Datentarifverträge für Fahrgast-WLAN im RMV

Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH

Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) beabsichtigt die Expressbusse künftig verstärkt als Premiumprodukt mit entsprechend hohen Anforderungen an die Fahrzeugausstattung und den Komfort für die Fahrgäste zu etablieren. Zu den Komfortmerkmalen, welche die in diesem Bereich zum Einsatz kommenden Fahrzeuge zwingend erfüllen müssen, gehört für den Verbund zweifelsohne eine Ausstattung mit performantem, kostenfrei verfügbarem Fahrgast-WLAN.
Gegenstand dieser Vergabe ist der Datentarif für Mobilfunk (LTE-Datentarif 3G und 4G) für den Betrieb der WLAN-Hotspots in Bussen im Verbundgebiet des RMV.
Über eine abzuschließende Rahmenvereinbarung sollen in einem Zeitraum von 3 Jahren Datenverträge für bis zu 500 WLAN-Router beschafft werden. Da dem Auftraggeber bereits ein Zugang zum Mobilfunknetz der Deutschen Telekom zur Verfügung steht, dürfen nur noch andere als das Telekom-Netz und auch keine Roaming-SIM-Karten angeboten werden. Die Mindestabnahmemenge beinhaltet die Ausstattung von 130 WLAN-Routern mit 130 SIM-Karten.
Die weiteren 370 SIM-Karten werden bei Bedarf in Tranchen von jeweils mindestens 50 Stück abgerufen.
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-16 Auftragsbekanntmachung
2020-06-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Referenznummer: Rmv dt
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) beabsichtigt die Expressbusse künftig verstärkt als Premiumprodukt mit entsprechend hohen Anforderungen an die Fahrzeugausstattung und den Komfort für die Fahrgäste zu etablieren. Zu den Komfortmerkmalen, welche die in diesem Bereich zum Einsatz kommenden Fahrzeuge zwingend erfüllen müssen, gehört für den Verbund zweifelsohne eine Ausstattung mit performantem, kostenfrei verfügbarem Fahrgast-WLAN. Gegenstand dieser Vergabe ist der Datentarif für Mobilfunk (LTE-Datentarif 3G und 4G) für den Betrieb der WLAN-Hotspots in Bussen im Verbundgebiet des RMV. Über eine abzuschließende Rahmenvereinbarung sollen in einem Zeitraum von 3 Jahren Datenverträge für bis zu 500 WLAN-Router beschafft werden. Da dem Auftraggeber bereits ein Zugang zum Mobilfunknetz der Deutschen Telekom zur Verfügung steht, dürfen nur noch andere als das Telekom-Netz und auch keine Roaming-SIM-Karten angeboten werden. Die Mindestabnahmemenge beinhaltet die Ausstattung von 130 WLAN-Routern mit 130 SIM-Karten. Die weiteren 370 SIM-Karten werden bei Bedarf in Tranchen von jeweils mindestens 50 Stück abgerufen. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mobiltelefondienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 6
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.rms-consult.de 🌏
E-Mail: vergabe@mmv-recht.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMD0VR/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMD0VR 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-21 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 078-184350
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
A) Nutzung der Vergabeplattform: Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig. B) Keine losweise Vergabe: Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben. Eine Unterteilung gem. § 93 Abs. 4 Satz 2 GWB ist technisch nicht möglich, da eine Netzabdeckung im Sinne eines Fachloses bereits über das Vorhandensein einer Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Telekom AG abgedeckt ist. C) Rügeerfordernis: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Vergabeunterlagen zur Abgabe der Angebote erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMD0VR
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) beabsichtigt die Expressbusse künftig verstärkt als Premiumprodukt mit entsprechend hohen Anforderungen an die Fahrzeugausstattung und den Komfort für die Fahrgäste zu etablieren. Zu den Komfortmerkmalen, welche die in diesem Bereich zum Einsatz kommenden Fahrzeuge zwingend erfüllen müssen, gehört für den Verbund zweifelsohne eine Ausstattung mit performantem, kostenfrei verfügbarem Fahrgast-WLAN.
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Gegenstand dieser Vergabe ist der Datentarif für Mobilfunk (LTE-Datentarif 3G und 4G) für den Betrieb der WLAN-Hotspots in Bussen im Verbundgebiet des RMV.
