Deutsch-Ukrainische Kooperation Ökolandbau – Cooperation in Organic Agriculture (COA) – Phase II

GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragter für das BKP des BMEL)

Wissen zum Ökolandbau in der Ukraine ist im Prinzip umfänglich vorhanden; jedoch nicht automatisch an einer zentralen Stelle gespeichert und somit nicht für Akteure konzentriert und effektiv abrufbar. Dies soll Bildungsträgern so zur Verfügung gestellt werden, dass hierauf aufbauend qualitative Unterrichtsmodule oder Fortbildungskurse erstellt werden können. Das Projekt verstärkte somit in der Verlängerungsphase seine Zusammenarbeit mit NMZ und entwickelte das Konzept der bildungsbezogenen Wissensplattform. Diese Wissensplattform stellt eine internetbasierende Datenbank dar, welche in und vom NMZ betrieben werden soll. In dieser werden Fachpublikationen und weiteres Medienmaterial zur Wissens-, Aus- und Fortbildung und nach Qualitätsprüfung durch Fachexpertinnen und -experten, gesammelt, systematisiert und Akteuren des Bildungsbereichs, abrufbereit zur Verfügung stellt.
Weiterhin ergibt sich der Bedarf auf regulatorischen Ebene, zuständige Stellen in der praktischen Umsetzung des Ökolandbaugesetzpaketes so zu unterstützen, dass der Ökolandbausektor so überwacht und begleitet wird, wie dies gemäß dem Konformitätsprinzip der Ökolandbaugesetzgebung der EU ab 2021 auch gefordert wird. Zentral für die praktische Umsetzung des Ökolandbaugesetzes sind die Food Safety Agency (FSA) und die National Accreditation Agency of Ukraine (NAAU). Zielsetzung der Unterstützungsmaßnahmen ist es, Mechanismen und Verfahren einzuführen, welche den zuständigen Behörden die Möglichkeit gibt, das Ökolandbaugesetz praktisch umzusetzen.
Aufbauend auf der bisherigen Arbeit, den erreichten Zielen des COA Projekts und die sich stellenden Herausforderungen soll eine weitere neue Projektphase dazu beitragen, den ukrainischen Ökolandbausektor auszuweiten und die Qualität der Erzeugnisse zu verbessern (Entwicklungsziel). Die Ausrichtung wird sich sinnvollerweise am Stand der Implementierung der Ökolandbaugesetzgebung orientieren und die Umsetzung dieser unterstützen. Das Projekt soll die Schwerpunkte Politikberatung und Aufbau eines Kompetenznetzwerkes aufgreifen. Das Ziel des Projektes ist es, Fachkompetenzen und institutionelle Strukturen zur Weiterentwicklung des Ökolandbaus zu stärken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-26 Auftragsbekanntmachung
2020-09-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Seminaren
Referenznummer: UKR 20-01
Kurze Beschreibung:
Wissen zum Ökolandbau in der Ukraine ist im Prinzip umfänglich vorhanden; jedoch nicht automatisch an einer zentralen Stelle gespeichert und somit nicht für Akteure konzentriert und effektiv abrufbar. Dies soll Bildungsträgern so zur Verfügung gestellt werden, dass hierauf aufbauend qualitative Unterrichtsmodule oder Fortbildungskurse erstellt werden können. Das Projekt verstärkte somit in der Verlängerungsphase seine Zusammenarbeit mit NMZ und entwickelte das Konzept der bildungsbezogenen Wissensplattform. Diese Wissensplattform stellt eine internetbasierende Datenbank dar, welche in und vom NMZ betrieben werden soll. In dieser werden Fachpublikationen und weiteres Medienmaterial zur Wissens-, Aus- und Fortbildung und nach Qualitätsprüfung durch Fachexpertinnen und -experten, gesammelt, systematisiert und Akteuren des Bildungsbereichs, abrufbereit zur Verfügung stellt. Weiterhin ergibt sich der Bedarf auf regulatorischen Ebene, zuständige Stellen in der praktischen Umsetzung des Ökolandbaugesetzpaketes so zu unterstützen, dass der Ökolandbausektor so überwacht und begleitet wird, wie dies gemäß dem Konformitätsprinzip der Ökolandbaugesetzgebung der EU ab 2021 auch gefordert wird. Zentral für die praktische Umsetzung des Ökolandbaugesetzes sind die Food Safety Agency (FSA) und die National Accreditation Agency of Ukraine (NAAU). Zielsetzung der Unterstützungsmaßnahmen ist es, Mechanismen und Verfahren einzuführen, welche den zuständigen Behörden die Möglichkeit gibt, das Ökolandbaugesetz praktisch umzusetzen. Aufbauend auf der bisherigen Arbeit, den erreichten Zielen des COA Projekts und die sich stellenden Herausforderungen soll eine weitere neue Projektphase dazu beitragen, den ukrainischen Ökolandbausektor auszuweiten und die Qualität der Erzeugnisse zu verbessern (Entwicklungsziel). Die Ausrichtung wird sich sinnvollerweise am Stand der Implementierung der Ökolandbaugesetzgebung orientieren und die Umsetzung dieser unterstützen. Das Projekt soll die Schwerpunkte Politikberatung und Aufbau eines Kompetenznetzwerkes aufgreifen. Das Ziel des Projektes ist es, Fachkompetenzen und institutionelle Strukturen zur Weiterentwicklung des Ökolandbaus zu stärken.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veranstaltung von Seminaren 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragter für das BKP des BMEL)
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmel-kooperationsprogramm.de 🌏
E-Mail: buero-berlin@gfa-group.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=330254 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=330254 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 102-246371
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Geschätzter Wert ohne MwSt.: bis zu 1,387 Millionen EUR (ohne Verlängerungsoption) Geschätzter Wert ohne MwSt.: bis zu 2,206 Millionen EUR (inkl. Verlängerungsoption)

