Containergestellung, Erfassung und Entsorgung von Bauschutt aus dem Landkreis Bamberg

Landkreis Bamberg

Alternative A: Containergestellung, Übernahme und Entsorgung von gemischt erfasstem Bauschutt,
Alternative B: Containergestellung, Übernahme, Verwertung und Entsorgung von getrennt erfasstem Bauschutt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-16 Auftragsbekanntmachung
2021-03-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: BA17
Kurze Beschreibung:
Alternative A: Containergestellung, Übernahme und Entsorgung von gemischt erfasstem Bauschutt, Alternative B: Containergestellung, Übernahme, Verwertung und Entsorgung von getrennt erfasstem Bauschutt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Bamberg
Postanschrift: Ludwigstraße 23
Postleitzahl: 96052
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-bamberg.de/ 🌏
E-Mail: juergen.pfister@lra-ba.bayern.de 📧
Telefon: +49 95185705 📞
Fax: +49 951858705 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/910efbc1-81dd-4c3b-a965-20bcef3b57e2 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/910efbc1-81dd-4c3b-a965-20bcef3b57e2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-558030
ABl. S-Ausgabe: 227

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alternative A: Containergestellung, Übernahme und Entsorgung von gemischt erfasstem Bauschutt,
Alternative B: Containergestellung, Übernahme, Verwertung und Entsorgung von getrennt erfasstem Bauschutt.
Alternative A: Containergestellung, Übernahme und Entsorgung von gemischt erfasstem Bauschutt:
— Containergestellung (20 x 10- bis 12-m
— Abholung auf Anforderung und Transport des Bauschutts,
— Ordnungsgemäße Entsorgung des gemischten Bauschuttes in einer dafür genehmigten Entsorgungsanlage.
Alternative B: Containergestellung, Übernahme, Verwertung und Entsorgung von getrennt erfasstem Bauschutt:
— Abholung auf Anforderung und Transport des getrennt erfassten Bauschutts,
— Ordnungsgemäße Verwertung des gut verwertbaren Bauschutts in einer dafür genehmigten Verwertungsanlage,
— Ordnungsgemäße Entsorgung des für die Aufbereitung ungeeigneten Bauschuttes in einer dafür genehmigten Entsorgungsanlage.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist,
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.,
— Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber,
— Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung:
—— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
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—— Beschreibung der vorhandenen bzw. anzuschaffenden Container für Bauschutt und der Fahrzeuge für die Abholung und Transport.
—— Beschreibung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für nicht verwertbaren Bauschutt mit Genehmigungsnachweis(en).
—— Zusätzlich für Alternative B: Beschreibung der zur Verfügung stehenden Behandlungs- und Verwertungsanlage(n) für verwertbaren Bauschutt mit Nachweis der Genehmigung(en) durch Beilegung der Kopie der (des) aktuellen Genehmigungsbescheide(s).
—— Zusätzlich für Alternative B: Nachweis, dass der erfasste verwertbare Bauschutt des Landkreises Bamberg als Recycling-Baustoff (RC-Baustoffe) entsprechend dem bayerischen Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen/Bauschutt in technischen Bauwerken" (RC-Leitfaden) zu geprüftem, güteüberwachtem und zertifiziertem Recyclingbaustoff aufbereitet wird, durch Zertifikat oder gleichwertige Nachweise.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Stoffliche Verwertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 85

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/910efbc1-81dd-4c3b-a965-20bcef3b57e2 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken,
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 227-558030 (2020-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alternative A: Containergestellung, Übernahme und Entsorgung von gemischt erfasstem Bauschutt; Alternative B: Containergestellung, Übernahme, Verwertung und Entsorgung von getrennt erfasstem Bauschutt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 047-118575
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 227-558030
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alternative A: Containergestellung, Übernahme und Entsorgung von gemischt erfasstem Bauschutt;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-01 📅
Name: VES GmbH
Postort: Burglesau
Postleitzahl: 96110
Land: Deutschland 🇩🇪
Bamberg, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2021/S 047-118575 (2021-03-04)