Ersatz der im Kontext der numerischen Wettervorhersage (NWV) genutzten Datenserversysteme des DWD und des ZGeoBw. Diese müssen in der Lage sein, die in der NWV aufgrund der für 2020 geplanten Leistungssteigerung des Hochleistungsrechners (HPC) wachsende Datenmengen zu verarbeiten (Phase 1).
Für den HPC ist für 2020 eine weitere Leistungssteigerung vorgesehen. Um auch die hiermit verbundene Erhöhung der anfallenden Datenmengen verarbeiten zu können, soll auch die Leistungsfähigkeit der hier ausgeschriebenen Systeme 2020 entsprechend erweitert werden (Phase 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenmanagementsysteme mit Speicherinfrastruktur
OV 37576/19-PAW
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Ersatz der im Kontext der numerischen Wettervorhersage (NWV) genutzten Datenserversysteme des DWD und des ZGeoBw. Diese müssen in der Lage sein, die in der...”
Kurze Beschreibung
Ersatz der im Kontext der numerischen Wettervorhersage (NWV) genutzten Datenserversysteme des DWD und des ZGeoBw. Diese müssen in der Lage sein, die in der NWV aufgrund der für 2020 geplanten Leistungssteigerung des Hochleistungsrechners (HPC) wachsende Datenmengen zu verarbeiten (Phase 1).
Für den HPC ist für 2020 eine weitere Leistungssteigerung vorgesehen. Um auch die hiermit verbundene Erhöhung der anfallenden Datenmengen verarbeiten zu können, soll auch die Leistungsfähigkeit der hier ausgeschriebenen Systeme 2020 entsprechend erweitert werden (Phase 2).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 7 900 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Euskirchen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Ausführung ist Offenbach am Main und Ludwigshafen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung sind die Lieferung und Installation von Hardware, Betriebssystemen und Basissoftware mit der zugehörigen Wartung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung sind die Lieferung und Installation von Hardware, Betriebssystemen und Basissoftware mit der zugehörigen Wartung und Softwarepflege, Unterstützungsleistung und Testmöglichkeiten für 3 Datenserversysteme an den Standorten Offenbach, Ludwigshafen und Euskirchen, jeweils mit Anschluss an die vorhandene Infrastruktur. Die Serviceleistungen müssen für die Dauer von 48 Monaten nach erfolgreicher Demonstration der Betriebsbereitschaft erbracht werden. Für die Erweiterungen in Phase 2 sind optionale Komponenten anzubieten, die ebenfalls an den 3 genannten Standorten, möglicherweise auch einem weiteren Standort bei Berlin installiert und betrieben werden sollen. Bei dem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um einen Ratenkauf. Auch für Wartung und Softwarepflege erfolgt die Zahlung in Raten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 7 900 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Hinsichtlich des zu erbringenden Systemservice ist eine Verlängerungsoption um maximal 24 Monate gegeben” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Fachgerechte Entsorgung der Altsysteme
In Phase 2 ist die Erweiterung der Datenserversysteme auch um optionale Komponenten an allen 3 Standorten,...”
Beschreibung der Optionen
Fachgerechte Entsorgung der Altsysteme
In Phase 2 ist die Erweiterung der Datenserversysteme auch um optionale Komponenten an allen 3 Standorten, möglicherweise an einem weiteren Standort bei Berlin vorgesehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.1) Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
1) Ziffer 1: Angaben zu Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
2) Ziffer 2: Angaben über eine eventuelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.1) Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
1) Ziffer 1: Angaben zu Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
2) Ziffer 2: Angaben über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank,
3) Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gemäß § 123 GWB,
4) Ziffer 5: Angaben zu Verstößen gemäß § 124 GWB,
5) Ziffer 6: Erklärung einer Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 2 000 000 EUR für alle Fälle pro Schadenereignis. Die Summe für Personenschäden soll mindestens 1 000 000 EUR betragen. Mit der Angebotsabgabe ist der Nachweis zu erbringen, das ein Versicherer mit dem Bieter bei Erhalt des Zuschlags einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschließt. Der Versicherungsnachweis ist möglichst bei Zuschlagserteilung, spätestens aber 14 Tage nach Vertragsschluss vorzulegen,
6) Ziffer 7.1: Angaben nah § 45 Abs. 1 VgV zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
7) Ziffer 9: Es sollen 2 vergleichbare Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre genannt werden. Eine Leistung ist der zu vergebende Leistung dann vergleichbar, wenn das System vom Bieter geliefert und betreut wurde, das System in Bezug auf Größe und Durchsatz der Speichersysteme sowie Bandbreite der Netzwerkanbindung mindestens der halben Größe eines heutigen Datenserversystems entspricht. Bei der Angabe der Referenzen sind der Auftraggeber, Gegenstand und Menge der Lieferung und Leistung, Standort, an dem die Leistung erbracht wurde, die Leistungszeit und der Auftragswert zu benennen,
8) Ziffer 10: Erklärung nach 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV zur Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte,
9) Ziffer 12: Angabe der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung zur Ausführung des Auftrages,
10) Ziffer 13: Angaben über die Eintragung in das Berufs-/Handelsreegister.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Ziffer III.1.2).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-10
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemobler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9490📞
Fax: +49 228-949163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotrsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3, Br. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nrt. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Übermittlung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB) kann der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
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Quelle: OJS 2020/S 131-320804 (2020-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-24) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung sind die Lieferung und Installation von Hardware, Betriebssystemen und Basissoftware mit der zugehörigen Wartung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung sind die Lieferung und Installation von Hardware, Betriebssystemen und Basissoftware mit der zugehörigen Wartung und Softwarepflege, Unterstützungsleistung und Testmöglichkeiten für 3 Datenserversysteme an den Standorten Offenbach, Lduwigshafen und Euskirchen, jeweils mit Anschluss an die vorhandene Infrastruktur. Die Serviceleistungen müssen für die Dauer von 48 Monaten nach erfolgreicher Demonstation der Betriebsbereitschaft erbracht werden. Für die Erweiterungen in Phase 2 sind optionale Komponenten anzubieten, die ebenfalls an den 3 genannten Standorten, möglicherweise auch einem weiteren Standort bei Berlin installiert und betrieben werden sollen. Bei dem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um einen Ratenkauf. Auch für Wartung und Softwarepflege erfolgt die Zahlung in Raten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 131-320804
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OV 37576/19-PAW
Titel: Datenmanagementsysteme mit Speicherinfrastruktur
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotrsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3, Br. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt die Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Übermittlung der Information durch den öffentichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Stelle, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB) kann der Aufforderung zur Angbortsabgabe entnommen werden.
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Quelle: OJS 2020/S 232-570432 (2020-11-24)