Die Netzwerkarbeit mit institutionellen und betrieblichen Akteuren vor Ort ist ein wichtiger Baustein der Politikgestaltung des BMAS im Bereich der Fachkräftesicherung. Mit dieser Ausschreibung soll ein Dienstleister gewonnen werden, der die Professionalisierung und Vernetzung institutioneller und betrieblicher Akteure, die in den Bereichen Fachkräftesicherung und Arbeitsqualität tätig sind, vorantreibt. Ziel ist dabei auch die Schaffung und der Erhalt von sicheren und gesunden sowie von motivierenden und leistungsförderlichen Arbeitsbedingungen.
Dienstleistungsempfänger sind bestehende regionale und bundesweite Netzwerke der Fachkräftesicherung und der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Darüber hinaus soll der Dienstleister die Erweiterung und Neugründung entsprechender Netzwerke bedarfsorientiert vorantreiben und Synergien zwischen den Netzwerken generieren.
Zum Aufgabenbereich gehören die Weiterentwicklung der Netzwerke sowie Recherche und Wissensaufbereitung zu Themen der Fachkräftesicherung und Arbeitsqualität.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Dokument P01 02.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleister Netzwerkmanagement
Zb1-04812-8/4
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Netzwerkarbeit mit institutionellen und betrieblichen Akteuren vor Ort ist ein wichtiger Baustein der Politikgestaltung des BMAS im Bereich der...”
Kurze Beschreibung
Die Netzwerkarbeit mit institutionellen und betrieblichen Akteuren vor Ort ist ein wichtiger Baustein der Politikgestaltung des BMAS im Bereich der Fachkräftesicherung. Mit dieser Ausschreibung soll ein Dienstleister gewonnen werden, der die Professionalisierung und Vernetzung institutioneller und betrieblicher Akteure, die in den Bereichen Fachkräftesicherung und Arbeitsqualität tätig sind, vorantreibt. Ziel ist dabei auch die Schaffung und der Erhalt von sicheren und gesunden sowie von motivierenden und leistungsförderlichen Arbeitsbedingungen.
Dienstleistungsempfänger sind bestehende regionale und bundesweite Netzwerke der Fachkräftesicherung und der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Darüber hinaus soll der Dienstleister die Erweiterung und Neugründung entsprechender Netzwerke bedarfsorientiert vorantreiben und Synergien zwischen den Netzwerken generieren.
Zum Aufgabenbereich gehören die Weiterentwicklung der Netzwerke sowie Recherche und Wissensaufbereitung zu Themen der Fachkräftesicherung und Arbeitsqualität.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Dokument P01 02.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P102.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag umfasst 2 Optionen für die Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Der Auftrag umfasst 2 Optionen für die Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=324087&criteriaId=3951 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-27
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-06-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
“Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist...”
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt— Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt— Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 081-191377 (2020-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-15) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 081-191377
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Dienstleister Netzwerkmanagement
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 116-282103 (2020-06-15)