Der Auftragnehmer (AN) erfüllt einen Dienstleistungsauftrag für das Fahrplandatenmanagement des VBB. Der AN muss nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ein Datenmanagementsystem bereitstellen, das über Schnittstellen aus den unterschiedlichen Fahrplanungssystemen von Verkehrsunternehmen (VU) versorgt wird. Ziel ist die wöchentliche (optional 2 Mal pro Woche) Bereitstellung von Datensets für die barrierefreie und nicht barrierefreie Fahrplanauskunft im Format HAFAS 5.40 sowie regelmäßige Exporte in die Dip und in das barrierefreie GTFS-Format. Darüber hinaus müssen Exportschnittstellen zu marktgängigen Fahrplanausgabesystemen für Printprodukte zur Verfügung stehen. Für das Leistungscontrolling im SPNV setzt der VBB die Software IVU.control ein, die aus dem System des AN versorgt werden muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: VBB-DaMA
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer (AN) erfüllt einen Dienstleistungsauftrag für das Fahrplandatenmanagement des VBB. Der AN muss nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ein Datenmanagementsystem bereitstellen, das über Schnittstellen aus den unterschiedlichen Fahrplanungssystemen von Verkehrsunternehmen (VU) versorgt wird. Ziel ist die wöchentliche (optional 2 Mal pro Woche) Bereitstellung von Datensets für die barrierefreie und nicht barrierefreie Fahrplanauskunft im Format HAFAS 5.40 sowie regelmäßige Exporte in die Dip und in das barrierefreie GTFS-Format. Darüber hinaus müssen Exportschnittstellen zu marktgängigen Fahrplanausgabesystemen für Printprodukte zur Verfügung stehen. Für das Leistungscontrolling im SPNV setzt der VBB die Software IVU.control ein, die aus dem System des AN versorgt werden muss.
Der Auftragnehmer (AN) erfüllt einen Dienstleistungsauftrag für das Fahrplandatenmanagement des VBB. Der AN muss nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ein Datenmanagementsystem bereitstellen, das über Schnittstellen aus den unterschiedlichen Fahrplanungssystemen von Verkehrsunternehmen (VU) versorgt wird. Ziel ist die wöchentliche (optional 2 Mal pro Woche) Bereitstellung von Datensets für die barrierefreie und nicht barrierefreie Fahrplanauskunft im Format HAFAS 5.40 sowie regelmäßige Exporte in die Dip und in das barrierefreie GTFS-Format. Darüber hinaus müssen Exportschnittstellen zu marktgängigen Fahrplanausgabesystemen für Printprodukte zur Verfügung stehen. Für das Leistungscontrolling im SPNV setzt der VBB die Software IVU.control ein, die aus dem System des AN versorgt werden muss.
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1. der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Teilnahmeantrag“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1. der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Teilnahmeantrag“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AN importiert, integriert und harmonisiert die Fahrplandaten der VBB-Verkehrsunternehmen in einer Datenbank. Für kleinere VU ohne Planungssystem muss die Möglichkeit bestehen, Fahrplandaten über Webzugriff direkt im Datenmanagementsystem des AN einzupflegen. Dafür ist eine Mandantenfähigkeit des Datenmanagementsystems erforderlich.
Der AN importiert, integriert und harmonisiert die Fahrplandaten der VBB-Verkehrsunternehmen in einer Datenbank. Für kleinere VU ohne Planungssystem muss die Möglichkeit bestehen, Fahrplandaten über Webzugriff direkt im Datenmanagementsystem des AN einzupflegen. Dafür ist eine Mandantenfähigkeit des Datenmanagementsystems erforderlich.
Für die Positionierung und Visualisierung der Haltestellen und Linienwege muss ein Kartografie-Modul zur Verfügung stehen.
Weiterhin muss der Anbieters Erfahrung mit dem Auskunftssystem HAFAS, insbesondere deren Datenversorgung mit HAFAS-Rohdaten 5.40 im Hinblick auf Haltestellenstrukturen, Lieferanten und Verkehrsmittel/Betriebszweige, der Integration liniengebundener und –ungebundener Bedarfsverkehre (Rufbusse) und der Versorgung verbundübergreifender Fahrgastinformationsnetze wie DELFI und EU-Spirit und für weitere Systeme.
