Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) zu (2) dieser EU-Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenz und ggf. weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Referenzen werden wie folgt gewertet:
1) Referenzen, die Planungs- und Gestaltungsleistungen (Innenräume, Grafik, Licht und Medien) für naturkundliche Museen aufweisen, bei denen naturkundliche Inhalte und Forschungsthemen mit gestalterischen Mitteln (Szenografie, Grafik, Licht und Medien) auf kreative und moderne Weise publikumswirksam, atmosphärisch, immersiv und ganzheitlich raumwirkend umgesetzt wurden, erhalten je eine Punktzahl zwischen 2 und 4 Punkten.
2 Punkte = naturkundliche Inhalte präsentiert
3 = naturkundliche Inhalte publikumswirksam präsentiert
4 = naturkundliche Inhalte publikumswirksam und atmosphärisch, immersiv, ganzheitlich raumwirkend präsentiert
2) Referenzen, die Planungs- und Gestaltungsleistungen (Innenräume, Grafik, Licht und Medien) für vergleichbare, wissenschaftliche Museen (nur technische, historische oder archäologische Museen; keine Kunst- oder Freilichtmuseen) aufweisen, bei denen wissenschaftliche Inhalte und Forschungsthemen mit gestalterischen Mitteln (Szenografie, Grafik, Licht und Medien) auf kreative und moderne Weise publikumswirksam, atmosphärisch, immersiv und ganzheitlich raumwirkend umgesetzt wurden, erhalten je eine Punktzahl zwischen 1 und 3 Punkten.
1 Punkt = wissenschaftliche Inhalte präsentiert
2 = wissenschaftliche Inhalte publikumswirksam präsentiert
3 = wissenschaftliche Inhalte publikumswirksam und atmosphärisch, immersiv, ganzheitlich raumwirkend präsentiert
3) Sollte zur Auswahl der Bieter eine weitere Differenzierung des Bewerberfelds notwendig sein, so werden aus den Referenzen ersichtliche gelungene Ausstellungsgestaltungen in denkmalgeschützten/historischen Gebäuden mit jeweils einem Zusatzpunkt bewertet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal 3 Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.