CRO Dienstleistungen im Rahmen der Verlängerung einer klinischen Studie

Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts

CRO Dienstleistungen im Rahmen der Verlängerung einer klinischen Studie.
(Studie nach §23b des Medizinproduktegesetzes (CE-zertifiziertes Medizinprodukt im bestimmungsgemäßen Gebrauch).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-03 Auftragsbekanntmachung
2020-06-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Referenznummer: L20_016
Kurze Beschreibung:
CRO Dienstleistungen im Rahmen der Verlängerung einer klinischen Studie. (Studie nach §23b des Medizinproduktegesetzes (CE-zertifiziertes Medizinprodukt im bestimmungsgemäßen Gebrauch).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 32
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de 🌏
E-Mail: natalie.koser@med.uni-goettingen.de 📧
Telefon: +49 551-3965731 📞
Fax: +49 551-3913065731 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-07 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 069-164375
ABl. S-Ausgabe: 69

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
CRO Dienstleistungen im Rahmen der Verlängerung einer klinischen Studie.
(Studie nach §23b des Medizinproduktegesetzes (CE-zertifiziertes Medizinprodukt im bestimmungsgemäßen Gebrauch).
Service Periode: Juni 2020 – August 2022
Monitoring Services in 27 Studienzentren in 9 Ländern wie im folgenden Leistungsverzeichnis/ Exhibit 1 detailliert aufgeschlüsselt.
Regulatory Affairs Services in 27 Studienzentren in 9 Ländern wie im folgenden Leistungsverzeichnis/ Exhibit 1 detailliert aufgeschlüsselt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— die Bieter haben ihrem Angebot gemäß § 44 VgV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche),
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— falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1) - III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1) - III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf. den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Ausschluss des Anteils, bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge,
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— Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 48 VgV.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
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Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Organisationsbeschreibung des Dienstleisters (inklusive Organigramm und Nennung der Anzahl der Mitarbeiter),
— Relevante Zertifikate der Organisation,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/ Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/ der Nachunternehmer(s).),
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), G3-55, Bau- und technisches Ausschreibungswesen, Robert-Koch-Straße 32, 37075 Göttingen

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), G3-55, Bau- und technisches Ausschreibungswesen
Internetadresse: www.med.uni-goettingen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de 🌏
URL der Dokumente: www.vergabe.rib.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9698628_N17745825_L20_DO_I522.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13/17 dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 069-164375 (2020-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 399 032 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 120-292677
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 069-164375
ABl. S-Ausgabe: 120

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Monitoring Services in 27 Studienzentren in 9 Ländern wie im folgenden Leistungsverzeichnis/Exhibit 1 detailliert aufgeschlüsselt.
Regulatory Affairs Services in 27 Studienzentren in 9 Ländern wie im folgenden Leistungsverzeichnis/Exhibit 1 detailliert aufgeschlüsselt.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorlage der Verfahrensanweisungen (SOPs) für die ausgeschriebenen Dienstleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung der Qualifikation der CRAs, die für die Tätigkeit eingesetzt werden sollen
Preis (Gewichtung): 20

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-19 📅
Name: Medical Trials Analysis Swiss sa
Postanschrift: Via Antonio Riva
Postort: Lugano
Postleitzahl: 9600
Land: Schweiz 🇨🇭
Telefon: +41 91-9605430 📞
E-Mail: kdemmel@mtagroup.net 📧
Land: Ticino 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 399 032 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 120-292677 (2020-06-19)