Auftragsgegenstand ist die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von bayerischen Haltestellen und der Abgleich der erhobenen Daten mit OpenStreetMap (OSM), dem von DEFAS Bayern genutzten Geoinformationssystem. Mit der Bezeichnung Haltestellen sind sowohl Bahnstationen als auch Bus-, U-Bahn und Tramhaltestellen gemeint. Die Beauftragung der Dienstleistungen erfolgt in 3 Losen: — Los 1 bezieht sich auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Nordbayern, — Los 2 auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Südbayern und — Los 3 auf den Abgleich der erhobenen Daten mit der OSM-Datengrundlage und das Beheben von Defiziten in OSM.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von bayerischen Haltestellen und der Abgleich der erhobenen Daten mit OpenStreetMap (OSM), dem von DEFAS Bayern genutzten Geoinformationssystem. Mit der Bezeichnung Haltestellen sind sowohl Bahnstationen als auch Bus-, U-Bahn und Tramhaltestellen gemeint.
Die Beauftragung der Dienstleistungen erfolgt in 3 Losen:
— Los 1 bezieht sich auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Nordbayern,
— Los 2 auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Südbayern und
— Los 3 auf den Abgleich der erhobenen Daten mit der OSM-Datengrundlage und das Beheben von Defiziten in OSM.
Auftragsgegenstand ist die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von bayerischen Haltestellen und der Abgleich der erhobenen Daten mit OpenStreetMap (OSM), dem von DEFAS Bayern genutzten Geoinformationssystem. Mit der Bezeichnung Haltestellen sind sowohl Bahnstationen als auch Bus-, U-Bahn und Tramhaltestellen gemeint.
Die Beauftragung der Dienstleistungen erfolgt in 3 Losen:
— Los 1 bezieht sich auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Nordbayern,
— Los 2 auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Südbayern und
— Los 3 auf den Abgleich der erhobenen Daten mit der OSM-Datengrundlage und das Beheben von Defiziten in OSM.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie📦
Zusätzlicher CPV-Code: Durchführbarkeitsstudie📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter;
2) Angaben zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind im Internet unter https://www.subreport-elvis.de/E69733721 erhältlich;
3) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots informiert;
4) Im Angebot hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E69733721) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen;
6) Der Bewerber hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bewerber auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter;
3) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots informiert;
4) Im Angebot hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E69733721) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen;
6) Der Bewerber hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bewerber auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von bayerischen Haltestellen und der Abgleich der erhobenen Daten mit OpenStreetMap (OSM), dem von DEFAS Bayern genutzten Geoinformationssystem. Mit der Bezeichnung Haltestellen sind sowohl Bahnstationen als auch Bus-, U-Bahn und Tramhaltestellen gemeint.
Auftragsgegenstand ist die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von bayerischen Haltestellen und der Abgleich der erhobenen Daten mit OpenStreetMap (OSM), dem von DEFAS Bayern genutzten Geoinformationssystem. Mit der Bezeichnung Haltestellen sind sowohl Bahnstationen als auch Bus-, U-Bahn und Tramhaltestellen gemeint.
Die Beauftragung der Dienstleistungen erfolgt in 3 Losen:
— Los 1 bezieht sich auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Nordbayern,
— Los 2 auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Südbayern und
— Los 3 auf den Abgleich der erhobenen Daten mit der OSM-Datengrundlage und das Beheben von Defiziten in OSM.
Bezeichnung des Loses: Datenerhebung zur Barrierefreiheit von Haltestellen in Nordbayern und Datenerfassung in DEFAS Bayern
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von den nordbayerischen Haltestellen mit Hilfe eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Erfassungstools. Die Erfassung der Daten in DEFAS Bayern erfolgt mittels automatischem Export aus dem Tool, weshalb der Auftragsschwerpunkt auf der Organisation und Durchführung der Feldarbeit an den Haltestellen vor Ort, der Abstimmung mit den jeweiligen Haltestellenverantwortlichen und Prüfung bzw. ggf. Übernahme dort bereits vorhandener Daten, sowie dem damit verbundenen Projektmanagement liegt.
Das Los 1 umfasst die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von den nordbayerischen Haltestellen mit Hilfe eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Erfassungstools. Die Erfassung der Daten in DEFAS Bayern erfolgt mittels automatischem Export aus dem Tool, weshalb der Auftragsschwerpunkt auf der Organisation und Durchführung der Feldarbeit an den Haltestellen vor Ort, der Abstimmung mit den jeweiligen Haltestellenverantwortlichen und Prüfung bzw. ggf. Übernahme dort bereits vorhandener Daten, sowie dem damit verbundenen Projektmanagement liegt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 800 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Datenerhebung zur Barrierefreiheit von Haltestellen in Südbayern und Datenerfassung in DEFAS Bayern
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 fasst die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von den südbayerischen Haltestellen mit Hilfe eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Erfassungstools. Die Erfassung der Daten in DEFAS Bayern erfolgt mittels automatischem Export aus dem Tool, weshalb der Auftragsschwerpunkt auf der Organisation und Durchführung der Feldarbeit an den Haltestellen vor Ort, der Abstimmung mit den jeweiligen Haltestellenverantwortlichen und Prüfung bzw. ggf. Übernahme dort bereits vorhandener Daten, sowie dem damit verbundenen Projektmanagement liegt.
