Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Zu a) 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Zu b) mindestens 12 Arbeitskräfte in jedem Jahr.
c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wie folgt vorzulegen:
— Angaben nach § 6e EU VOB/A und ggf. zu § 6f EU VOB/A
— Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit (vom Bieter an den NU) zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hinweis: Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A.
Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
Zu c) 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.