Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen. Bezugsberechtigte sind neben ekom 21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom 21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit. Die ekom 21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils best platzierten Bietern schließt. Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: ekom21-2020-0002
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen.
Bezugsberechtigte sind neben ekom 21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom 21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Die ekom 21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils best platzierten Bietern schließt.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen.
Bezugsberechtigte sind neben ekom 21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom 21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Die ekom 21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils best platzierten Bietern schließt.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Eine feste Abnahmemenge konnte nicht ermittelt werden. Der in II.2.6 der Bekanntmachung angegebene geschätzte Gesamtwert kann daher sowohl über- als auch unterschritten werden. Bei Ausübung der Fortsetzungsoption erhöht sich der veranschlagte Gesamtwert entsprechend anteilig. Ferner steht dem Auftraggeber ein einseitiges Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des Gesamtwerts zu.
Eine feste Abnahmemenge konnte nicht ermittelt werden. Der in II.2.6 der Bekanntmachung angegebene geschätzte Gesamtwert kann daher sowohl über- als auch unterschritten werden. Bei Ausübung der Fortsetzungsoption erhöht sich der veranschlagte Gesamtwert entsprechend anteilig. Ferner steht dem Auftraggeber ein einseitiges Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des Gesamtwerts zu.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen.
Bezugsberechtigte sind neben ekom 21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom 21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Bezugsberechtigte sind neben ekom 21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom 21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Die ekom 21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils best platzierten Bietern schließt.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Lieferung einer vorkonfigurierte und standardisierte Netzwerklösung für Schulen, welche die Vorkonfigurierte Betriebssysteme für Server und Client mitbringt. Ferner muss die Lösung Werkzeuge zur Softwareverwaltung, Steuerung des Unterrichts und Einbindung von externen Lernplattformen beinhalten.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Lieferung einer vorkonfigurierte und standardisierte Netzwerklösung für Schulen, welche die Vorkonfigurierte Betriebssysteme für Server und Client mitbringt. Ferner muss die Lösung Werkzeuge zur Softwareverwaltung, Steuerung des Unterrichts und Einbindung von externen Lernplattformen beinhalten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 40 000 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Vertragsbestimmungen trotz deren Beendigung für eine bis zu 6 monatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Vertragsbestimmungen trotz deren Beendigung für eine bis zu 6 monatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen Möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum 31.12.2020 und zum 31.12.2022 einräumen,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoptionn); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Eine feste Abnahmemenge konnte nicht ermittelt werden. Der in II.2.6 der Bekanntmachung angegebene geschätzte Gesamtwert kann daher sowohl über- als auch unterschritten werden. Bei Ausübung der Fortsetzungsoption erhöht sich der veranschlagte Gesamtwert entsprechend anteilig. Ferner steht dem Auftraggeber ein einseitiges Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des Gesamtwerts zu.
Eine feste Abnahmemenge konnte nicht ermittelt werden. Der in II.2.6 der Bekanntmachung angegebene geschätzte Gesamtwert kann daher sowohl über- als auch unterschritten werden. Bei Ausübung der Fortsetzungsoption erhöht sich der veranschlagte Gesamtwert entsprechend anteilig. Ferner steht dem Auftraggeber ein einseitiges Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des Gesamtwerts zu.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung des Unternehmens, über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) [Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung];
2) Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bieter wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 (StAnz. 1/2018 S. 15 ff.), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen [Eigenerklärung zu Ausschlussgründen].
2) Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bieter wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 (StAnz. 1/2018 S. 15 ff.), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen [Eigenerklärung zu Ausschlussgründen].
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zwingend zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag: Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen];
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag: Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen];
2) Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. — falls bereits vorhanden — eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird [Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung];
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. — falls bereits vorhanden — eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird [Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung];
3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre [Eigenerklärung zum Gesamtumsatz].
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu III.1.2.1) — Eigenerklärung zum Unternehmen:
Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können;
Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können;
Zu III.1.2.2) — Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— 2 000 000 EUR für Personenschäden und
— 2 000 000 EUR für Sachschäden und
— 250 000 EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.
Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu III.1.2.3) — Eigenerklärung zum Gesamtumsatz:
Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens 500 000,00 EUR pro Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen];
2) Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung Referenzleistungen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
2) Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung Referenzleistungen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
— Kurzbezeichnung der Referenz,
— vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber),
— Auftragswert,
— öffentlicher oder privater Auftraggeber,
— Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt),
— termingerechter Projektabschluss,
— Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent,
— Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft,
— Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu III.1.3.1) — Eigenerklärung zur Gesamtbeschäftigtenzahl:
Gefordert sind je anzugebenden Jahr mindestens 40 festangestellt Beschäftigte sowie die Eigenerklärung des Bewerbers zu ausreichenden Deutschkenntnissen beim Projekt- und Fachpersonal, das in Kontakt mit dem Auftraggeber tritt;
Zu III.1.3.2) — Eigenerklärung Referenzleistungen:
Es sind mindestens 3 Referenzleistungen einzureichen und müssen dem Auftragsgegenstand in Bezug auf die genannten Bereiche nahekommen oder ähneln. Der Beginn des Leistungszeitraums darf nicht vor dem 1.1.2017 liegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu sechs (6) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu sechs (6) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu sechs (6) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung für bis zu sechs (6) Monate nach ihrem formalen Ende zu verlängern, um einen geordneten Übergang auf einen Nachfolgedienstleister sicherzustellen. Während des Übergangszeitraums gelten die Vertragsbestimmungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Bieterfragen können längstens bis zum 11.2.2020, 10.00 Uhr, gestellt werden. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
Bieterfragen können längstens bis zum 11.2.2020, 10.00 Uhr, gestellt werden. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 019-041098 (2020-01-24)
Ergänzende Angaben (2020-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen.
Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Die ekom21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils bestplatzierten Bietern schließt.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen.
Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Die ekom21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils bestplatzierten Bietern schließt.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Die ekom21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils bestplatzierten Bietern schließt.
Quelle: OJS 2020/S 037-087489 (2020-02-19)
Ergänzende Angaben (2020-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen.
Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Die ekom21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils bestplatzierten Bietern schließt.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen.
Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Die ekom21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils bestplatzierten Bietern schließt.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.
Die Rahmenvereinbarungen sollen -ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung- die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen.
Quelle: OJS 2020/S 047-110921 (2020-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen.
Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Die ekom21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils bestplatzierten Bietern schließt.
Die Rahmenvereinbarungen sollen – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung einer vorkonfigurierten und standardisierten Netzwerklösung für Schulen.
Bezugsberechtigte sind neben ekom21 auch die Stadt Wiesbaden und die Verbandsmitglieder der ekom21, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich deren rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit.
Die ekom21 schreibt diese Leistung auch für die KIV Thüringen aus, die eigene Rahmenvereinbarungen mit den jeweils bestplatzierten Bietern schließt.
Die Rahmenvereinbarungen sollen – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Eine feste Abnahmemenge konnte nicht ermittelt werden. Der in II.2.6. der Bekanntmachung angegebene geschätzte Gesamtwert kann daher sowohl über- als auch unterschritten werden. Bei Ausübung der Fortsetzungsoption erhöht sich der veranschlagte Gesamtwert entsprechend anteilig. Ferner steht dem Auftraggeber ein einseitiges Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des Gesamtwerts zu.
Eine feste Abnahmemenge konnte nicht ermittelt werden. Der in II.2.6. der Bekanntmachung angegebene geschätzte Gesamtwert kann daher sowohl über- als auch unterschritten werden. Bei Ausübung der Fortsetzungsoption erhöht sich der veranschlagte Gesamtwert entsprechend anteilig. Ferner steht dem Auftraggeber ein einseitiges Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des Gesamtwerts zu.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarungen sollen – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Die Rahmenvereinbarungen sollen – ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung – die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleisstungen ermöglichen.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen:
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts;
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum 31.12.2020 und zum 31.12.2022 einräumen -zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoptionn); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7. der Bekanntmachung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum 31.12.2020 und zum 31.12.2022 einräumen -zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoptionn); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7. der Bekanntmachung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Eine feste Abnahmemenge konnte nicht ermittelt werden. Der in II.2.6. der Bekanntmachung angegebene geschätzte Gesamtwert kann daher sowohl über- als auch unterschritten werden. Bei Ausübung der Fortsetzungsoption erhöht sich der veranschlagte Gesamtwert entsprechend anteilig. Ferner steht dem Auftraggeber ein einseitiges Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des Gesamtwerts zu.
Eine feste Abnahmemenge konnte nicht ermittelt werden. Der in II.2.6. der Bekanntmachung angegebene geschätzte Gesamtwert kann daher sowohl über- als auch unterschritten werden. Bei Ausübung der Fortsetzungsoption erhöht sich der veranschlagte Gesamtwert entsprechend anteilig. Ferner steht dem Auftraggeber ein einseitiges Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des Gesamtwerts zu.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-01 📅
Name: Rednet AG
Postanschrift: Carl-von-Linde-Straße 12
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613125062142📞
E-Mail: frank.schauer@rednet.ag📧
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: IServ GmbH
Postanschrift: Bültenweg 73
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Telefon: +49 53122436662📞
E-Mail: vertrieb@iserv.eu📧
Land: Braunschweig, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 089-212049 (2020-05-04)