Dienstleistungen im Bereich von Verpflegung, Gesundheits- und Sozialwesen, Textilreinigung sowie Hauswartung für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Osnabrück
Für die LAB NI sollen mehrere Dienstleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen: Los 1 — Verpflegung, Los 2 — Sanitätsstation mit med. Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG und optionalen Erstuntersuchungen inkl. Röntgen gem. § 62 AsylG, Los 3 — Soziale Dienste mit sozialpädagogischer Betreuung, freizeitpädagogischer Betreuung und Kinderbetreuung/Betreuung von anspruchsberechtigten Personen, Los 4 — Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche, Los 5 — Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner, Los 6 — Unterkunftsdienste. Die konkrete Ausgestaltung und ggf. nachträgliche Änderung hat den von der Landesaufnahmebehörde gemachten Rahmenbedingungen zu entsprechen. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Referenznummer: 0021-DLG/2019-03.219
Kurze Beschreibung:
Für die LAB NI sollen mehrere Dienstleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen.
Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen:
Los 1 — Verpflegung,
Los 2 — Sanitätsstation mit med. Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG und optionalen Erstuntersuchungen inkl. Röntgen gem. § 62 AsylG,
Los 3 — Soziale Dienste mit sozialpädagogischer Betreuung, freizeitpädagogischer Betreuung und Kinderbetreuung/Betreuung von anspruchsberechtigten Personen,
Los 4 — Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche,
Los 5 — Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner,
Los 6 — Unterkunftsdienste.
Die konkrete Ausgestaltung und ggf. nachträgliche Änderung hat den von der Landesaufnahmebehörde gemachten Rahmenbedingungen zu entsprechen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Für die LAB NI sollen mehrere Dienstleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen.
Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen:
Los 1 — Verpflegung,
Los 2 — Sanitätsstation mit med. Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG und optionalen Erstuntersuchungen inkl. Röntgen gem. § 62 AsylG,
Los 3 — Soziale Dienste mit sozialpädagogischer Betreuung, freizeitpädagogischer Betreuung und Kinderbetreuung/Betreuung von anspruchsberechtigten Personen,
Los 4 — Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche,
Los 5 — Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner,
Los 6 — Unterkunftsdienste.
Die konkrete Ausgestaltung und ggf. nachträgliche Änderung hat den von der Landesaufnahmebehörde gemachten Rahmenbedingungen zu entsprechen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-03 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 127-310836
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die LAB NI sollen mehrere Dienstleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen.
Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen.
Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassen:
Los 1 — Verpflegung,
Los 2 — Sanitätsstation mit med. Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG und optionalen Erstuntersuchungen inkl. Röntgen gem. § 62 AsylG,
Los 3 — Soziale Dienste mit sozialpädagogischer Betreuung, freizeitpädagogischer Betreuung und Kinderbetreuung/Betreuung von anspruchsberechtigten Personen,
Los 4 — Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche,
Los 5 — Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner,
Los 6 — Unterkunftsdienste.
Die konkrete Ausgestaltung und ggf. nachträgliche Änderung hat den von der Landesaufnahmebehörde gemachten Rahmenbedingungen zu entsprechen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Bezeichnung des Loses: Verpflegung der Asylbegehrenden und Mitarbeiterkantine
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen bei offener mahlzeitlicher Ausgabe (keine verpackten Lebensmittel außer bei Baby- und Kindernahrung) auf Rechnung des Dienstleistungsnehmers. Die Essenseinnahme erfolgt innerhalb des Speisesaals im Standort Osnabrück.
Der Auftragnehmer übernimmt an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen bei offener mahlzeitlicher Ausgabe (keine verpackten Lebensmittel außer bei Baby- und Kindernahrung) auf Rechnung des Dienstleistungsnehmers. Die Essenseinnahme erfolgt innerhalb des Speisesaals im Standort Osnabrück.
Eine Versorgung bei temporärer Überbelegung und in besonderen Fällen ist zu gewährleisten.
