Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auslegung, Herstellung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines Containerportalkrans für den Umschlag von Containern bis 45 ft im geplanten trimodalen KV-Terminals logport VI in Duisburg-Walsum. Im Leistungsumfang müssen auch die Sachverständigenabnahme mit Probebelastung einschließlich Prüfgewichten sowie die Schulung und Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals enthalten sein. Es handelt sich um einen im Freien betriebenen, schienengebundenen, elektrisch angetriebenen Ausleger-Portalkran für den kontinuierlichen Containerumschlag, welcher als Einträger-Portalkran mit Unterzug – Laufkatze ausgeführt sein sollte. Der Kran muss 1 über 3, „High-Cube-Container“ zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 0,5 m überfahren können und mit einem Teleskop-Spreader ausgerüstet sein. Neben dem Kran ist ein Ersatzteilpaket anzubieten, das alle aus Herstellersicht erfahrungsgemäß benötigten Ersatzteile für einen Betrachtungszeitraum von 5 Jahren enthält.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laufkräne
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auslegung, Herstellung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines Containerportalkrans für den Umschlag von Containern bis 45 ft im geplanten trimodalen KV-Terminals logport VI in Duisburg-Walsum. Im Leistungsumfang müssen auch die Sachverständigenabnahme mit Probebelastung einschließlich Prüfgewichten sowie die Schulung und Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals enthalten sein.
Es handelt sich um einen im Freien betriebenen, schienengebundenen, elektrisch angetriebenen Ausleger-Portalkran für den kontinuierlichen Containerumschlag, welcher als Einträger-Portalkran mit Unterzug – Laufkatze ausgeführt sein sollte. Der Kran muss 1 über 3, „High-Cube-Container“ zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 0,5 m überfahren können und mit einem Teleskop-Spreader ausgerüstet sein.
Neben dem Kran ist ein Ersatzteilpaket anzubieten, das alle aus Herstellersicht erfahrungsgemäß benötigten Ersatzteile für einen Betrachtungszeitraum von 5 Jahren enthält.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auslegung, Herstellung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines Containerportalkrans für den Umschlag von Containern bis 45 ft im geplanten trimodalen KV-Terminals logport VI in Duisburg-Walsum. Im Leistungsumfang müssen auch die Sachverständigenabnahme mit Probebelastung einschließlich Prüfgewichten sowie die Schulung und Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals enthalten sein.
Es handelt sich um einen im Freien betriebenen, schienengebundenen, elektrisch angetriebenen Ausleger-Portalkran für den kontinuierlichen Containerumschlag, welcher als Einträger-Portalkran mit Unterzug – Laufkatze ausgeführt sein sollte. Der Kran muss 1 über 3, „High-Cube-Container“ zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 0,5 m überfahren können und mit einem Teleskop-Spreader ausgerüstet sein.
Neben dem Kran ist ein Ersatzteilpaket anzubieten, das alle aus Herstellersicht erfahrungsgemäß benötigten Ersatzteile für einen Betrachtungszeitraum von 5 Jahren enthält.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laufkräne📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Nach Anmeldung bei der Vergabestelle kann der Aufstellungsort des Krans in Duisburg-Walsum selbständig und auf eigenes Risiko besichtigt werden. Eine befestigte Zufahrt und die Kranbahn werden vsl. erst ab September 2021 zur Verfügung stehen.
Die Wertungskriterien geben gleichzeitig die Ziele der Auftraggeberin für dieses Vergabeverfahren wieder. Es soll ein preisgünstiger, schnell lieferbarer Kran beschafft werden, der in den Einzelkomponenten möglichst weitgehend die in der Ausrüstungsspezifikation enthaltenen Qualitätsvorgaben erfüllt. Hintergrund dieser Vorgaben sind die langjährigen betrieblichen Erfahrungen der Auftraggeberin mit diversen Krananlagen, die von der Auftraggeberin angestrebte Reduzierung und Vereinheitlichung der Komponenten/Ersatzteile, die von der Auftraggeberin angestrebte Vereinheitlichung und Optimierung der Kranführerarbeitsplätze in ihren Terminals.
Nach Anmeldung bei der Vergabestelle kann der Aufstellungsort des Krans in Duisburg-Walsum selbständig und auf eigenes Risiko besichtigt werden. Eine befestigte Zufahrt und die Kranbahn werden vsl. erst ab September 2021 zur Verfügung stehen.
