Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: CT-Kran (Schienenportalkran) Ubf Erfurt-Vieselbach
20FEA46475
Produkte/Dienstleistungen: Containerkräne📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Schienenportalkrans für den Umschlagbahnhof Erfurt-Vieselbach.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Containerkräne📦
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Lieferung eines Schienenportalkrans für den Umschlagbahnhof Erfurt-Vieselbach.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-26 📅
Datum des Endes: 2022-01-15 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionen, gemäß technisches Lastenheft des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweis/Erklärungen, über die Eintragungen in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Handelsregister seines Wohnsitzes oder gleichwertig.
2....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis/Erklärungen, über die Eintragungen in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Handelsregister seines Wohnsitzes oder gleichwertig.
2. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft einen Nachweis vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Form der erforderten Nachweise/Erklärungen: Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Lieferantenselbstauskunft ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Die Bietereigenerklärung ist vollständig auszufüllen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Lieferantenselbstauskunft ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Die Bietereigenerklärung ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Form der erforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen über bereits ausgeführte und vergleichbare Objekte (im Umschlagkranbau) in den letzten 3 Jahren.
Form der erforderten Nachweise/Erklärungen: Alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen über bereits ausgeführte und vergleichbare Objekte (im Umschlagkranbau) in den letzten 3 Jahren.
Form der erforderten Nachweise/Erklärungen: Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungsbedingungen gem. Vergabeunterlagen mit 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-17
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 139-343278 (2020-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-18) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 139-343278
Auftragsvergabe
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Titel: CT-Kran (Schienenportalkran) Ubf Erfurt-Vieselbach
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-23 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 250-626286 (2020-12-18)