Deformable Mirrors GRAVITY+

Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik (MPE)

Entwurf und Herstellung eines Deformable Mirrors einschließlich Steuerelektronik, Details siehe Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-10 Auftragsbekanntmachung
2020-08-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teleskope
Referenznummer: MPE 04/2020
Kurze Beschreibung:
Entwurf und Herstellung eines Deformable Mirrors einschließlich Steuerelektronik, Details siehe Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teleskope 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik (MPE)
Postanschrift: Giessenbachstraße
Postleitzahl: 85748
Postort: Garching
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpe.mpg.de 🌏
E-Mail: kuhwald@mpe.mpg.de 📧
Telefon: +49 89300003594 📞
Fax: +49 89300003564 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17337d167a1-7c3aff870bd8f596 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 134-328826
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 1 Deformable Mirror, weitere Optionen siehe Vergabeunterlagen.
Dauer: 14 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Inanspruchnahme von angebotenen Optionen
Beschreibung der Optionen:
— Option 1: 3 weitere Gesamtsysteme Deformable Mirror mit Steuerelektronik,
— Option 2: 1 weiteres Gesamtsystem Deformable Mirror mit Steuerelektronik,
— Option 3: 2 Teilsysteme „optical head“ mit verformbarer Membran, Aktoren und Referenzplatte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik
Giessenbachstraße
85748 Garching
Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung inkl. Referenzen Compliance Matrix mit Ergänzung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.mpe.mpg.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17337d167a1-7c3aff870bd8f596 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 134-328826 (2020-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 170-411097
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 134-328826
ABl. S-Ausgabe: 170

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
— Option 1: 3 weitere Gesamtsysteme Deformable Mirror mit Steuerelektronik;
— Option 2: 1 weiteres Gesamtsystem Deformable Mirror mit Steuerelektronik;
— Option 3: 2 Teilsysteme 'optical head' mit verformbarer Membran, Aktoren und Referenzplatte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Giessenbachstrasse

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-25 📅
Name: Alpao sas
Postanschrift: 727 rue Aristide Bergès
Postort: Montbonnot Saint-Martin
Postleitzahl: 38330
Land: Frankreich 🇫🇷
Isère 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 170-411097 (2020-08-28)