Weiterhin muss der Anbieters Erfahrung mit dem Auskunftssystem HAFAS, insbesondere deren Datenversorgung mit HAFAS-Rohdaten 5.40 im Hinblick auf Haltestellenstrukturen, Lieferanten und Verkehrsmittel/Betriebszweige, der Integration liniengebundener und –ungebundener Bedarfsverkehre (Rufbusse) und der Versorgung verbundübergreifender Fahrgastinformationsnetze wie DELFI und EU-Spirit und für weitere Systeme.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerberniedergelassen ist, der nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang 11 der Richtlinie 2014/24/EU;
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerberniedergelassen ist, der nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang 11 der Richtlinie 2014/24/EU;
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Zur Nachweisführung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum Teilnahmeantrag beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz: Jahresumsatz in Euro (netto), bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist,
2. Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Entwicklung und Betreuung von Fahrplandatenbankmanagementsystemen) in Euro (netto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Entwicklung und Betreuung von Fahrplandatenbankmanagementsystemen) in Euro (netto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist,
3. Bankerklärung, mindestens mit folgenden Inhalten: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bewerbers, Dauer der Geschäftsbeziehung, Angabe, ob Kundenbeziehung zum Bewerber ordnungsgemäß verläuft 4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten im Bereich IT für Personen-, Sach-und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummenausweisen. Der Nachweis einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bewerber im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten (z. B. ein Angebot), ist ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Bankerklärung, mindestens mit folgenden Inhalten: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bewerbers, Dauer der Geschäftsbeziehung, Angabe, ob Kundenbeziehung zum Bewerber ordnungsgemäß verläuft 4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten im Bereich IT für Personen-, Sach-und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummenausweisen. Der Nachweis einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bewerber im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten (z. B. ein Angebot), ist ausreichend.
Zur Nachweisführung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z. B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Teilnahmeantrag beizufügen.
Mindeststandards:
Zu 2.: Durchschnittlich mindestens 200 000 EUR Gesamt-Umsatz pro Jahr in den letzten 3 Jahren bezogen auf Fahrplandatenmanagement im deutschsprachigen Raum.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, einschließlich einer Angabe zur Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter;
— Auftragswert in Euro (netto);
— Leistungszeitraum;
— Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft;
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten.
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
Für jede namentlich zu benennende Fachkraft sind Angaben zu Aus-, Fortbildung und zur Berufserfahrung zumachen (Kurzlebenslauf, Zeugnisse, Berufserfahrung auf dem Gebiet des Fahrplandatenmanagements) 3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre (2019, 2018, 2017) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
Für jede namentlich zu benennende Fachkraft sind Angaben zu Aus-, Fortbildung und zur Berufserfahrung zumachen (Kurzlebenslauf, Zeugnisse, Berufserfahrung auf dem Gebiet des Fahrplandatenmanagements) 3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre (2019, 2018, 2017) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
4. Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.
Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von 2 DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von 2 DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
Mindeststandards:
Zu 1.:
— Fachliche Referenzen von Leistungen im Fahrplandatenmanagement in den letzten 3 Jahren fürmindestens 2 Referenzkunden, davon ein Referenzkunde im deutschsprachigen Raum mit einem Gesamt-Umsatz von mindestens 150 000 EUR pro Jahr;
— Nachweis von Erfahrungen des Anbieters mit dem HAFAS-Rohdatenformat 5.40, insbesondere im Hinblick auf Haltestellenstrukturen, Lieferanten und Verkehrsmittel/Betriebszweige und mit der Integrationliniengebundener und -ungebundener Bedarfsverkehre (Rufbusse).
— Nachweis von Erfahrungen des Anbieters mit dem HAFAS-Rohdatenformat 5.40, insbesondere im Hinblick auf Haltestellenstrukturen, Lieferanten und Verkehrsmittel/Betriebszweige und mit der Integrationliniengebundener und -ungebundener Bedarfsverkehre (Rufbusse).
Zu 2.:
a) Mindestens 2 technische Fachkräfte für das Fahrplandatenmanagement und mindestens eine Vertretungskraft mit – Hoch- oder Fachhochschulabschluss,
— mindestens 5 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Fahrplandatenmanagements.
b) Ein Projektleiter mit – Hoch- oder Fachhochschulabschluss:
— mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im Fahrplandatenmanagement.
