Beschreibung der Beschaffung
Das Geldmuseum der Deutsche Bundesbank befindet sich in der Wilhelm-Epstein-Str. 14 in 60431 Frankfurt am Main. Das Gebäude wurde 1998 fertiggestellt. Im Jahr 2016 wurden die Museumsflächen im EG erweitert. Der Museumskubus ist Teil eine Gesamtanlage Gebäude Nord, Riegel und Kubus. Der Riegel soll im Zuge des Campusprojektes abgebrochen werden. Wegen dieses Abbruchs muss der Museumskubus autark versorgt werden.
Bei dem Museumskubus handelt es sich um einen siebengeschossigen Stahlbetonbau. Im Eingangsbereich des Erdgeschosses befindet sich eine offene Geschossverbindung vom Atrium bis unter das Dach. Die baurechtliche Bewertung des Gebäudes erfolgt grundsätzlich nach der Hessischen Bauordnung/HBO, gemäß § 2 (3) /HBO wird das Gebäude entsprechend der Höhe der Fußbodenoberkante des obersten Aufenthaltsraumes von mehr als 13 m über der Geländeoberfläche im Mittel sowie aufgrund der Größe der Nutzungseinheiten über 400 m der Gebäudeklasse 5 zugeordnet. Das Gebäude wird als Sonderbau bewertet. Als Versammlungsstätte wird das Gebäude nicht betrachtet, da Ausstellungsräume in Museen gemäß § 1 (3) / MVStättV / explizit aus dem Geltungsbereich ausgenommen sind. Aufgrund der erhöhten Besucherzahlen wird jedoch die Rauchableitung sowie die Rettungswege in Anlehnung an die MVStättV betrachtet.
Nach bereits erfolgter Umsetzung verschiedener brandschutztechnischer Maßnahmen während der Erweiterung des Geldmuseums müssen nunmehr die gutachterlich geforderten restlichen brandschutztechnischen Verbesserungen in den oberen Geschossen des Museumskubus umgesetzt werden. Nach dem aktuellen Brandschutzkonzept betrifft dies in erster Linie umfassende Verbesserungen an den technischen Anlagen, sowie bauliche Instandhaltungen.
Ergänzend werden in diesem Zusammenhang weitere notwendige Maßnahmen mit umgesetzt:
— Instandhaltungsmaßnahmen in der Raumschießanlage/Untergeschoss,
— Sanierung des Glasdaches,
— Energetische Verbesserungen von Fenstern, Fassade und Flachdach.
Folgende Maßnahmen sollen ausgeführt werden:
Funktionserhalt von Leitungsanlagen
Elektrische Leitungsanlagen für Anlagen, die der Sicherheit dienen, sind gemäß MLAR so zu verlegen, dass die einzelnen Anlagen bei äußerer Brandeinwirkung für einen ausreichenden Zeitraum funktionsfähig bleiben.
Stromversorgung (AV, SV, USV)
Alle Elektroverteiler der Allgemein- und der Sicherheitsstromversorgung sind auf den neusten Stand der Technik zu bringen.
Das Gebäude ist mit einer Sicherheitsstromversorgung auszurüsten, die mindestens folgende Anlagen versorgt:
— Brandmeldeanlage,
— Sprinkleranlage,
— Sprachalarmierungsanlage,
— Be- bzw. Hinterleuchtung von Rettungszeichen,
— Sicherheitsbeleuchtung,
— Entrauchungsanlagen,
— Personenaufzüge mit Evakuierungsfahrt.
Sicherheitsbeleuchtung
Das gesamte Gebäude ist mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten.
Beleuchtung allgemein
Die allgemeine Beleuchtung ist nach den entsprechenden Raumnutzungskonzepten zu planen. Neben einer zweckmäßigen Beleuchtung ist insbesondere ein energiesparender Betrieb zu gewährleisten, um die Energieeinsparziele zu erreichen. In Büroräumen erfolgt die Bedienung der Beleuchtung über das Bediengerät der Raumautomation. Die Vorgaben der DIN 15232 und der GA-Effizienzklasse B sind zu erfüllen.
Brandmeldeanlage
Das gesamte Gebäude ist mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage auszurüsten.
Sprachalarmierungsanlage
Das gesamte Gebäude ist mit einer Sprachalarmierungsanlage auszurüsten.
Gebäudefunkanlage
Das gesamte Gebäude ist mit einer BOS-Funkanlage auszurüsten.
Einbruchmeldeanlage
Das gesamte Gebäude ist mit einer Einbruchmeldeanlage auszurüsten. Die Vorgaben der Bundesbank zum Objektschutz sind zu berücksichtigen.
Netzwerk
Es ist ein Netzwerk für die Office-Anwendungen zu planen. Im Rahmen der Planung ist zu prüfen, ob ein gemeinsames Netz für IT und Gebäudeautomation sinnvoll ist.
Aufzugsanlagen
Die Aufzuganlagen sind auf den neusten Stand der Technik zu bringen und in die übergeordnete Brandfallsteuermatrix mit einzubeziehen.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen ca. 1,2 Mio. EUR für KGR 440 (Lph. 2-8), ca. 1,3 Mio. EUR für KGR 450 (Lph. 2-8) und ca. 500 Tsd. EUR für KGR 460 (Lph. 2-8).