Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Mit Teilnahmeantrag (TA) sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit Einreichung des TA ein Vordruck - von allen Mitgliedern unterschrieben - auszufüllen, indem insbesondere sämtliche Mitglieder der BG zu benennen sind, die rechtliche Zulässigkeit der Bildung einer BG zu erklären ist, die gesamtschuldnerische Haftung der BG im Falle der Zuschlagserteilung zu erklären ist und ein bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ist.
Im Falle einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i. S. v. § 47 VgV angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im TA — anzugeben und Unterlagen zum Nachweis der Eignung der für die Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B) Die geforderten Eignungsanlagen im Einzelnen:
1.1. Abgabe eines TA (Vordruck) einschließlich der geforderten Erklärungen zur Eignung (Vordruck):
— Erklärung zur Akteneinsicht (§ 165 GWB);
— Erklärung zur Einhaltung des Mindestentgelt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG).
1.2. Abgabe eines Fragenkatalogs zur Eignung (Vordruck),
1.3. Soweit einschlägig — Erklärung zur BG (Vordruck),
1.4. Soweit einschlägig — Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten/weiterer Nachunternehmen (Eignungsleihe, Vordruck),
1.5. Verpflichtungserklärung für eignungsrelevante/weitere Nachunternehmer,
1.6. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,124 GWB).
C) Die Eignungskriterien sind wie folgt kategorisiert:
[A(usschluss) — Kriterien] müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung einer als A-Kriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
[B(ewertungs) — Kriterien] werden daraufhin geprüft, inwieweit der Antrag des Bewerbers den Anforderungen zur Eignung entspricht. Der jeweilige Erfüllungsgrad schlägt sich dann auf die Bewertungspunkte (BP) mit 0-10 Punkte nieder.
[I(nformations-) — Kriterien] umfassen lediglich ergänzende Informationen, die dem Verständnis dienen und keinen Einfluss auf die Bewertung haben. Antworten auf I-Kriterien dürfen andere Antworten auf Bewertungskriterien oder Ausschlusskriterien nicht einschränken.
1.1.
[B-Kriterium]
Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand dar.
Zielerfüllungsgrad:
— 00 Pkt. = Unzureichende Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
— 10 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl in diesem Kriterium beträgt 10 Punkte.
1.2.
[A-Kriterium]
Dem Teilnahmeantrag ist ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Nachweis) unter Sonstiges beigefügt.
1.3.
[A-Kriterium]
Sofern vorgesehen ist dem Teilnahmeantrag ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Nachweis) der vorgesehenen Nachunternehmer unter Sonstiges beigefügt.