Über eine abzuschließende Rahmenvereinbarung sollen in einem Zeitraum von 3 Jahren Datenverträge für bis zu 500 WLAN-Router beschafft werden. Da dem Auftraggeber bereits ein Zugang zum Mobilfunknetz der Deutschen Telekom zur Verfügung steht, dürfen nur noch andere als das Telekom-Netz und auch keine Roaming-SIM-Karten angeboten werden. Die Mindestabnahmemenge beinhaltet die Ausstattung von 130 WLAN-Routern mit 130 SIM-Karten.
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Die weiteren 370 SIM-Karten werden bei Bedarf in Tranchen von jeweils mindestens 50 Stück abgerufen.
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) hat in den letzten Jahren damit begonnen, zusätzlich zu den bestehenden regionalen Busverkehren ein Netz aus Expressbuslinien im Verbundgebiet zu etablieren. Die Expressbusse, erkennbar an einem „X“ vor der Liniennummer, werden von den Kunden sehr gut angenommen und es ist geplant, das Liniennetz in den nächsten Jahren schrittweise weiter auszubauen. Dabei sollen sich die Expressbusse künftig verstärkt als Premiumprodukt mit entsprechend hohen Anforderungen an die Fahrzeugausstattung und den Komfort für die Fahrgäste vom übrigen Busverkehr abheben. Zu den Komfortmerkmalen, welche die in diesem Bereich zum Einsatz kommenden Fahrzeuge zwingend erfüllen müssen, gehört für den Verbund zweifelsohne eine Ausstattung mit performantem, kostenfrei verfügbarem Fahrgast-WLAN.
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Es sollen nun die Voraussetzungen für die Ausstattung sämtlicher auf Expressbuslinien zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit einer mobilfunkbasierten WLAN-Hotspot-Funktion geschaffen werden. Darüber hinaus sollen es die abzuschließenden Aufträge auch ermöglichen, flexibel weitere WLAN-Angebote im Verbundgebiet realisieren zu können (z.B. im regionalen und lokalen Busbereich).
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Gegenstand dieser Vergabe ist der Datentarif für Mobilfunk (LTE-Datentarif 3G und 4G) für den Betrieb der WLAN-Hotspots in Bussen im Verbundgebiet des RMV. Der RMV möchte seinen Fahrgästen (Endnutzern) einen kostenfreien öffentlichen Internetzugang zur Verfügung stellen, ohne selbst Haftungsrisiken in Zusammenhang mit der Internetnutzung übernehmen zu müssen.
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Die geografischen Gegebenheiten im Bediengebiet des RMV und der schlechte Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur führen dazu, dass an vielen Stellen keine ausreichende Funkabdeckung vorhanden ist. Da die WLAN-Router über 2 SIM-Karten Slots verfügen, sollen SIM-Karten aus 2 unterschiedlichen Datennetzen in den WLAN-Routern verbaut werden. Damit soll eine möglichst hohe Performance (Netzverfügbarkeit) sichergestellt werden.
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Ein Zugang zum Mobilfunknetz der Deutschen Telekom steht beim Auftraggeber bereits zur Verfügung. Hierzu besteht eine entsprechende Rahmenvereinbarung. Das Mobilfunknetz der Deutschen Telekom ist von dieser Ausschreibung ausgeschlossen, um den Einsatz unterschiedlicher Datennetze – und damit eine hinreichende Datenversorgung sicherzustellen. Das Mobilfunknetz der Deutschen Telekom kann daher nicht angeboten werden.
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Über eine abzuschließende Rahmenvereinbarung sollen in einem Zeitraum von 3 Jahren Datenverträge für bis zu 500 WLAN-Router beschafft werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur noch andere als das Telekom-Mobilfunknetz und auch keine Roaming-SIM-Karten angeboten werden dürfen. Die Mindestabnahmemenge beinhaltet die Ausstattung von 130 WLAN-Routern mit 130 SIM-Karten. Die weiteren 370 SIM-Karten werden bei Bedarf in Tranchen von jeweils mindestens 50 Stück abgerufen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der SIM-Karten kann um 12 Monate verlängert werden für den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023.
Beschreibung der Optionen:
Es kann eine Option gem. der Vergabeunterlagen bzgl einer Höherstufung des Datenvolumens, eine Verlängerung der Laufzeit und der Abruf um weitere 370 SIM-Karten erfolgen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV).
2. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossen-schaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind.
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind.
4. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
6a) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer De-ckungs-summe für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) abgeschlossen wird.
6b) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer De-ckungs-summe für Vermögensschäden in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) abgeschlossen wird.
7. Angabe der Gesamtumsätze (netto in EUR) des Unternehmens (Anteile bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen sind einzuschließen), jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2018, 2017 und 2016).
