Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige und aktuelle Informationen hinsichtlich der Wahl und Nutzung von Verkehrsmitteln angewiesen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen ein breites Datenangebot zum Güterkraftverkehr und zum Fahrzeugbestand zur Verfügung. Die Mobilität privater Haushalte und der Wirtschaftsverkehr mit kleineren Lkw und Pkw werden durch die amtliche Statistik jedoch nicht erfasst. Insoweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erfüllung seiner Aufgaben auf ergänzende, eigene Erhebungen angewiesen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Deutsches Mobilitätspanel (MOP) – Erhebung der Kohorte 2020 inkl. Erhebung der Alltagsmobilität sowie der Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche
2062/G13”
Produkte/Dienstleistungen: Statistische Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige und aktuelle...”
Kurze Beschreibung
Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige und aktuelle Informationen hinsichtlich der Wahl und Nutzung von Verkehrsmitteln angewiesen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen ein breites Datenangebot zum Güterkraftverkehr und zum Fahrzeugbestand zur Verfügung. Die Mobilität privater Haushalte und der Wirtschaftsverkehr mit kleineren Lkw und Pkw werden durch die amtliche Statistik jedoch nicht erfasst. Insoweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erfüllung seiner Aufgaben auf ergänzende, eigene Erhebungen angewiesen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn bzw. Sitz des AN – siehe Vertrag
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität sowie zu Pkw-Fahrleistungen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität sowie zu Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuchen (vgl. www.mobilitaetspanel.de). Es umfasst eine rotierende Panelstichprobe aus 3 etwa gleichstarken Kohorten, die jeweils 3 Jahre im Panel verbleiben. Jährlich scheidet eine der Kohorten mit Ablauf des 3. Erhebungsjahres aus dem Panel aus und wird durch eine neu anzuwerbende ersetzt. Das Deutsche Mobilitätspanel wird seit 1994 jährlich durchgeführt. Die befragten Haushalte und Personen zeichnen ihre Mobilität eine Woche in einem Tagebuch auf.
Ziel dieses Auftrages ist es, die Mobilität einer Erhebungskohorte über 3 Jahre zu erfassen und die erhobenen Daten dem mit der wissenschaftlichen Betreuung und Analyse beauftragtem Institut für inhaltliche Plausibilisierungen zur Verfügung zu stellen. Dieses Institut wird die pseudonymisierten Daten in die Zeitreihe des Mobilitätspanels einspeisen. Die entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen anonymisierten Datensätze des Mobilitätspanels werden Dritten über die Clearingstelle Verkehr im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) gemäß den Datennutzungsbedingungen des BMVI zur Verfügung gestellt.
Um die Konsistenz der Längsschnitterhebung zu sichern, wird das bisherige Erhebungsdesign für eine Kohorte im gleichen Umfang wie ab der Kohorte 2013 fortgeführt. Dabei sollen die ergänzten Erhebungsbausteine und realisierten Anpassungen an veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen beibehalten werden:
— zur Erhöhung der Belastbarkeit bzw. der Differenzierungsmöglichkeiten der Analysen soll die ab Kohorte 2013 erhöhte Fallzahl der Nettostichprobe beibehalten werden;
— zur Verbesserung der Repräsentativität soll die Festnetz-Stichprobe ebenfalls durch eine Mobilfunk-Stichprobe ergänzt sowie ein Online-Fragebogen angeboten werden;
— für Elektrofahrzeuge der Haushalte ist ein Ladebuch alternativ zum Tankbuch anzubieten.
Zu den Leistungen gehören:
Festnetz-Stichprobe – Anwerbung und Erhebung
Mobilfunk-Stichprobe – Anwerbung und Erhebung
Aufbereitung und Weitergabe der Daten
Beileger zu ausgwählten Sonderthemen
Dokumentationen /Abstimmungsgespräche
Datenschutz
Der Vertrag wird für eine Kohorte (Kohorte 2020) für eine Laufzeit von 3 Erhebungsjahren geschlossen (Erhebungsjahre der Alltagsmobilität 2020-2022 sowie der Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche 2021-2023).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zur Auswahl und Anwerbung der Haushalte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zur Durchführung der Erhebung und Panelpflege
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung...”
Beschreibung der Optionen
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
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Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine...”
Zusätzliche Informationen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen (Auszug aus dem Vertrag):
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 4 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“In diesem Abschnitt die Angaben aus der Tabelle EK I- Ausschlusskriterien eintragen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
In diesem Abschnitt die Angaben aus der Tabelle EK I- Ausschlusskriterien eintragen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des/Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen-...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000,00 EUR pauschal je Schadensfall;
— Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
EK 3.1:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Mobilitätsforschung
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 6 Jahren.