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wissen zum Ökolandbau in der Ukraine ist im Prinzip umfänglich vorhanden; jedoch nicht automatisch an einer zentralen Stelle gespeichert und somit nicht für Akteure konzentriert und effektiv abrufbar. Dies soll Bildungsträgern so zur Verfügung gestellt werden, dass hierauf aufbauend qualitative Unterrichtsmodule oder Fortbildungskurse erstellt werden können. Das Projekt verstärkte somit in der Verlängerungsphase seine Zusammenarbeit mit NMZ und entwickelte das Konzept der bildungsbezogenen Wissensplattform. Diese Wissensplattform stellt eine internetbasierende Datenbank dar, welche in und vom NMZ betrieben werden soll. In dieser werden Fachpublikationen und weiteres Medienmaterial zur Wissens-, Aus- und Fortbildung und nach Qualitätsprüfung durch Fachexpertinnen und -experten, gesammelt, systematisiert und Akteuren des Bildungsbereichs, abrufbereit zur Verfügung stellt.
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Weiterhin ergibt sich der Bedarf auf regulatorischen Ebene, zuständige Stellen in der praktischen Umsetzung des Ökolandbaugesetzpaketes so zu unterstützen, dass der Ökolandbausektor so überwacht und begleitet wird, wie dies gemäß dem Konformitätsprinzip der Ökolandbaugesetzgebung der EU ab 2021 auch gefordert wird. Zentral für die praktische Umsetzung des Ökolandbaugesetzes sind die Food Safety Agency (FSA) und die National Accreditation Agency of Ukraine (NAAU). Zielsetzung der Unterstützungsmaßnahmen ist es, Mechanismen und Verfahren einzuführen, welche den zuständigen Behörden die Möglichkeit gibt, das Ökolandbaugesetz praktisch umzusetzen.
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Aufbauend auf der bisherigen Arbeit, den erreichten Zielen des COA Projekts und die sich stellenden Herausforderungen soll eine weitere neue Projektphase dazu beitragen, den ukrainischen Ökolandbausektor auszuweiten und die Qualität der Erzeugnisse zu verbessern (Entwicklungsziel). Die Ausrichtung wird sich sinnvollerweise am Stand der Implementierung der Ökolandbaugesetzgebung orientieren und die Umsetzung dieser unterstützen. Das Projekt soll die Schwerpunkte Politikberatung und Aufbau eines Kompetenznetzwerkes aufgreifen. Das Ziel des Projektes ist es, Fachkompetenzen und institutionelle Strukturen zur Weiterentwicklung des Ökolandbaus zu stärken.
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Geschätzter Gesamtwert: 2 206 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gemäß §119, Abs. 2 und 3 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Er betrifft „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i. V. m. § 64 ff. VgV.
Der Nettowert des Auftrags liegt oberhalb des Schwellenwertes in § 106 GWB i. V. m. Art. 4.d der Richtlinie 2014/24/EU3. Anwendbar sind daher die Vergabevorschriften des 4. Teils des
GWB.
Die anwendbaren CPV sind insbesondere 79951000-5 (Veranstaltung von Seminaren), 75112100-5 (mit Entwicklungsprojekten verbundene Verwaltungsdienstleistungen) und 75131000-3 (Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 206 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Ausführungszeitraum dauert voraussichtlich vom 1.9.2020 bis 31.8.2023 mit Option auf Verlängerung bis 31.8.2025.
Zusätzliche Informationen:
Geschätzter Wert ohne MwSt.: bis zu 1,387 Millionen EUR (ohne Verlängerungsoption)
Geschätzter Wert ohne MwSt.: bis zu 2,206 Millionen EUR (inkl. Verlängerungsoption)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ukraine und Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Zahl der Mitarbeitenden, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A),
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A),
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3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A),
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A),
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A),
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A),
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
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8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
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10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d. h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
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2) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten 3 (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 300 000 EUR pro Jahr betragen haben. (A)
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Beratungsleistungen im Agrarsektor außerhalb Deutschlands (im Zeitraum der letzten 8 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener Referenzen (z. B. 2 Referenzen à 2,5 Jahre);
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— Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Schulungsmaßnahmen im Bereich Ökologischer Landbau oder der Zertifizierung von Ökoprodukten (im Zeitraum der letzten 8 Jahre);
— Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung in Mittel- und Osteuropa (im Zeitraum der letzten 8 Jahre); betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen,
— Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitfachkräften (im Zeitraum der letzten 5 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Angebot
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=330254 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundeskartellamts
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: GFA Consulting Group GmbH
Postanschrift: Wallstr. 15
Postort: Berlin
Quelle: OJS 2020/S 102-246371 (2020-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 206 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 173-418596
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 102-246371
ABl. S-Ausgabe: 173

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gemäß §119, Abs. 2 und 3 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Er betrifft „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von § 130 GWB i. V. m. § 64 ff. VgV.
Der Nettowert des Auftrags liegt oberhalb des Schwellenwertes in § 106 GWB i. V. m. Art. 4.d
Der Richtlinie 2014/24/EU3. Anwendbar sind daher die Vergabevorschriften des 4. Teils des GWB.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-18 📅
Name: AFC Agriculture and Finance Consultants GmbH in Arbeitsgemeinschaft mit IAK AGRAR CONSULTING GMBH
Postanschrift: Baunscheidtstr. 17
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 205 755 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 173-418596 (2020-09-02)