Zu 3.:
— Das Unternehmen muss im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist aus mindestens 10 fest angestellten Mitarbeitern bestehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Erfahrungen des Anbieters mit dem HAFAS-Rohdatenformat 5.40, insbesondere im Hinblick auf Haltestellenstrukturen, Lieferanten und Verkehrsmittel/Betriebszweige und mit der Integration liniengebundener und ungebundener Bedarfsverkehre (Rufbusse) - fachliche Referenzen von Leistungen im Fahrplandatenmanagement;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Erfahrungen des Anbieters mit dem HAFAS-Rohdatenformat 5.40, insbesondere im Hinblick auf Haltestellenstrukturen, Lieferanten und Verkehrsmittel/Betriebszweige und mit der Integration liniengebundener und ungebundener Bedarfsverkehre (Rufbusse) - fachliche Referenzen von Leistungen im Fahrplandatenmanagement;
— Qualifikation des Projektteams (Projektleitung, Mitarbeiter).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinschaftsunternehmen der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Kontakt
Internetadresse: www.vbb.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71314458🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1. der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1. der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Teilnahmeantrag“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Teilnahmeantrag“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 124-304216 (2020-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer (AN) erfüllt einen Dienstleistungsauftrag für das Fahrplandatenmanagement des VBB. Der AN muss nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ein Datenmanagementsystem bereitstellen, das über Schnittstellen aus den unterschiedlichen Fahrplanungssystemen von Verkehrsunternehmen (VU) versorgt wird. Ziel ist die wöchentliche (optional 2 Mal pro Woche) Bereitstellung von Datensets für die barrierefreie und nicht barrierefreie Fahrplanauskunft im Format HAFAS 5.40 sowie regelmäßige Exporte in die Dip und in das barrierefreie GTFS-Format. Darüber hinaus müssen Exportschnittstellen zu marktgängigen Fahrplanausgabesystemen für Printprodukte zur Verfügung stehen. Für das Leistungscontrolling im SPNV setzt der VBB die Software IVU. control ein, die aus dem System des AN versorgt werden muss.
Der Auftragnehmer (AN) erfüllt einen Dienstleistungsauftrag für das Fahrplandatenmanagement des VBB. Der AN muss nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ein Datenmanagementsystem bereitstellen, das über Schnittstellen aus den unterschiedlichen Fahrplanungssystemen von Verkehrsunternehmen (VU) versorgt wird. Ziel ist die wöchentliche (optional 2 Mal pro Woche) Bereitstellung von Datensets für die barrierefreie und nicht barrierefreie Fahrplanauskunft im Format HAFAS 5.40 sowie regelmäßige Exporte in die Dip und in das barrierefreie GTFS-Format. Darüber hinaus müssen Exportschnittstellen zu marktgängigen Fahrplanausgabesystemen für Printprodukte zur Verfügung stehen. Für das Leistungscontrolling im SPNV setzt der VBB die Software IVU. control ein, die aus dem System des AN versorgt werden muss.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Teilnahmeantrag“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
1. Bewerber haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber als auch Bewerbergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formular „Teilnahmeantrag“ und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §123 und § 124 GWB mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formulare für die Eignungsprüfung nur so weit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich das Formular „Unterauftragnehmer“ auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Weiterhin muss der Anbieters Erfahrung mit dem Auskunftssystem HAFAS, insbesondere deren Datenversorgung mit HAFAS-Rohdaten 5.40 im Hinblick auf Haltestellenstrukturen, Lieferanten und Verkehrsmittel / Betriebszweige, der Integration liniengebundener und –ungebundener Bedarfsverkehre (Rufbusse) und der Versorgung verbundübergreifender Fahrgastinformationsnetze wie DELFI und EU-Spirit und für weitere Systeme.
Weiterhin muss der Anbieters Erfahrung mit dem Auskunftssystem HAFAS, insbesondere deren Datenversorgung mit HAFAS-Rohdaten 5.40 im Hinblick auf Haltestellenstrukturen, Lieferanten und Verkehrsmittel / Betriebszweige, der Integration liniengebundener und –ungebundener Bedarfsverkehre (Rufbusse) und der Versorgung verbundübergreifender Fahrgastinformationsnetze wie DELFI und EU-Spirit und für weitere Systeme.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-09 📅
Name: IVU Traffic Technologies AG,
Postanschrift: Bundesallee 88
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.
2. Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss das Formular „Teilnahmeantrag“ ausfüllen und einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare in dem Umfang nachweisen, indem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formulare individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 GWB) vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt.