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Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität Stuttgart, Institut für Automatisierungstechnik und Softwaresysteme
Pfaffenwaldring 47
70569 Stuttgart”
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschafft werden soll ein verteilter, modular aufgebauter, cyber-physischer Modellprozess, der hinsichtlich seines Komplexitätsgrads, der verbauten...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschafft werden soll ein verteilter, modular aufgebauter, cyber-physischer Modellprozess, der hinsichtlich seines Komplexitätsgrads, der verbauten Steuerungstechnik, Sensorik und Aktorik sowie der Anzahl seiner Stationen, Transportelemente und ganz allgemein datenerzeugenden Geräte einen Rahmen bietet, der sich zur Konzeptionierung, Implementierung und Evaluierung von Forschungsansätzen für reale Anlagen aus der industriellen Automatisierungstechnik, beispielsweise in Form eines cyber-physischen Matrix-Produktionssystems, eignet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beurteilung Universitätsfachjury
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dokumentation und Schulungsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen:
“Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des...”
Zusätzliche Informationen
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
— Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen — betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) ersichtlich sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gemäß den Bewerbungsbedingungen 19-404.
Bieter müssen 3 Referenzprojekte an deutschen Hochschulen innerhalb der letzten 3 Jahre vorweisen können und diese...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gemäß den Bewerbungsbedingungen 19-404.
Bieter müssen 3 Referenzprojekte an deutschen Hochschulen innerhalb der letzten 3 Jahre vorweisen können und diese im Angebotsformular eintragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Bewerbungsbedingungen 19-404 sowie der Leistungsbeschreibung 19-404
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Modellhafte Anlage, die industrielle Produktions- und Logistikprozesse in kleinem Maßstab abbilden kann,
— Räumliche Verteiltheit, um diesbezügliche...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Modellhafte Anlage, die industrielle Produktions- und Logistikprozesse in kleinem Maßstab abbilden kann,
— Räumliche Verteiltheit, um diesbezügliche Herausforderungen industrieller Produktions- und Logistikprozesse besser abbilden zu können,
— Virtuelle, verschleißfreie Bearbeitungsprozesse, die weder Abfall produzieren noch Nachschub an tatsächlich neuem Rohmaterial erfordern und somit im kostenarmen Dauerbetrieb laufen können,
— Keine Individuallösungen, sondern möglichst Schlüssel-fertige Anlagen ohne große Engineering-Aufwände auf Seiten des Herstellers oder des IAS,
— Offene Schnittstellen, Programmierbarkeit mit freien, gängigen Sprachen und zeitlich unbegrenzte Softwarelizenzen, um Folgekosten zu minimieren und eine einfache Zugänglichkeit und Adaptierbarkeit bei hoher Kompatibilität auch mit bestehenden Systemen zu gewährleisten,
— Modularität der Komponenten um unterschiedlichen Konfigurationen mit zukünftigen Systemelementen gerecht zu werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Lieferung sollte innerhalb von 6 Monaten nach Auftragseingang abgeschlossen sein.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgart
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw....”
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELDB04
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungssstelle
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 24C
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de📧
URL: https://www.uni-stuttgart.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 014-027752 (2020-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 387 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 014-027752
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 19-404
Titel: Cyber-Physisches Produktionssystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Festo Didactic SE
Postanschrift: Rechbergstr. 3
Postort: Denkendorf
Postleitzahl: 73770
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 387 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 386505.30 💰
“Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw....”
Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YELD9V6
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Quelle: OJS 2020/S 072-171445 (2020-04-09)