Mindestanforderung:
500 000 EUR Umsatz (netto) p. a. in den genannten Jahren.
8. Angabe der Umsätze mit Leistungen des Unternehmens (Anteile bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen sind einzuschließen), die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2018, 2017 und 2016)
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Mindeststandards:
— zu 6a). Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert);
— zu 6b) Deckungssumme für Vermögenshaftpflichtversicherung in Höhe von 0,5 Mio. EUR p. a. (zweifachmaximiert);
— zu 7) 500 000 EUR Umsatz (netto) p. a. in den genannten Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
9. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die Einhaltung der Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von mindestens 2 und maximal 4 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren (2016 - 2020) nachzuweisen. Die Referenzen sind durch den Bieter im mit dem (Formblatt C.08) Formblatt „Referenzen“ zu beschreiben.
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Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
10. Erklärung zum Antrag einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV),
11. Verzeichnis der Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
12. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (§ 36 Abs. 1 VgV),
13. Verzeichnis der anderen Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe (§ 47 VgV),
14. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV).
Mindeststandards:
Zu 9) Mindestanforderung an die Referenzen:
Als Mindestanforderungen werden 2 Referenzen vorgegeben, die folgende Kriterien erfüllen:
— Mindestens 80 Fahrzeuge;
— Daten über öffentliches Mobilfunknetz:
—— Pooling über alle SIM-Karten;
—— Abrechnung in 1 kB-Schritten.
— SIM-Karten:
—— Robuste SIM-Karten;
—— Lieferung ohne PIN.
— Drittanbietersperre:
—— Sperrung von Rufnummern;
—— Drittanbietersperre.
— Administrations- und Monitoringsystem:
—— Manuelle Aktivierung der SIM-Karten;
—— Datenverbrauch pro SIM-Karte;
—— Alarmschwelle für Datenverbrauch;
—— Exportfunktion für alle Verbindungs- und Abrechnungsdaten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
15. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
16. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
17. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB
18. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue (nach HVTG) und Mindestlohngesetz (MiLoG),
19. Anerkennungserklärung zur Antikorruptions-/Integritätsklausel,
20. Auszug aus dem Gewerbezentralregister -–falls vorliegend.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Beratungsgesellschaft ÖPNV
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMD0VR/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Martini Mogg Vogt Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 23
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Kontaktperson: Vergabedezernat
Telefon: +49 228184379813 📞
Fax: +49 228184379871 📠
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.mmv-recht.de/de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.mmv-recht.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Nutzung der Vergabeplattform:
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B) Keine losweise Vergabe:
Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben. Eine Unterteilung gem. § 93 Abs. 4 Satz 2 GWB ist technisch nicht möglich, da eine Netzabdeckung im Sinne eines Fachloses bereits über das Vorhandensein einer Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Telekom AG abgedeckt ist.
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C) Rügeerfordernis:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Vergabeunterlagen zur Abgabe der Angebote erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMD0VR

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 078-184350 (2020-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 123-302020
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 078-184350
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR. Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDNZ3.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen nun die Voraussetzungen für die Ausstattung sämtlicher auf Expressbuslinien zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit einer mobilfunkbasierten WLAN-Hotspot-Funktion geschaffen werden. Darüber hinaus sollen es die abzuschließenden Aufträge auch ermöglichen, flexibel weitere WLAN-Angebote im Verbundgebiet realisieren zu können (z. B. im regionalen und lokalen Busbereich).
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Die geografischen Gegebenheiten im Bediengebiet des RMV und der schlechte Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur führen dazu, dass an vielen Stellen keine ausreichende Funkabdeckung vorhanden ist. Da die WLAN-Router über zwei SIM-Karten Slots verfügen, sollen SIM-Karten aus zwei unterschiedlichen Datennetzen in den WLAN-Routern verbaut werden. Damit soll eine möglichst hohe Performance (Netzverfügbarkeit) sichergestellt werden.
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Ein Zugang zum Mobilfunknetz der Deutschen Telekom steht beim Auftraggeber bereits zur Verfügung. Hierzu besteht eine entsprechende Rahmenvereinbarung. Das Mobilfunknetz der Deutschen Telekom ist von dieser Ausschreibung ausgeschlossen, um den Einsatz unterschiedlicher Datennetze - und damit eine hinreichende Datenversorgung sicherzustellen. Das Mobilfunknetz der Deutschen Telekom kann daher nicht angeboten werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-12 📅
Name: Vodafone GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Braun-Platz 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDNZ3.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 123-302020 (2020-06-24)