sowie die Integrationsleistungen mit sämtlichen weiteren Planern. Die einzelnen Optionsflächen haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Die Leistungsphasen 1 und 2 sollen für alle Optionsflächen gemeinsam bearbeitet werden, um eine durchgängiges Konzept zu erhalten. Die Honorargrundlage für die Verkehrsanlagen ist dabei eine einheitliche Honorarzone für alle 9 Optionsflächen, sowie die Summe der einzelnen anrechenbaren Kosten der Optionsflächen. Für die restlichen Optionsflächen behält sich der AG vor, die Optionsflächen zeitlich getrennt voneinander zu planen und zu bauen. Hierbei wird das Honorar separat für jede Optionsfläche mit eigener Honorarzone und anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Vorentwurfsplanung (Stufe 1) der Optionsflächen 0 bis 8 soll in den Sitzungen des Senates für Stadt- und Verkehrsplanung, sowie Bauwesen und im Stadtrat im April 2021 zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies wird Grundlage für die weiteren politischen und haushaltsrelevanten Entscheidungen sein. Für die Optionsflächen 1 bis 5 und 8 ist der Zeitpunkt der Weiterführung der Planung und Umsetzung der Maßnahmen noch nicht endgültig festgelegt. Für die Optionsflächen 0, 6 und 7 ist die Planung unmittelbar weiterzuentwickeln. Die Beschlussfassung zur Entwurfsplanung hierfür ist in den Sitzungen der politischen Gremien im Juli 2021 vorgesehen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen der Optionsflächen 0 und 7 ist für Ende 2022 vorgesehen. Die für die Baumaßnahmen der Optionsfläche 6 für Frühjahr 2023.
Leistungsbilder:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (LPH 1-9 HOAI),
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 1-9 HOAI),
— Fachplanung Tragwerke (LPH 1-6 HOAI).
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2 HOAI,
— Stufe 2: LPH 3 HOAI,
— Stufe 3: LPH 4-7 HOAI,
— Stufe 4: LPH 8-9 HOAI.
Anrechenbare Kosten insgesamt über alle Optionsflächen (ca.):
— Verkehrsanlagen: 6 512 000,00 EUR (netto),
— Ingenieurbauwerke: 965 000,00 EUR (netto),
— Tragwerksplanung: 868 500,00 EUR (netto).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 193-466876
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Coburg – Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals – Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung Tragwerk”
Titel
Coburg – Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals – Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung Tragwerk
Mehr anzeigen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SETZPFANDT Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Buttelstedter Straße 90
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 36434157865 📠
Region: Weimarer Land🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 580 359 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 040-100133 (2021-02-23)