Die Offenlegung des Deilbachs ist ein zentrales gestalterisches Element der Stadterneuerungsmaßnahme Kupferdreh. Bei dem herzustellenden Bauwerk handelt es sich um ein künstlich geschaffenes, naturnah gestaltetes Fließgewässer. Die Gesamtbaumaßnahme Offenlegung Deilbach ist in 3 Baulose unterteilt.
Die hier ausgeschriebene Leistungen beziehen sich auf das Baulos 1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Deilbach – Offenlegung Baulos 1
20-002-EUÖ
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Offenlegung des Deilbachs ist ein zentrales gestalterisches Element der Stadterneuerungsmaßnahme Kupferdreh. Bei dem herzustellenden Bauwerk handelt es...”
Kurze Beschreibung
Die Offenlegung des Deilbachs ist ein zentrales gestalterisches Element der Stadterneuerungsmaßnahme Kupferdreh. Bei dem herzustellenden Bauwerk handelt es sich um ein künstlich geschaffenes, naturnah gestaltetes Fließgewässer. Die Gesamtbaumaßnahme Offenlegung Deilbach ist in 3 Baulose unterteilt.
Die hier ausgeschriebene Leistungen beziehen sich auf das Baulos 1.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Entwässerungsanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen-Kupferdreh
Deilbach
45257 Essen
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Baulos 1 sind die folgenden Hauptleistungen zu erbringen:
— Erdarbeiten:
—— Ab- und Antransport von Böden.
— Betonarbeiten:
—— Erstellung von 2...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Baulos 1 sind die folgenden Hauptleistungen zu erbringen:
— Erdarbeiten:
—— Ab- und Antransport von Böden.
— Betonarbeiten:
—— Erstellung von 2 Trogbauwerken mit Natursteinverkleidung,
—— Erstellung von Stützwänden mit Natursteinverkleidung,
—— Erstellung eines Widerlagers aus Stahlbeton für eine Fußgängerbrücke.
— Bohrarbeiten:
—— Vorbereiten bestehender Bohrpfähle.
— Entwässerungs-/Kanalbauarbeiten:
—— Erstellung von Kanalschächten aus Stahlbeton,
—— Verlegung von Entwässerungs- und Dränrohren.
— Abbrucharbeiten:
—— bestehende Bohrpfähle aus Stahlbeton.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus. Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die gemachten Angaben durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist beigefügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bei Ausschreibungen von Leistungen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen ist zwingend die Eintragung für das Straßenbauhandwerk in die Handwerksrolle...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bei Ausschreibungen von Leistungen im Bereich von Straßen, Wegen und Plätzen ist zwingend die Eintragung für das Straßenbauhandwerk in die Handwerksrolle erforderlich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-27
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Lindenallee 10
45127 Essen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 Satz 1...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 Satz 1 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote...”
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
Elektronische Abgabe der Angebote:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z. B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRC3
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Quelle: OJS 2020/S 016-032427 (2020-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1216220.16 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen-Kupferdreh, Deilbach
45257 Essen
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Baulos 1 sind die folgenden Hauptleistungen zu erbringen:
— Erdarbeiten;
— -> Ab- und Antransport von Böden;
— Betonarbeiten;
— -> Erstellung von zwei...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Baulos 1 sind die folgenden Hauptleistungen zu erbringen:
— Erdarbeiten;
— -> Ab- und Antransport von Böden;
— Betonarbeiten;
— -> Erstellung von zwei Trogbauwerken mit Natursteinverkleidung;
— -> Erstellung von Stützwänden mit Natursteinverkleidung;
— -> Erstellung eines Widerlagers aus Stahlbeton für eine Fußgängerbrücke;
— Bohrarbeiten;
— -> Vorbereiten bestehender Bohrpfähle;
— Entwässerungs- / Kanalbauarbeiten;
— -> Erstellung von Kanalschächten aus Stahlbeton;
— -> Verlegung von Entwässerungs- und Dränrohren;
— Abbrucharbeiten;
— -> bestehende Bohrpfähle aus Stahlbeton.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 016-032427
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Heinrich Walter Bau GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Heinrich Walter Bau GmbH
Postanschrift: Neumühlenallee 32
Postort: Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 286180080📞
E-Mail: mvaltwies@heinrich-walter.eiffage.de📧
Fax: +49 28618008222 📠
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.heinrich-walter.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1216220.16 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRKQ
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2020/S 132-322597 (2020-07-08)