Auf Abfallvermeidung ist Wert zu legen, Einwegessgeschirr und -besteck sowie sonstiges Einweggeschirr sind ausgeschlossen.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe 2.27 Leistungsbeschreibung — Allgemeiner Teil (Teil A) — Vertragslaufzeit.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Bezeichnung des Loses: Sanitätsstation mit med. Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine 24-Stunden-7-Tage-die Woche-Sanitätsstation sowie eine stundenweise medizinische Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Versorgung und Untersuchung der ca. 600 untergebrachten Bewohner (anspruchsberechtigten Personen) vor Ort in der Einrichtung in der LAB NI, Standort Osnabrück, Sedanstr. 115, 49090 Osnabrück, anbieten kann.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine 24-Stunden-7-Tage-die Woche-Sanitätsstation sowie eine stundenweise medizinische Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Versorgung und Untersuchung der ca. 600 untergebrachten Bewohner (anspruchsberechtigten Personen) vor Ort in der Einrichtung in der LAB NI, Standort Osnabrück, Sedanstr. 115, 49090 Osnabrück, anbieten kann.
Folgende Personengruppen sind zu versorgen bzw. zu untersuchen:
— Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat.
— Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat.
— Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind,
— Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat.
— Ausländer, die im Rahmen einer EASY-Option in ein anderes Bundesland weitergeleitet werden, aber vor ihrer Weiterleitung aus gesundheitlichen Gründen in der Einrichtung medizinisch versorgt werden müssen.
— ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten aufgenommen werden sollen.
Aufgabe der 24/7 (24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche) -Sanitätsstation ist die Erbringung von nichtärztlichen Gesundheitsleistungen für die am Standort Osnabrück untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen gem. §§ 4, 6 AsylbLG (näheres unter B).
Aufgabe der 24/7 (24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche) -Sanitätsstation ist die Erbringung von nichtärztlichen Gesundheitsleistungen für die am Standort Osnabrück untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen gem. §§ 4, 6 AsylbLG (näheres unter B).
Daneben sind im Rahmen der medizinischen Versorgung ärztliche Leistungen für die am Standort Osnabrück untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG zu noch festzulegenden Zeiten vor Ort zu erbringen (näheres unter C).
Daneben sind im Rahmen der medizinischen Versorgung ärztliche Leistungen für die am Standort Osnabrück untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG zu noch festzulegenden Zeiten vor Ort zu erbringen (näheres unter C).
Der Auftragnehmer übernimmt mit eigenem Personal die ambulante Versorgung von anspruchsberechtigten Personen und versorgt und betreut alle im Standort untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen. Er bereitet die am Standort stattfindenden Arztsprechstunden vor und führt diese mit eigenem nicht ärztlichem und ärztlichem Personal durch (näheres unter C).
Der Auftragnehmer übernimmt mit eigenem Personal die ambulante Versorgung von anspruchsberechtigten Personen und versorgt und betreut alle im Standort untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen. Er bereitet die am Standort stattfindenden Arztsprechstunden vor und führt diese mit eigenem nicht ärztlichem und ärztlichem Personal durch (näheres unter C).
Die nicht ärztlichen Mitarbeiter der Sanitätsstation sollen die Ärzte bei der Behandlung, umfangreich unterstützen (z. B. für Assistenz, Sprechstundenhilfe, Dokumentation). Es können sich somit viele Schnittstellen bilden.
Der Auftragnehmer wird in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ein Notfallzimmer auf eigene Kosten einrichten.
Der Auftragnehmer vereinbart zudem Termine bei Fach- und Zahnärzten. Die Entscheidung, wann neben der medizinischen Grundversorgung eine fachärztliche oder zahnärztliche Behandlung gem. § 4 Abs. 1 AsylbGL erforderlich ist, trifft der Auftragnehmer eigenverantwortlich; bei kostenintensiven oder strittigen Behandlungen in Absprache mit dem Dienstleistungsnehmer.
Der Auftragnehmer vereinbart zudem Termine bei Fach- und Zahnärzten. Die Entscheidung, wann neben der medizinischen Grundversorgung eine fachärztliche oder zahnärztliche Behandlung gem. § 4 Abs. 1 AsylbGL erforderlich ist, trifft der Auftragnehmer eigenverantwortlich; bei kostenintensiven oder strittigen Behandlungen in Absprache mit dem Dienstleistungsnehmer.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, Krankenhäusern, medizinischem Fachpersonal und Pflegeheimen. Bei der Kalkulation ist bei einer Unterbringungskapazität von 600 von insgesamt ca. 350 Facharzt- und Krankenhausterminen pro Monat auszugehen; Pflegeheime werden ca. einmalig pro Quartal benötigt, wobei diese Zahl nicht garantiert werden kann. Der Auftragnehmer sorgt für eine adäquate Dokumenten- und Informationsübermittlung zwischen den jeweiligen Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und der Sanitätsstation. Die Kosten für diese externen Arzt- und Krankenhaustermine sowie Pflegeheime trägt der Dienstleistungsnehmer.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, Krankenhäusern, medizinischem Fachpersonal und Pflegeheimen. Bei der Kalkulation ist bei einer Unterbringungskapazität von 600 von insgesamt ca. 350 Facharzt- und Krankenhausterminen pro Monat auszugehen; Pflegeheime werden ca. einmalig pro Quartal benötigt, wobei diese Zahl nicht garantiert werden kann. Der Auftragnehmer sorgt für eine adäquate Dokumenten- und Informationsübermittlung zwischen den jeweiligen Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und der Sanitätsstation. Die Kosten für diese externen Arzt- und Krankenhaustermine sowie Pflegeheime trägt der Dienstleistungsnehmer.
