Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DAH Partizipative Museumstechnologie
BIS-2020-0022
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude📦
Kurze Beschreibung: Partizipative Museumstechnologie.
1️⃣
Ort der Leistung: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremerhaven
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Teilnahmewettbewerbs ist, zusammengefasst unter dem Begriff Partizipative Museumstechnologie (PMT),
— die Programmierung diverser...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Teilnahmewettbewerbs ist, zusammengefasst unter dem Begriff Partizipative Museumstechnologie (PMT),
— die Programmierung diverser interaktiver Ausstellungsstationen;
— die Lieferung und Montage von unterschiedlichsten medientechnischen Sonder- und Einzellösungen;
— sowie die Lieferung, Installation und Programmierung einer inszenierten Ausstellungsbeleuchtung.
Für die Erweiterung des Deutschen Auswandererhauses in Bremerhaven. Die Arbeiten finden im Bestand statt. Teil der Leistung sind auch Rückbau- und Sicherungsmaßnahmen der bestehenden PMT.
Die Arbeiten im Haupthaus müssen teilweise außerhalb der regulären Arbeitszeiten ausgeführt werden, da das Museum auch während der Umbauphase geöffnet bleibt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 4
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerkerrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A),
2. Erklärung, ob Auschlussgründe nach§ 6e...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerkerrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A),
2. Erklärung, ob Auschlussgründe nach§ 6e EU VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A,
3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf besondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Undedenklichkeitsbescheiningung der tariflichen Sozialkassen (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich fällt, ist das durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.
4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen,
5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1,3 und 4 vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen,
6. Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A,
7. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nach VOB/A § 6a EU Abs. 2 Nr. 2c;
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Nachweis der Haftplichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nach VOB/A § 6a EU Abs. 2 Nr. 2c;
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Nachweis der Haftplichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A),
— Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
Siehe auch Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Nach VOB/A § 6a EU Abs. 2 Nr. 3a:
Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Nach VOB/A § 6a EU Abs. 2 Nr. 3a:
Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten und öffentlichen Auftraggebers.
Geforderte Mindeststandard:
3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der abgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Zum Nachweis seiner Eignung hat der Auftragnehmer daher schriftlich darzulegen, dass er derartige Leistungen in vollem Umfang erbringen kann. Dies soll anhand einer Unternehmensvorstellung sowie anhand durchgeführter Aufträge vergleichbarer Größe, vergleichbarer Bauaufgabe und vergleichbaren Leistungsbildes erläutert werden.
Dazu sind folgende Angaben zu machen:
— Unternehmensgründung;
— Angaben über besondere technische Ausrüstung;
— Angaben zur Kapazität und Vielfalt der Arbeitskräfte;
— bebilderte Referenzen im Bereich Partizipativer Museumstechnologie.
Der Auftraggeber wählt anhand der Qualität der eingereichten Eignungsnachweise unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen,
Diejenigen aus, die er zur Abgabe eines Angebots sowie eines Umsetzungskonzepts auffordert.
Die Vorlage dieses Eignungsnachweises wird durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis nicht ersetzt.
b) Nach VOB/A § 6a EU Abs. 2 Nr. 3g:
Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-10
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau”
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4213612487📞
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Fax: +49 42149632311 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 090-213788 (2020-05-07)