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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgangssituation:
Die Hochbahn betreibt an ihren Haltestellen Systeme für die Bilderfassung und -übertragung zu Arbeitsplätzen für die Sichtkontrolle, wie...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgangssituation:
Die Hochbahn betreibt an ihren Haltestellen Systeme für die Bilderfassung und -übertragung zu Arbeitsplätzen für die Sichtkontrolle, wie z. B. für Zugfahrer und die Betriebszentrale. Zusätzlich werden die Bilder einem Aufzeichnungssystem zugeführt. Alle Videokamerasysteme übertragen die Bildinformationen über eine Koaxialkabelinfrastruktur zum lokal vorhandenen Aufzeichnungssystem, zu den Komponenten der Zugfahrerselbstabfertigung (Zufasa) mit dem davor geschalteten System zur Erzeugung eines Quadbildes und einem System zur Zeicheneinblendung. Zudem werden die Bildinformationen an das Asynchronous Transfer Mode (ATM) Übertragungsnetz übertragen, welches an den Eintrittspunkten die analogen Signale digitalisiert. Das Steuerungs- und Betriebsführungssystem (SBS) schaltet die Videoquellen nach einer vordefinierten Sequenz oder nach Ereignis auf die jeweiligen Videoarbeitsplätze im Leitstand. Diese Funktion soll zukünftig vollständig als Software realisiert werden und ist nicht Teil der hier ausgeschriebenen physikalischen De- und Enkoder. Zusätzlich übermittelt das SBS einen Text (Zeichenkette) an das Modul für die Schnittbilderzeugung. Dieser Text, der Informationen für den Zugfahrer über definierte Ereignisse enthält, wird innerhalb des Schnittbildes an vordefinierter Position und in definiertem Format angezeigt. Ein Ersatz der vorhanden analogen Kamerasysteme durch IP-Kamerasysteme, sowie die Umstellung der Kameraanbindung von analog auf Ethernet/IP ist technisch nicht zwingend notwendig und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die vorhandenen Kamerasysteme sollen bis auf Weiteres betrieben werden. Im Zuge der Erneuerung der Netzinfrastruktur fällt die Digitalisierungskomponente (Enkoder und Dekoder) für die Videodaten mit dem Rückbau der ATM-Komponenten weg und ist durch eine neue, leistungsfähige Lösung zu ersetzen.
Zielsetzung:
Für den Weiterbetrieb der analogen Kamerasysteme und des analogen ZUFASA-Systems müssen am Standort der Haltestelle die analogen Signale der Kamerasysteme digitalisiert bzw. digitale Signale der neu zum Einsatz kommenden IP-Kamerasysteme, analog ausgegeben werden können. Für diese Aufgabe sollen kompakte Enkoder/Dekoder beschafft werden. Der De- und Enkoder selbst bietet 2 analoge Schnittstellen (Video) in Richtung ZUFASA und eine digitale Schnittstelle (Ethernet) Richtung Netz an. Diese Geräte sollen neben der Digitalisierung auch die Erzeugung eines Schnitt- oder Quadbildes und die Texteinblendung (Zeichen) von Daten, die über eine Schnittstelle (API) vom SBS empfangen werden, für das ZUFASA System ermöglichen. Ziel ist, die Anzahl der vor Ort notwendigen physikalischen Systeme und Schnittstellen zu reduzieren, und mehrere Funktionen in eine Hardware zu konsolidieren.
Beschaffung von ca. 100 Video De-/Enkoder
Für heute ca. 1100 Kameras
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend genannten Dokumente in der aufgelisteten Reihenfolge...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend genannten Dokumente in der aufgelisteten Reihenfolge einzureichen:
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
— Nachweis über Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist.
Vorlage einer Eigenerklärung zu folgenden Punkten:
— Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe;
— Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe;
— Nichtvorliegen von Schwarzarbeit;
— Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention;
— Mindestlohn;
— Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend genannten Dokumente/Erklärungen in der aufgelisteten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend genannten Dokumente/Erklärungen in der aufgelisteten Reihenfolge einzureichen:
— Vorlage einer Bankerklärung;
— Vorlage einer Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung;
— Vorlage der letzten 3 Jahresabschlüsse;
— Eigenerklärung über Anzahl Mitarbeiter;
— Eigenerklärung über Umsatz der letzten 3 Jahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend genannten Dokumente/Erklärungen in der aufgelisteten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Beurteilung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag vom Antragsteller die nachfolgend genannten Dokumente/Erklärungen in der aufgelisteten Reihenfolge einzureichen
— Referenzangaben über mindestens eine und höchstens 3 Referenzen der letzten 3 Kalenderjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind;
— Darstellung der räumlichen Lage;
— Weitere Zertifikate zur Zertifizierung nach DIN 9001 und DIN 14001.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Bewertung des Bewerbers erfolgt anhand der
— der in der Veröffentlichung unter Abschnitt III. 1.9 geforderten Unterlagen;
— eingereichten Dokumente und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bewertung des Bewerbers erfolgt anhand der
— der in der Veröffentlichung unter Abschnitt III. 1.9 geforderten Unterlagen;
— eingereichten Dokumente und Beantwortung der Fragen im Formular: Formular für die Eigenerklärungen und geforderte Nachweise;
— unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung.
Die Bieter erhalten aufgrund der Sensibilität der Daten und zur Wahrung des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses des Auftraggebers gem. § 41 Abs. 3 VgV nur Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen, wenn alle vorgenannten Unterlagen & Informationen einschließlich der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung und der ausgefüllten Eigenerklärung eingereicht wurden und abschließend als vollständig und qualifizierend bewertet wurden.