Die Wertungskriterien geben gleichzeitig die Ziele der Auftraggeberin für dieses Vergabeverfahren wieder. Es soll ein preisgünstiger, schnell lieferbarer Kran beschafft werden, der in den Einzelkomponenten möglichst weitgehend die in der Ausrüstungsspezifikation enthaltenen Qualitätsvorgaben erfüllt. Hintergrund dieser Vorgaben sind die langjährigen betrieblichen Erfahrungen der Auftraggeberin mit diversen Krananlagen, die von der Auftraggeberin angestrebte Reduzierung und Vereinheitlichung der Komponenten/Ersatzteile, die von der Auftraggeberin angestrebte Vereinheitlichung und Optimierung der Kranführerarbeitsplätze in ihren Terminals.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auslegung, Herstellung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines Containerportalkrans für den Umschlag von Containern bis 45 ft im geplanten trimodalen KV-Terminals logport VI in Duisburg-Walsum. Im Leistungsumfang müssen auch die Sachverständigenabnahme mit Probebelastung einschließlich Prüfgewichten sowie die Schulung und Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals enthalten sein.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auslegung, Herstellung, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines Containerportalkrans für den Umschlag von Containern bis 45 ft im geplanten trimodalen KV-Terminals logport VI in Duisburg-Walsum. Im Leistungsumfang müssen auch die Sachverständigenabnahme mit Probebelastung einschließlich Prüfgewichten sowie die Schulung und Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals enthalten sein.
Es handelt sich um einen im Freien betriebenen, schienengebundenen, elektrisch angetriebenen Ausleger-Portalkran für den kontinuierlichen Containerumschlag, welcher als Einträger-Portalkran mit Unterzug – Laufkatze ausgeführt sein sollte. Der Kran muss 1 über 3, „High-Cube-Container“ zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 0,5 m überfahren können und mit einem Teleskop-Spreader ausgerüstet sein.
Es handelt sich um einen im Freien betriebenen, schienengebundenen, elektrisch angetriebenen Ausleger-Portalkran für den kontinuierlichen Containerumschlag, welcher als Einträger-Portalkran mit Unterzug – Laufkatze ausgeführt sein sollte. Der Kran muss 1 über 3, „High-Cube-Container“ zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 0,5 m überfahren können und mit einem Teleskop-Spreader ausgerüstet sein.
Neben dem Kran ist ein Ersatzteilpaket anzubieten, das alle aus Herstellersicht erfahrungsgemäß benötigten Ersatzteile für einen Betrachtungszeitraum von 5 Jahren enthält.
Die Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH (Auftraggeber) plant auf dem direkt am Rheinufer gelegenen logport VI Areal in Duisburg-Walsum (ehem. Betriebsgelände der Papierfabrik Walsum) den Bau eines trimodalen KV-Terminals. Die Hauptaufgabe des Krans besteht im Containerumschlag von Schiff auf LKW und umgekehrt mit der ggf. notwendigen Zwischenabstellung auf dem Platz sowie im Direktumschlag von Bahn auf Bahn und von LKW auf LKW.
Die Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH (Auftraggeber) plant auf dem direkt am Rheinufer gelegenen logport VI Areal in Duisburg-Walsum (ehem. Betriebsgelände der Papierfabrik Walsum) den Bau eines trimodalen KV-Terminals. Die Hauptaufgabe des Krans besteht im Containerumschlag von Schiff auf LKW und umgekehrt mit der ggf. notwendigen Zwischenabstellung auf dem Platz sowie im Direktumschlag von Bahn auf Bahn und von LKW auf LKW.
Der Kran muss den kontinuierlichen Umschlag von 20 ft, 30 ft, 40 ft und 45 ft — Containern ermöglichen.
Die Kranbahn wird bauseits erstellt und vsl. im September 2021 zur Verfügung stehen. Bei der Auslegung des Krans sind inbesondere die maximale Belastbarkeit der alten Kaianlagen, die schwankenden Wasserstände des Rheins sowie der Lärmschutz zu beachten. Die konkreten Vorgaben sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Kranbahn wird bauseits erstellt und vsl. im September 2021 zur Verfügung stehen. Bei der Auslegung des Krans sind inbesondere die maximale Belastbarkeit der alten Kaianlagen, die schwankenden Wasserstände des Rheins sowie der Lärmschutz zu beachten. Die konkreten Vorgaben sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst:
1. die technische Auslegung, Berechnung, und Konstruktion,
2. die Fertigung und den Zusammenbau in den Werkstätten des Herstellers,
3. die Werksprüfungen und Werksabnahmen mit Fertigungskontrollen mit Erstellung eines Fertigungshandbuches mit Zeugnissen und Zulassungen,
4. die Lieferung, den Transport frei Verwendungsstelle und die Entladung,
5. die vollständige mechanische und elektrische Montage,
6. die Inbetriebnahme und Erprobung,
7. die Sachverständigenabnahme mit Probebelastung einschl. Prüfgewichten.
