1. Die imland gGmbH sucht einen Dienstleister für die Abrechnung von stationären wahlärztlichen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen,
2. Erstellung der Rechnung nach Bestimmungen der GOÄ,
3. Übernahme sämtlichen Schriftverkehrs mit Patienten, Versicherungen, Beihilfestellen u. a. Einrichtungen,
4. Überwachung der Zahlungseingänge und Übernahme von Mahnverfahren bis zur 2. Mahnstufe,
5. Erstellung eines fachbezogenen Berichtswesens,
6. Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, insbesondere der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, sowie sämtlicher gesetzlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des EU-DSGVO und BDSG (neu) einzuhalten,
7. Schulung mit Fort- und Weiterbildung durch ausgebildete Fachkräfte für alle vor Ort abrechnungspflichtigen Ärzte und Ärztinnen und eingebundenes Fachpersonal,
8 .Optimierung der für die Abrechnung relevanten klinikinternen Abläufe.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der abgefragten Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 380 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“36 Monate mit Option zugunsten des Auftraggebers, die Laufzeit zweimal für ein Jahr zu verlängern (Ausübung durch schriftliche Erklärung spätestens 6 Monate...”
Beschreibung der Verlängerungen
36 Monate mit Option zugunsten des Auftraggebers, die Laufzeit zweimal für ein Jahr zu verlängern (Ausübung durch schriftliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Anhand der geforderten Angaben wird das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§123 f. GWB geprüft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Inhaltliche Eignungskriterien sind:
— Umsätze für vergleichbare Leistungen in einer relevanten Größenordnung (sollte höher sein als der zu erwartende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Inhaltliche Eignungskriterien sind:
— Umsätze für vergleichbare Leistungen in einer relevanten Größenordnung (sollte höher sein als der zu erwartende jährliche Umsatz aus dem vorliegenden Auftrag);
— Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 500 000 EUR je Schadensfall für Personen-Sach- und Vermögensschäden.
“Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 500 000 EUR je Schadensfall für Personen-Sach- und Vermögensschäden” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften;
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften;
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Erwartet werden 5 Referenzen aus dem deutschsprachigen Raum mit genauer Beschreibung der Leistung, ca. Wert, Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Referenzen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Erwartet werden 5 Referenzen aus dem deutschsprachigen Raum mit genauer Beschreibung der Leistung, ca. Wert, Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Referenzen für die kein Ansprechpartner benannt wird, werden nicht gewertet. Referenzen werden nur gewertet, wenn sie zu allen geforderten Punkte vollständige Angaben enthalten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Verpflichtungserklärung VGSH (unterschrieben)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-08
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-11
08:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Schleswig-Hostein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 072-171961 (2020-04-08)
Ergänzende Angaben (2020-05-07)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 072-171961
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-08 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2020-05-13 📅
Zeit: 23:59
Andere zusätzliche Informationen
“Im Leistungsverzeichnis wird unter „Allgemeines zur Leistungsbeschreibung, Absatz 4“ der Zusatz „bzw. über ein Kundenportal“ ergänzt und im...”
Im Leistungsverzeichnis wird unter „Allgemeines zur Leistungsbeschreibung, Absatz 4“ der Zusatz „bzw. über ein Kundenportal“ ergänzt und im Leistungsverzeichnis der Punkt 3.43 wie folgt geändert: 1. Auswertung über digitaler Arbeitsliste/elektronischer Patientenakte: Der Auftragnehmer erhält eine entsprechende Anzahl an EDV Remote Zugriffe über VPN-Tunnel bzw. kann ein Kundenportal zur Verfügung stellen über das der Auftraggeber die digitale Arbeitsliste/elektronische Patientenakte via HL7 MDM-Schnittstelle hochladen kann. Hier greift der Auftragnehmer auf die digitale Arbeitsliste/EPA zu und erstellt entsprechend die Abrechnung. Der Anteil an dieser Abrechnungsvariante wird im 1. Vertragsjahr bei ca. 80 % liegen. Zum Ende des Vertragsjahres 2020 wird der Anteil auf 100 % steigen.
Aufgrund dieser Änderung wird die Angebotsfrist bis zum 13.5.2020 verlängert.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle benötigten Unterlagen digital zur Verfügung stehen.
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Quelle: OJS 2020/S 092-220567 (2020-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung privat- / wahlärztliche Abrechnung
D438707841
Kurze Beschreibung: Dienstleistung privat- / wahlärztliche Abrechnung der imland gGmbH.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 359 275 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 24768 Rendsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Die imland gGmbH sucht einen Dienstleister für die Abrechnung von stationären wahlärztlichen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen;
2....”
Beschreibung der Beschaffung
1. Die imland gGmbH sucht einen Dienstleister für die Abrechnung von stationären wahlärztlichen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen;
2. Erstellung der Rechnung nach Bestimmungen der GOÄ;
3. Übernahme sämtlichen Schriftverkehrs mit Patienten, Versicherungen, Beihilfestellen u. a. Einrichtungen;
4. Überwachung der Zahlungseingänge und Übernahme von Mahnverfahren bis zur 2. Mahnstufe;
5. Erstellung eines fachbezogenen Berichtswesens;
6. Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, insbesondere der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, sowie sämtlicher gesetzlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des EU-DSGVO und BDSG (neu) einzuhalten;
7. Schulung mit Fort- und Weiterbildung durch ausgebildete Fachkräfte für alle vor Ort abrechnungspflichtigen Ärzte und Ärztinnen und eingebundenes Fachpersonal;
8 .Optimierung der für die Abrechnung relevanten klinikinternen Abläufe.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 072-171961
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: D438707841
Titel: Dienstleistung privat- / wahlärztliche Abrechnung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PVS Mosel-Saar GmbH
Postanschrift: Metternichstraße 29a
Postort: Trier
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 359 275 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 126-308753 (2020-06-29)