Bezüglich der Teilnahmebedingungen der Punkte III. 1.1), III. 1.2) und III. 1.3) verweisen wir auf unser „Formular Eigenerklärungen und Nachweise De-& Encoder für Video mit Zusatzfunktion" zum Teilnahmeantrag, welches auf der elektronischen Vergabeplattform DTVP (Deutsches Vergabeportal) abzurufen, auszufüllen und unter dem Punkt „Teilnahmeanträge" unterschrieben wieder hochzuladen ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vorlage einer Eigenerklärung der Bewerber zur Einhaltung der im „Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der Hochbahn" genannten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vorlage einer Eigenerklärung der Bewerber zur Einhaltung der im „Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten und Geschäftspartner der Hochbahn" genannten Mindeststandards. Abzurufen unter: www.hochbahn.de/nachhaltigkeitsstandards-lieferanten
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-29
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in...”
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Die unter Ziffer III 1.9 genannten Eignungsnachweise sind dem Auftraggeber vollständig, spätestens mit dem Antrag auf Zulassung über die DTVP Plattform hochzuladen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Diese Eignungsnachweise sind hierbei nach o. g. Reihenfolge zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Unternehmen die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3DAD7
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1491📞
Fax: +49 4042823-2020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1491📞
Fax: +49 4042823-2020 📠
Quelle: OJS 2020/S 112-272646 (2020-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgangssituation:
Die Hochbahn betreibt an ihren Haltestellen Systeme für die Bilderfassung und -übertragung zu Arbeitsplätzen für die Sichtkontrolle, wie...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgangssituation:
Die Hochbahn betreibt an ihren Haltestellen Systeme für die Bilderfassung und -übertragung zu Arbeitsplätzen für die Sichtkontrolle, wie z. B. für Zugfahrer und die Betriebszentrale. Zusätzlich werden die Bilder einem Aufzeichnungssystem zugeführt. Alle Videokamerasysteme übertragen die Bildinformationen über eine Koaxialkabelinfrastruktur zum lokal vorhandenen Aufzeichnungssystem, zu den Komponenten der Zugfahrerselbstabfertigung (Zufasa) mit dem davor geschalteten System zur Erzeugung eines Quadbildes und einem System zur Zeicheneinblendung. Zudem werden die Bildinformationen an das Asynchronous Transfer Mode (ATM) Übertragungsnetz übertragen, welches an den Eintrittspunkten die analogen Signale digitalisiert. Das Steuerungs- und Betriebsführungssystem (SBS) schaltet die Videoquellen nach einer vordefinierten Sequenz oder nach Ereignis auf die jeweiligen Videoarbeitsplätze im Leitstand. Diese Funktion soll zukünftig vollständig als Software realisiert werden und ist nicht Teil der hier ausgeschriebenen physikalischen De- und Enkoder. Zusätzlich übermittelt das SBS einen Text (Zeichenkette) an das Modul für die Schnittbilderzeugung. Dieser Text, der Informationen für den Zugfahrer über definierte Ereignisse enthält, wird innerhalb des Schnittbildes an vordefinierter Position und in definiertem Format angezeigt. Ein Ersatz der vorhanden analogen Kamerasysteme durch IP-Kamerasysteme, sowie die Umstellung der Kameraanbindung von analog auf Ethernet/IP ist technisch nicht zwingend notwendig und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die vorhandenen Kamerasysteme sollen bis auf Weiteres betrieben werden. Im Zuge der Erneuerung der Netzinfrastruktur fällt die Digitalisierungskomponente (Enkoder und Dekoder) für die Videodaten mit dem Rückbau der ATM-Komponenten weg und ist durch eine neue, leistungsfähige Lösung zu ersetzen.
Zielsetzung:
Für den Weiterbetrieb der analogen Kamerasysteme und des analogen ZUFASA-Systems müssen am Standort der Haltestelle die analogen Signale der Kamerasysteme digitalisiert bzw. digitale Signale der neu zum Einsatz kommenden IP-Kamerasysteme, analog ausgegeben werden können. Für diese Aufgabe sollen kompakte Enkoder/Dekoder beschafft werden. Der De- und Enkoder selbst bietet 2 analoge Schnittstellen (Video) in Richtung ZUFASA und eine digitale Schnittstelle (Ethernet) Richtung Netz an. Diese Geräte sollen neben der Digitalisierung auch die Erzeugung eines Schnitt- oder Quadbildes und die Texteinblendung (Zeichen) von Daten, die über eine Schnittstelle (API) vom SBS empfangen werden, für das ZUFASA System ermöglichen. Ziel ist, die Anzahl der vor Ort notwendigen physikalischen Systeme und Schnittstellen zu reduzieren, und mehrere Funktionen in eine Hardware zu konsolidieren.
Beschaffung von ca. 100 Video De-/Enkoder für heute ca. 1100 Kameras.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 112-272646
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 45628270
Titel: De- und Enkoder für Video mit Zusatzfunktionen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: r2p GmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 4
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24941
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
“Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in...”
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Die unter Ziffer III 1.9) genannten Eignungsnachweise sind dem Auftraggeber vollständig, spätestens mit dem Antrag auf Zulassung über die DTVP Plattform hochzuladen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Diese Eignungsnachweise sind hierbei nach o. g. Reihenfolge zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bewerberauswahl berücksichtigt. Unternehmen die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3DP7E
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 025-062502 (2021-02-01)