8. die Schulung und Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals.
Darüber hinaus ist ein Ersatzteilpaket anzubieten, dass alle erfahrungsgemäß in einem Betrachtungszeitraum von 5 Jahren erforderlichen Ersatzteile umfasst. Der Preis des Ersatzteilpaketes ist Bestandteils des gewerteten Angebotspreises.
Die Lieferung muss in dem Sinne vollständig sein, dass sie alle Teile und Einrichtungen und Dokumentationsunterlagen umfasst, die für einen einwandfreien Betrieb, Wartung und Reparatur erforderlich sind.
Die Lieferung des Krans in möglichst großen Komponenten wird gefordert. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Lieferung, Versicherung, Entladung, Montage einschließlich benötigter Autokrane bzw. Hubarbeitsbühnen, Installation und Prüfung bis zur endgültigen Abnahme durch den Auftraggeber.
Die Lieferung des Krans in möglichst großen Komponenten wird gefordert. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Lieferung, Versicherung, Entladung, Montage einschließlich benötigter Autokrane bzw. Hubarbeitsbühnen, Installation und Prüfung bis zur endgültigen Abnahme durch den Auftraggeber.
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Eine Förderung im Rahmen des CEF-T-2019-MAP-General call for proposals ist unter der Referenz 2019-DETM-0085-W beantragt.
Zusätzliche Informationen:
Nach Anmeldung bei der Vergabestelle kann der Aufstellungsort des Krans in Duisburg-Walsum selbständig und auf eigenes Risiko besichtigt werden. Eine befestigte Zufahrt und die Kranbahn werden vsl. erst ab September 2021 zur Verfügung stehen.
Die Wertungskriterien geben gleichzeitig die Ziele der Auftraggeberin für dieses Vergabeverfahren wieder. Es soll ein preisgünstiger, schnell lieferbarer Kran beschafft werden, der in den Einzelkomponenten möglichst weitgehend die in der Ausrüstungsspezifikation enthaltenen Qualitätsvorgaben erfüllt. Hintergrund dieser Vorgaben sind die langjährigen betrieblichen Erfahrungen der Auftraggeberin mit diversen Krananlagen, die von der Auftraggeberin angestrebte Reduzierung und Vereinheitlichung der Komponenten/Ersatzteile, die von der Auftraggeberin angestrebte Vereinheitlichung und Optimierung der Kranführerarbeitsplätze in ihren Terminals.
Die Wertungskriterien geben gleichzeitig die Ziele der Auftraggeberin für dieses Vergabeverfahren wieder. Es soll ein preisgünstiger, schnell lieferbarer Kran beschafft werden, der in den Einzelkomponenten möglichst weitgehend die in der Ausrüstungsspezifikation enthaltenen Qualitätsvorgaben erfüllt. Hintergrund dieser Vorgaben sind die langjährigen betrieblichen Erfahrungen der Auftraggeberin mit diversen Krananlagen, die von der Auftraggeberin angestrebte Reduzierung und Vereinheitlichung der Komponenten/Ersatzteile, die von der Auftraggeberin angestrebte Vereinheitlichung und Optimierung der Kranführerarbeitsplätze in ihren Terminals.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Duisburg-Walsum, Rheinkai des logport VI Areals
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese nach Aufforderung durch die Vergabe stelle durch den Nachweis der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle zu ersetzen.
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese nach Aufforderung durch die Vergabe stelle durch den Nachweis der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle zu ersetzen.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)werden zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens das Doppelte des Netto-Angebotspreises betragen Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens das Doppelte des Netto-Angebotspreises betragen Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen.
b) Angabe, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet, kein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
c) Angabe, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
d) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
e) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.
f) Erklärung, dass der Bewerber seine Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
g) Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden enthalten.
Eignungsnachweise durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) werden zugelassen.
Mindeststandards:
Die vorstehend unter a) bis g) geforderten Angaben stellen zugleich die Mindestanforderung dar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter müssen für den angebotenen Krantyp einen Einsatz im kontinuierlichen Containerumschlag in einem Hafenbetrieb oder einer vergleichbaren Einsatzumgebung durch zwei Referenzen nachweisen. Die Kräne müssen fertiggestellt sein und sich beim Betreiber bereits im Regelbetrieb befinden. Die Vergabestelle behält sich vor, mit den Betreibern der Kräne in Kontakt zu treten und die Kräne zu besichtigen.