Das Los 2 fasst die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von den südbayerischen Haltestellen mit Hilfe eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Erfassungstools. Die Erfassung der Daten in DEFAS Bayern erfolgt mittels automatischem Export aus dem Tool, weshalb der Auftragsschwerpunkt auf der Organisation und Durchführung der Feldarbeit an den Haltestellen vor Ort, der Abstimmung mit den jeweiligen Haltestellenverantwortlichen und Prüfung bzw. ggf. Übernahme dort bereits vorhandener Daten, sowie dem damit verbundenen Projektmanagement liegt.
Bezeichnung des Loses: Erkennen, Prüfen und Beheben von Defiziten im Geoinformationssystem OpenStreetMap (OSM)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 erfasst die Überprüfung der bayerischen Haltestellen im OSM-GIS, der Kartengrundlage von DEFAS Bayern, auf Basis der in den Losen 1 und 2 erfassten Daten. Festgestellte Defizite werden in der Datengrundlage des GIS behoben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Lose 1, 2 und 3:
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist der vorstehend genannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Los 1, 2 und 3:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die unten genannten Anforderungen an den Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die unten genannten Anforderungen an den Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Mindeststandards:
a) Umsatz (Los 1 und 2) Bieter haben sowohl für die Leistungen nach Los 1 als auch für die Leistungen nach Los 2 die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen:
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 400 000 EUR ohne USt. gefordert.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 (siehe Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 (siehe Vergabeunterlagen) zu verwenden.
b) Umsatz (Los 3) Bieter haben für die Leistungen nach Los 3 die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen:
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 200 000 EUR ohne USt. gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1, 2 und 3:
Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Dienstleistungen zu erbringen.
Mindeststandards:
Lose 1 und 2:
Der Bieter muss über mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren verfügen. Vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen ist eine Referenz, wenn sie 2 der 4 folgenden Kriterien erfüllt:
— Datenerhebung, die vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang ist im Hinblick sowohl auf die geographische Ausdehnung als auch auf die Anzahl der zu erhebenden Attribute und Merkmale bzw. auf die Größe der zu erfassenden Grundgesamtheit,
— Datenerhebung, die vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang ist im Hinblick sowohl auf die geographische Ausdehnung als auch auf die Anzahl der zu erhebenden Attribute und Merkmale bzw. auf die Größe der zu erfassenden Grundgesamtheit,
— Erhebung bzw. Messung von Ausstattung und baulichen Merkmalen komplexer Bauwerke oder Erfahrungen mit vergleichbaren Erhebungsgegenständen,
— Projekte mit signifikant hohem Projektmanagement-Anteil, v. a. hinsichtlich Personaleinsatzplanung und Einbezug zahlreicher Projektbeteiligter,
— Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Aufgabenträgern, Gebietskörperschaften, Kommunal- und Verkehrsunternehmen oder vergleichbaren Institutionen.
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens die jeweils erbrachten Leistungen, der zeitliche Umfang des Auftrags sowie der jeweilige Auftraggeber inkl. Ansprechpartner. Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens die jeweils erbrachten Leistungen, der zeitliche Umfang des Auftrags sowie der jeweilige Auftraggeber inkl. Ansprechpartner. Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
Los 3:
Der Bieter muss über mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren verfügen. Vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen ist eine Referenz, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:
— Prüfen und Modellieren von Datenmengen im OSM-GIS, die vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang sindn
— Modellieren von komplexen Bauwerken und bauwerksrelevanten Informationen im OSM-GISn
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der OSM-Community und dem Umgang mit den OSM-Richtlinien.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter;
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter;
3) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots informiert;
4) Im Angebot hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E69733721) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen;
4) Im Angebot hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E69733721) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen;
6) Der Bewerber hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bewerber auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
6) Der Bewerber hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bewerber auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2020/S 043-101825 (2020-02-26)
Ergänzende Angaben (2020-04-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Das Vergabeverfahren wurde in Bezug auf Los 3 in den Stand vor der Angebotsabgabe zurückversetzt. Dementsprechend wurden der Schlusstermin für den Eingang der Angebote und der Termin für die Öffnung der Angebote neu festgelegt.
Quelle: OJS 2020/S 129-317353 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von bayerischen Haltestellen und der Abgleich der erhobenen Daten mit OpenStreetMap (OSM), dem von Defas Bayern genutzten Geoinformationssystem. Mit der Bezeichnung Haltestellen sind sowohl Bahnstationen als auch Bus-, U-Bahn und Tramhaltestellen gemeint.
