Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Darlegung, welche eigenen Erfahrungen Ihr Unternehmen im Bereich Verarbeitung der sensiblen und schützenswerten Daten im Gesundheitswesen, und dessen Schutz hat (B-Kriterium),
2. Angabe, an welchen Standorten die Erfassungsleistungen durchgeführt werden (B-Kriterium),
3. Nachweis von mindestens einer mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Referenz durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot (A-Kriterium):
a) Nachweis von mind. einer mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbarer Referenz (Erfahrungen mit Scanstraßen) – im Bereich Leistungsabrechnung im Gesundheitswesen (Verarbeitung von Arzt-/Labor-Abrechnungen, Rezepten usw.) – der letzten 3 Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau (B-Kriterium):
— Projektbezeichnung und ausführliche Projekt-Beschreibung;
— Digitalisieren/Scannen von Posteingang/Erfahrung mit Scanstrassen;
— Mit welcher Software wurden die Dokumenteninhalte erkannt/geprüft?
— Funktion Klassifikation und Daten-Verifikation;
— Tägliches Verarbeitungsvolumen;
— Leistungszeit der Dienstleistung von/bis;
— Angabe zum Projektwert und Lieferumfang;
— Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
4. Eigenerklärung, dass die redundant ausgelegte Scaninfrastruktur für die benötigte Verarbeitungsmenge zur Verfügung gestellt werden kann (A-Kriterium),
5. Wie viele Scanstrassen werden aktuell im Unternehmen eingesetzt (B-Kriterium),
6. Eigenerklärung, dass ein Informationssicherheitsmanagement nach dem BSI Standard 200-1 oder vergleichbar (z.B. ISO 27001) vorliegt (A-Kriterium),
7. Sicherheitskonzept gem. BSI: Der Auftragnehmer erstellt und pflegt ein in Form und Struktur standardisiertes, grundschutzkonformes Sicherheitskonzept und weist dem Auftraggeber auf dieser Basis den grundschutzkonformen Betrieb nach (Sicherheitsnachweis) (A-Kriterium),
8. Das Ergebnis eines Basis-Sicherheitschecks (Sicherheitsnachweis) = aktueller Stand des Umsetzungsgrades ist als Eigenerklärung vorzulegen (A-Kriterium),
9. Qualitätsmanagement: Beschreibung der Zertifizierung (z. B. ISO Zertifizierung) (B-Kriterium),
10. Qualitätsmanagement: Bitte stellen Sie für Ihr Unternehmen dar ob ein genormtes Qualitätssicherungskonzept eingesetzt wird (B-Kriterium),
11. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (einschließlich des Fremdpersonals) des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich wird (A-Kriterium),
12. Eigenerklärung zur Anzahl der aktuell parallel durchschnittlich eingesetzten Personen insgesamt im Bereich Erfassungsdienstleistungen (B-Kriterium).