Die Bieter müssen für den angebotenen Krantyp einen Einsatz im kontinuierlichen Containerumschlag in einem Hafenbetrieb oder einer vergleichbaren Einsatzumgebung durch zwei Referenzen nachweisen. Die Kräne müssen fertiggestellt sein und sich beim Betreiber bereits im Regelbetrieb befinden. Die Vergabestelle behält sich vor, mit den Betreibern der Kräne in Kontakt zu treten und die Kräne zu besichtigen.
Mindeststandards: Die Referenzen müssen im Gebiet der Europäischen Union liegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung gem. § 18 VOL/B in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme für die Vertragserfüllung und 5 % der Bruttoauftragssumme zur Absicherung der Mängelansprüche nach Abnahme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung 100 % nach erfolgreicher Abnahme. Abweichende Zahlungsbedingungen können in kfm. Nebenangeboten angeboten werden. Etwaige Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen der Auftraggeberin müssen in diesem Fall durch Vorauszahlungsbürgschaft oder andere belastbare Sicherheiten abgesichert werden. Ein Anspruch auf Wertung von kfm. Nebenangeboten besteht nicht.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlung 100 % nach erfolgreicher Abnahme. Abweichende Zahlungsbedingungen können in kfm. Nebenangeboten angeboten werden. Etwaige Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen der Auftraggeberin müssen in diesem Fall durch Vorauszahlungsbürgschaft oder andere belastbare Sicherheiten abgesichert werden. Ein Anspruch auf Wertung von kfm. Nebenangeboten besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftung jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft sicherstellen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen. Vertragsgrundlage werden die VOL/B sowie die besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers zur VOL/B (ZVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Siehe Vergabeunterlagen. Vertragsgrundlage werden die VOL/B sowie die besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers zur VOL/B (ZVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bieter haben bereits mit dem Teilnahmeantrag ein vollständiges und verbindliches Angebot einzureichen. Nach Eignungsprüfung wird unter den geeigneten Bietern die Zahl der Bieter für die Verhandlungsrunde auf Grundlage der Angebote reduziert. Hierzu erfolgt eine Auswahl gemäß der Wertungskriterien Angebotspreis (50 %), Einhaltung Lieferzeit (30 %) und Qualität der Komponenten (20 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bieter haben bereits mit dem Teilnahmeantrag ein vollständiges und verbindliches Angebot einzureichen. Nach Eignungsprüfung wird unter den geeigneten Bietern die Zahl der Bieter für die Verhandlungsrunde auf Grundlage der Angebote reduziert. Hierzu erfolgt eine Auswahl gemäß der Wertungskriterien Angebotspreis (50 %), Einhaltung Lieferzeit (30 %) und Qualität der Komponenten (20 %).
Die Vergabestelle behält sich eine direkte Zuschlagserteilung ohne Durchführung einer Verhandlungsrunde vor.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung Lieferfrist
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Komponenten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Kommunikation bitte ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystems subreportELVIS.
Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 0221/98578-58 oder per E-Mail via:
stefan.ehl@subreport.de Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
stefan.ehl@subreport.de Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Für die Erstellung von Angeboten wird keine Vergütung gezahlt. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Ein Anspruch auf Wertung von Nebenangeboten besteht nicht.
Bis zur Auftragsvergabe behält sich die Vergabestelle die jederzeitige und entschädigungslose Aufhebung des Vergabeverfahrens ohne Angabe von Gründen vor. Dies gilt inbesondere für den Fall, dass die Baugenehmigung für das KV-Terminal logport VI nicht erteilt ist oder kein Zuwendungsbescheid über die beantragten CEF Mittel vorliegt.
Bis zur Auftragsvergabe behält sich die Vergabestelle die jederzeitige und entschädigungslose Aufhebung des Vergabeverfahrens ohne Angabe von Gründen vor. Dies gilt inbesondere für den Fall, dass die Baugenehmigung für das KV-Terminal logport VI nicht erteilt ist oder kein Zuwendungsbescheid über die beantragten CEF Mittel vorliegt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 202-491523 (2020-10-12)
Ergänzende Angaben (2020-11-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-22 📅
Name: Künz GmbH
Postanschrift: Gerbestraße 15
Postort: Hard
Postleitzahl: 6971
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 557468830📞
E-Mail: sales@kuenz.com📧
Land: Rheintal-Bodenseegebiet
🏙️
Internetadresse: www.kuenz.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).