EK 3.2:
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Nachweis der Zertifizierung gem. ISO 20252 und ISO 27001. Der Nachweis zur ISO 27001 kann auch durch die Abgabe einer Eigenerklärung erfolgen. Aus der Eigenerklärung muss hervorgehen, dass die Anforderungen/ Normen der ISO 27001 eingehalten werden. (Formblatt F 3.2)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu EK 3.1:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu EK 3.1:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens jeweils ein Referenzprojekt nachzuweisen, mit dem Erfahrungen im Bereich von
— Durchführung und Aufbereitung von Haushaltsbefragungen;
— Durchführung und Pflege einer deutschsprachigen Panelerhebung.
Belegt/ nachgewiesen werden.
Zu EK 3.2:
Vorlage des Zertifikates ISO 20252 und zur ISO 27001. Für die ISO 27001 ist mind. jedoch die Vorlage der Eigenerklärung zur ISO 27001 notwendig.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung,
Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung,
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-14
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 4.9.2020 um 14.00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 158-385953 (2020-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe;”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 390 723 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn bzw. Sitz des AN- siehe Vertrag
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität sowie zu Pkw-Fahrleistungen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Deutsche Mobilitätspanel ist eine bundesweite Repräsentativbefragung von privaten Haushalten zur Alltagsmobilität sowie zu Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuchen (vgl. www.mobilitaetspanel.de). Es umfasst eine rotierende Panelstichprobe aus 3 etwa gleichstarken Kohorten, die jeweils 3 Jahre im Panel verbleiben. Jährlich scheidet eine der Kohorten mit Ablauf des 3. Erhebungsjahres aus dem Panel aus und wird durch eine neu anzuwerbende ersetzt. Das Deutsche Mobilitätspanel wird seit 1994 jährlich durchgeführt. Die befragten Haushalte und Personen zeichnen ihre Mobilität eine Woche in einem Tagebuch auf.
Ziel dieses Auftrages ist es, die Mobilität einer Erhebungskohorte über 3 Jahre zu erfassen und die erhobenen Daten dem mit der wissenschaftlichen Betreuung und Analyse beauftragtem Institut für inhaltliche Plausibilisierungen zur Verfügung zu stellen. Dieses Institut wird die pseudonymisierten Daten in die Zeitreihe des Mobilitätspanels einspeisen. Die entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen anonymisierten Datensätze des Mobilitätspanels werden Dritten über die Clearingstelle Verkehr im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) gemäß den Datennutzungsbedingungen des BMVI zur Verfügung gestellt.
Um die Konsistenz der Längsschnitterhebung zu sichern, wird das bisherige Erhebungsdesign für eine Kohorte im gleichen Umfang wie ab der Kohorte 2013 fortgeführt. Dabei sollen die ergänzten Erhebungsbausteine und realisierten Anpassungen an veränderte Anforderungen und Rahmenbedingungen beibehalten werden:
— zur Erhöhung der Belastbarkeit bzw. der Differenzierungsmöglichkeiten der Analysen soll die ab Kohorte 2013 erhöhte Fallzahl der Nettostichprobe beibehalten werden;
— zur Verbesserung der Repräsentativität soll die Festnetz-Stichprobe ebenfalls durch eine Mobilfunk-Stichprobe ergänzt sowie ein Online-Fragebogen angeboten werden;
— für Elektrofahrzeuge der Haushalte ist ein Ladebuch alternativ zum Tankbuch anzubieten.
Zu den Leistungen gehören:
Festnetz-Stichprobe – Anwerbung und Erhebung
Mobilfunk-Stichprobe – Anwerbung und Erhebung
Aufbereitung und Weitergabe der Daten
Beileger zu ausgewählten Sonderthemen
Dokumentationen / Abstimmungsgespräche
Datenschutz
Der Vertrag wird für eine Kohorte (Kohorte 2020) für eine Laufzeit von 3 Erhebungsjahren geschlossen (Erhebungsjahre der Alltagsmobilität 2020-2022 sowie der Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche 2021-2023).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/ Anpassung der Vergütungsobergrenze
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine...”
Zusätzliche Informationen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/ Anpassung der Vergütungsobergrenze
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen (Auszug aus dem Vertrag):
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 4 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 158-385953
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2062/G13
Titel:
“Deutsches Mobilitätspanel (MOP) – Erhebung der Kohorte 2020 inkl. Erhebung der Alltagsmobilität sowie der Pkw-Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kantar GmbH
Postanschrift: Landsberger Str. 289
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 359 800 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 390 723 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 188-454369 (2020-09-23)