Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dethlinger Teich – Teichöffnung – Objektschutz
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer übernimmt für den Landkreis Heidekreis für den Dethlinger Teich den Objektschutz außerhalb der Zeit der gefährlichen Arbeiten.”
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Ort der Leistung: Heidekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der ehemalige Dethlinger Teich ist heute lediglich eine Ortsbezeichnung, da keine Teichfläche mehr vorhanden ist. Er liegt rund 2,5 km nördlich von Trauen,...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der ehemalige Dethlinger Teich ist heute lediglich eine Ortsbezeichnung, da keine Teichfläche mehr vorhanden ist. Er liegt rund 2,5 km nördlich von Trauen, 3 km südöstlich von Munster; 1 km west-südwestlich liegt die Siedlung Dethlingen und 2 km östlich die Munsteraner Ortschaft Oerrel nahe an der Bundesstraße 71 und der OHE-Bahnstrecke Munster – Beckedorf.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt für den Landkreis Heidekreis für den Dethlinger Teich den Objektschutz außerhalb der Zeit der gefährlichen Arbeiten.
Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt für den Landkreis Heidekreis für den Dethlinger Teich den Objektschutz außerhalb der Zeit der gefährlichen Arbeiten.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Zeit vom 27.7.2020 bis 4.6.2021 den Objektschutz außerhalb der Zeit der gefährlichen Arbeiten. Hierzu setzt er 2 ausgebildete und zuverlässige Wachpersonen im Sinne des § 34a Gewerbeordnung oder vergleichbar ein. Die Wachpersonen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse mit mindestens Kompetenzniveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Es ist Bestandteil des zu erteilenden Auftrages, dass das Personal des Auftragnehmers während des Einsatzes am Objekt Schusswaffen führt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-27 📅
Datum des Endes: 2021-06-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1.1.1. Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung. Der Nachweis kann durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.1.1. Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung. Der Nachweis kann durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise erbracht werden.
1.1.2. Erklärung, dass die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden.
1.1.3. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
1.1.4. Erklärung, dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
1.1.5. Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken.
1.1.6 Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. §19Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.2.1 – Angaben des Bieters zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
1.2.2 – Angaben des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.3.1 – Nachweis einer gültigen Erlaubnis nach § 28 Waffen zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen für das Wachpersonal;
1.3.2 – Nachweis, das ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.3.1 – Nachweis einer gültigen Erlaubnis nach § 28 Waffen zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen für das Wachpersonal;
1.3.2 – Nachweis, das ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 90001 : 2015 eingeführt wurde;
1.3.3 – Anlage 1 der Leistungsbeschreibung – Erklärung der Auftragnehmers zur Eignung;
1.3.4 – Nachweis einer mindestens 5 jährigen Berufserfahrung des Projektverantwortlichen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-29
10:20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-29
10:20 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Minsterium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-15-3306 / 3307 / 3308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 062-148404 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 350419.78 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 062-148404
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 48-2020
Titel: Dethlinger Teich – Teichöffnung – Objektschutz
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BST Göttingen
Postanschrift: Florenz-Satorius-Straße 18
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Göttingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 350419.78 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 104-251746 (2020-05-27)