Dienstleistungen im Bereich von Textilreinigung für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Osnabrück

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover

Für die LAB NI sollen mehrere Dienstleistungen im Bereich Textilreinigung für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung“ genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 genannten Leistungen unterstützen.
Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen:
— Los 1 – Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche,
— Los 2 – Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-18 Auftragsbekanntmachung
2021-02-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Referenznummer: 0021-DLG/2019-03.219-1
Kurze Beschreibung:
Für die LAB NI sollen mehrere Dienstleistungen im Bereich Textilreinigung für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung“ genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 genannten Leistungen unterstützen. Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen: — Los 1 – Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche, — Los 2 – Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Textilreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: chris.feuerstab@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY1P9/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY1P9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-624781
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“. Angebote sind elektronisch einzureichen. Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY1P9.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die LAB NI sollen mehrere Dienstleistungen im Bereich Textilreinigung für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung“ genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 genannten Leistungen unterstützen.
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Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen:
— Los 1 – Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche,
— Los 2 – Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner.
Bezeichnung des Loses: Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang ist unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen.
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Die Leistung ist frei Verwendungsstellen (Abhol- und Anlieferstellen) des Dienstleistungsnehmers anzubieten und auszuführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Details der Auftragsausführung in einer Dienstanweisung regeln zu lassen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen ist die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Bekämpfung sind ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
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Der Dienstleistungsnehmer hat das Recht, seinerseits auf eigene Kosten zusätzliche Waschgangkontrollen und Verfahrensüberprüfungen ohne Voranmeldung durchführen zu lassen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag läuft zunächst 24 Monate und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option jeweils um ein weiteres Jahr. Für Los 1 besteht zweimal die Möglichkeit der Vertragsverlängerung.
Der Vertrag in Los 1 endet spätestens am 30.6.2025. Einer gesonderten Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.
Bezeichnung des Loses: Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang ist unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung“ an eine gewerbliche Wäscherei in den Räumen des Dienstleistungsnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche.
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Eine Fachkraft für Hygiene ist vom Auftragnehmer nachzuweisen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag läuft zunächst 24 Monate und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option jeweils um ein weiteres Jahr. Für Los 2 besteht zweimal die Möglichkeit der Vertragsverlängerung.
Der Vertrag in Los 2 endet spätestens am 30.6.2025. Einer gesonderten Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen,
eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Für Los 1 gilt:
Mit dem Vordruck „Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht“ erklärt der Bieter u.a., dass:
— er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. 200 000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mind. 100 000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber, dass die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist sicherzustellen und auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.
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— er einen staatlich geprüften Desinfektor beschäftigt bzw. jederzeit auf einen staatlich geprüften Desinfektor Rückgriff nehmen kann. Es ist nicht erforderlich, dass der staatlich geprüfte Desinfektor in einem Beschäftigungsverhältnis (Angestellter) mit dem Bieter steht. Entsprechende Prüfzeugnisse bzw. staatlicher Anerkennung sind mit dem Angebot einzureichen.
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— er eine Fachkraft für Hygiene nachweist (eine externe Hygienefachkraft wird als ausreichend angesehen).
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Nachweis über eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband des Wäscherei- und Textilreinigerhandwerks bzw. einer Industrie- und Handelskammer sowie einen Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis vorzulegen.
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Des Weiteren hat der Bieter die Eigenerklärung zur sachgemäßen Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Für Los 2 gilt:
— er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. 900 000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mind. 300 000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber, dass die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist sicherzustellen und auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.
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Des Weiteren hat der Bieter die Eigenerklärung zur sachgemäßen Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner des Standortes Osnabrück vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY1P9/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY1P9.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Quelle: OJS 2020/S 250-624781 (2020-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die LAB NI sollten mehrere Dienstleistungen im Bereich Textilreinigung für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden. Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung“ genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 genannten Leistungen unterstützen. Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassten: — Los 1 – Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche, — Los 2 – Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 037-093089
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 250-624781
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die LAB NI sollten mehrere Dienstleistungen im Bereich Textilreinigung für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung“ genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 und 2 genannten Leistungen unterstützen.
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Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassten:
Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche“ an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen.
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Die Leistung war frei Verwendungsstellen (Abhol- und Anlieferstellen) des Dienstleistungsnehmers anzubieten und auszuführen.
Der Auftraggeber behielt sich vor, die Details der Auftragsausführung in einer Dienstanweisung regeln zu lassen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen war die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Bekämpfung waren ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
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Der Dienstleistungsnehmer hatte das Recht, seinerseits auf eigene Kosten zusätzliche Waschgangkontrollen und Verfahrensüberprüfungen ohne Voranmeldung durchführen zu lassen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag lief zunächst 24 Monate und verlängerte sich durch aktives Ziehen der Option jeweils um ein weiteres Jahr. Für Los 1 bestand zweimal die Möglichkeit der Vertragsverlängerung.
Der Vertrag in Los 1 endete spätestens am 30.6.2025. Einer gesonderten Kündigung bedurfte es in diesem Fall nicht.
Zusätzliche Informationen:
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung“ an eine gewerbliche Wäscherei in den Räumen des Dienstleistungsnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche.
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Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen war die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Bekämpfung sind ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
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Eine Fachkraft für Hygiene war vom Auftragnehmer nachzuweisen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag lief zunächst 24 Monate und verlängerte sich durch aktives Ziehen der Option jeweils um ein weiteres Jahr. Für Los 2 bestand zweimal die Möglichkeit der Vertragsverlängerung.
Der Vertrag in Los 2 endete spätestens am 30.6.2025. Einer gesonderten Kündigung bedurfte es in diesem Fall nicht.
Zusätzliche Informationen:
Angaben zum jeweiligen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-18 📅
Name: Wäscherei Henke
Postort: Sögel
Land: Deutschland 🇩🇪
Emsland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Postort: Chemnitz
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
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Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDYRC

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Quelle: OJS 2021/S 037-093089 (2021-02-18)