Durchführung der wiederkehrenden DGUV-V3-Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen auf der Grundlage der DIN VDE 0105-100/A1, der DIN VDE 0100-600 und der DIN VDE 0100-410.Es sind die Liegenschaften entsprechend dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsverzeichnis zu prüfen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DGUV-Prüfung
2020001591
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der wiederkehrenden DGUV-V3-Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen auf der Grundlage der DIN VDE 0105-100/A1, der DIN VDE 0100-600 und der DIN...”
Kurze Beschreibung
Durchführung der wiederkehrenden DGUV-V3-Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen auf der Grundlage der DIN VDE 0105-100/A1, der DIN VDE 0100-600 und der DIN VDE 0100-410.Es sind die Liegenschaften entsprechend dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsverzeichnis zu prüfen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von Wartungsleistungen - DGUV-V3 Prüfung ortsfeste elektr.
Anlagen in den Liegenschaften der Technischen Universität Hamburg.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kurzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Vorlage diverser Nachweise
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Hamburger Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Hamburger Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung des geltenden Mindestlohnes gem. § 1 Abs. 4 Hamburger Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Hamburger Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-10
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-10
11:00 📅
“Corona-Klausel:
(1) Die Vertragsparteien verständigen sich darauf, dass Leistungshindernisse, die durch konkrete Umstände im Zusammenhang mit der aktuellen...”
Corona-Klausel:
(1) Die Vertragsparteien verständigen sich darauf, dass Leistungshindernisse, die durch konkrete Umstände im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie kausal verursacht worden sind, in aller Regel weiterhin als höhere Gewalt im Sinne von § 5 Ziff. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/B2 angesehen werden. Insbesondere ist die Auftraggeberin für hoheitliche Maßnahmen nicht verantwortlich im Sinne des § 326 BGB.
(2) Der Auftragnehmer muss der Auftraggeberin jedes Leistungshindernis unverzüglich schriftlich anzeigen, um sich auf die hindernden Umstände berufen zu können; entsprechendes gilt für den Wegfall der hindernden Umstände. Der Auftragnehmer muss darlegen, aufgrund welcher konkreten Umstände er seine Leistung nicht erbringen kann. Folgende oder gleich gelagerte Umstände werden anerkannt: 3
a. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Beschäftigten stehen unter behördlicher Quarantäne und der Auftragnehmer findet auf dem Arbeitsmarkt oder durch Nachunternehmer keinen Ersatz.
b. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Beschäftigten des Auftragnehmers können aufgrund von Reisebeschränkungen den Leistungsort (bzw. die Baustelle) nicht erreichen und der Auftragnehmer findet auf dem Arbeitsmarkt oder durch Nachunternehmer keinen Ersatz.
c. Der Auftragnehmer kann das für die Leistungserbringung benötigte Material (bzw. Baumaterial) nicht beschaffen; Kostensteigerungen sind ihm in aller Regel zumutbar.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Quelle: OJS 2020/S 222-544823 (2020-11-10)