Die Beauftragung der Dienstleistungen erfolgt in 3 Losen:
— Los 1 bezieht sich auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Nordbayern;
— Los 2 auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Südbayern und
— Los 3 auf den Abgleich der erhobenen Daten mit der OSM-Datengrundlage und das Beheben von Defiziten in OSM.
Auftragsgegenstand ist die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von bayerischen Haltestellen und der Abgleich der erhobenen Daten mit OpenStreetMap (OSM), dem von Defas Bayern genutzten Geoinformationssystem. Mit der Bezeichnung Haltestellen sind sowohl Bahnstationen als auch Bus-, U-Bahn und Tramhaltestellen gemeint.
Die Beauftragung der Dienstleistungen erfolgt in 3 Losen:
— Los 1 bezieht sich auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Nordbayern;
— Los 2 auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Südbayern und
— Los 3 auf den Abgleich der erhobenen Daten mit der OSM-Datengrundlage und das Beheben von Defiziten in OSM.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Eintragungen unter II.1.7. sowie V.2.4. entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von bayerischen Haltestellen und der Abgleich der erhobenen Daten mit OpenStreetMap (OSM), dem von Defas Bayern genutzten Geoinformationssystem. Mit der Bezeichnung Haltestellen sind sowohl Bahnstationen als auch Bus-, U-Bahn und Tramhaltestellen gemeint.
Auftragsgegenstand ist die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von bayerischen Haltestellen und der Abgleich der erhobenen Daten mit OpenStreetMap (OSM), dem von Defas Bayern genutzten Geoinformationssystem. Mit der Bezeichnung Haltestellen sind sowohl Bahnstationen als auch Bus-, U-Bahn und Tramhaltestellen gemeint.
— Los 1 bezieht sich auf die Datenerhebung und -erfassung an Haltestellen in Nordbayern;
Bezeichnung des Loses: Datenerhebung zur Barrierefreiheit von Haltestellen in Nordbayern und Datenerfassung in Defas Bayern
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von den nordbayerischen Haltestellen mit Hilfe eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Erfassungstools. Die Erfassung der Daten in Defas Bayern erfolgt mittels automatischem Export aus dem Tool, weshalb der Auftragsschwerpunkt auf der Organisation und Durchführung der Feldarbeit an den Haltestellen vor Ort, der Abstimmung mit den jeweiligen Haltestellenverantwortlichen und Prüfung bzw. ggf. Übernahme dort bereits vorhandener Daten, sowie dem damit verbundenen Projektmanagement liegt.
Das Los 1 umfasst die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von den nordbayerischen Haltestellen mit Hilfe eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Erfassungstools. Die Erfassung der Daten in Defas Bayern erfolgt mittels automatischem Export aus dem Tool, weshalb der Auftragsschwerpunkt auf der Organisation und Durchführung der Feldarbeit an den Haltestellen vor Ort, der Abstimmung mit den jeweiligen Haltestellenverantwortlichen und Prüfung bzw. ggf. Übernahme dort bereits vorhandener Daten, sowie dem damit verbundenen Projektmanagement liegt.
Bezeichnung des Loses: Datenerhebung zur Barrierefreiheit von Haltestellen in Südbayern und Datenerfassung in Defas Bayern
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 fasst die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von den südbayerischen Haltestellen mit Hilfe eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Erfassungstools. Die Erfassung der Daten in Defas Bayern erfolgt mittels automatischem Export aus dem Tool, weshalb der Auftragsschwerpunkt auf der Organisation und Durchführung der Feldarbeit an den Haltestellen vor Ort, der Abstimmung mit den jeweiligen Haltestellenverantwortlichen und Prüfung bzw. ggf. Übernahme dort bereits vorhandener Daten, sowie dem damit verbundenen Projektmanagement liegt.
Das Los 2 fasst die Erhebung und Erfassung von Daten zur Barrierefreiheit von den südbayerischen Haltestellen mit Hilfe eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten elektronischen Erfassungstools. Die Erfassung der Daten in Defas Bayern erfolgt mittels automatischem Export aus dem Tool, weshalb der Auftragsschwerpunkt auf der Organisation und Durchführung der Feldarbeit an den Haltestellen vor Ort, der Abstimmung mit den jeweiligen Haltestellenverantwortlichen und Prüfung bzw. ggf. Übernahme dort bereits vorhandener Daten, sowie dem damit verbundenen Projektmanagement liegt.
Los 3 erfasst die Überprüfung der bayerischen Haltestellen im OSM-GIS, der Kartengrundlage von Defas Bayern, auf Basis der in den Losen 1 und 2 erfassten Daten. Festgestellte Defizite werden in der Datengrundlage des GIS behoben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-08 📅
Name: PTV Transport Consult GmbH
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪 Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags gemäß § 135 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Dieser hat den folgenden Wortlaut:
„2. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„2. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“