Der Auftragnehmer koordiniert die notwendigen Transporte mit dem Dienstleistungsnehmer und externen Dienstleistern. Sofern eine Behandlung nicht anders möglich ist, koordiniert der Auftragnehmer zudem die Sprachmittler z. B. zur Begleitung zu niedergelassenen Ärzten (Begleitdolmetschen).
Der Auftragnehmer koordiniert die notwendigen Transporte mit dem Dienstleistungsnehmer und externen Dienstleistern. Sofern eine Behandlung nicht anders möglich ist, koordiniert der Auftragnehmer zudem die Sprachmittler z. B. zur Begleitung zu niedergelassenen Ärzten (Begleitdolmetschen).
Folgende ärztliche Leistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Ausschreibung:
— zahnärztliche Versorgungen;
— Notfallbehandlungen außerhalb der anberaumten Sprechstunden;
— Behandlungen von Personen, die nicht gemäß § 47 AsylG in der Standort Osnabrück wohn-pflichtig sind.
Der Auftrag soll von einem Krankenhaus, einer Arztpraxis oder einem, auch gemeinnützigen, Unter-nehmen durchgeführt werden, welches über Erfahrungen und Fachkunde mit der Durchführung von Reihenuntersuchungen oder zumindest mit dem Angebot von Komplettleistungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge verfügt.
Der Auftrag soll von einem Krankenhaus, einer Arztpraxis oder einem, auch gemeinnützigen, Unter-nehmen durchgeführt werden, welches über Erfahrungen und Fachkunde mit der Durchführung von Reihenuntersuchungen oder zumindest mit dem Angebot von Komplettleistungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge verfügt.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe 2.27 Leistungsbeschreibung — Allgemeiner Teil (Teil A) — Vetragslaufzeit.
Bezeichnung des Loses: Soziale Dienste mit sozialpädagogischer Betreuung, freizeitpädagogischer Betreuung und Kinder-betreuung/Betreuung von anspruchsberechtigten Personen
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung:
Die im Sozialen Dienst verankerte Beratung und Betreuung sowie bspw. flankierende Freizeitangebote und Sprachunterricht im Rahmen von Wegweiserkursen sollen Asylbegehrenden helfen, sich in dem für sie fremden Lebens? und Kulturkreis zu orientieren und ihr Leben selbstständig zu gestalten. Den Asylbegehrenden wird somit, je nach Bedürfnissen, Vorkenntnissen und Lebensplan eine abgestimmte Integrationshilfe angeboten.
Die im Sozialen Dienst verankerte Beratung und Betreuung sowie bspw. flankierende Freizeitangebote und Sprachunterricht im Rahmen von Wegweiserkursen sollen Asylbegehrenden helfen, sich in dem für sie fremden Lebens? und Kulturkreis zu orientieren und ihr Leben selbstständig zu gestalten. Den Asylbegehrenden wird somit, je nach Bedürfnissen, Vorkenntnissen und Lebensplan eine abgestimmte Integrationshilfe angeboten.
Bereits nach Ankunft werden allen anspruchsberechtigten Personen durch Mitarbeitende der Sozilen Dienste in Gesprächen relevante Informationen zum förderlichen Zusammenleben innerhalb des Standorts Osnabrück vermittelt. Im Rahmen dieser Gespräche erfolgt für jede anspruchsberechtigte Person eine entsprechende Anamnese, aus der weitere individuelle Beratungs- und Betreuungsansätze vonseiten des Personals der Sozialen Dienste abgeleitet werden. Besonderes Augenmerk sollte hier die Versorgung der vulnerablen Personen durch die psychosoziale Betreuung und damit ein-hergehende Organisation und Kooperation mit entsprechenden Hilfesystemen zur psychologischen Frühdiagnostik und Stabilisierung über Fachpersonal sein.
Bereits nach Ankunft werden allen anspruchsberechtigten Personen durch Mitarbeitende der Sozilen Dienste in Gesprächen relevante Informationen zum förderlichen Zusammenleben innerhalb des Standorts Osnabrück vermittelt. Im Rahmen dieser Gespräche erfolgt für jede anspruchsberechtigte Person eine entsprechende Anamnese, aus der weitere individuelle Beratungs- und Betreuungsansätze vonseiten des Personals der Sozialen Dienste abgeleitet werden. Besonderes Augenmerk sollte hier die Versorgung der vulnerablen Personen durch die psychosoziale Betreuung und damit ein-hergehende Organisation und Kooperation mit entsprechenden Hilfesystemen zur psychologischen Frühdiagnostik und Stabilisierung über Fachpersonal sein.
Während des Aufenthalts im Standort Osnabrück sollen anspruchsberechtigte Personen mit hoher Bleibeperspektive gezielt auf ihr weiteres Leben in den niedersächsischen Kommunen vorbereitet werden. Anspruchsberechtigte Personen aus sicheren Herkunftsländern (ohne weitere Bleibeperspektive) stellen eine Herausforderung dar, der mit gezielter und intensiver Betreuung — vor allem mit Fokus auf die Erkennung, Förderung und Stärkung der vorhandenen Ressourcen dieses Personenkreises — zur Vorbereitung auf eine etwaige Rückkehr in das Heimatland begegnet werden muss.
Während des Aufenthalts im Standort Osnabrück sollen anspruchsberechtigte Personen mit hoher Bleibeperspektive gezielt auf ihr weiteres Leben in den niedersächsischen Kommunen vorbereitet werden. Anspruchsberechtigte Personen aus sicheren Herkunftsländern (ohne weitere Bleibeperspektive) stellen eine Herausforderung dar, der mit gezielter und intensiver Betreuung — vor allem mit Fokus auf die Erkennung, Förderung und Stärkung der vorhandenen Ressourcen dieses Personenkreises — zur Vorbereitung auf eine etwaige Rückkehr in das Heimatland begegnet werden muss.
Die Sozialen Dienste verfolgen einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der ethnische, soziale, rechtliche, medizinische und pädagogische Aspekte als auch Freizeitaktivitäten umfasst und zugleich mit dem vom Ministerium für Soziales und Gesundheit entwickelten Schutzkonzept („Gewaltschutzkonzept" siehe Anlage 1) in Einklang steht.
Die Sozialen Dienste verfolgen einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der ethnische, soziale, rechtliche, medizinische und pädagogische Aspekte als auch Freizeitaktivitäten umfasst und zugleich mit dem vom Ministerium für Soziales und Gesundheit entwickelten Schutzkonzept („Gewaltschutzkonzept" siehe Anlage 1) in Einklang steht.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe 2.27 Leistungsbeschreibung — Allgemeiner Teil (Teil A) — Vertragslaufzeit
Bezeichnung des Loses: Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche
Losnummer: Los 4
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang ist unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche" an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen.
Leistungsumfang ist unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche" an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen.
Die Leistung ist frei Verwendungsstellen (Abhol- und Anlieferstellen) des Dienstleistungsnehmers anzubieten und auszuführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Details der Auftragsausführung in einer Dienstanweisung regeln zu lassen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen ist die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Bekämpfung sind ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen ist die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Bekämpfung sind ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Eine Fachkraft für Hygiene ist vom Auftragnehmer nachzuweisen.
Der Dienstleistungsnehmer hat das Recht, seinerseits auf eigene Kosten zusätzliche Waschgangkontrollen und Verfahrensüberprüfungen ohne Voranmeldung durchführen zu lassen.
Bezeichnung des Loses: Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner
Losnummer: Los 5
Kurze Beschreibung:
Leistungsumfang ist unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung" an eine gewerbliche Wäscherei in den Räumen des Dienstleistungsnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche.
Leistungsumfang ist unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung" an eine gewerbliche Wäscherei in den Räumen des Dienstleistungsnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche.
Bezeichnung des Loses: Unterkunftsdienste mit Hauswarten
Losnummer: Los 6
Kurze Beschreibung:
Für die ordnungsgemäße Unterbringung der anspruchsberechtigten Personen in den Unterkunftsgebäuden benötigt der Auftraggeber am Standort Osnabrück für die Unterkunftsdienste Hauswartinnen und Hauswarte, welche durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Für die ordnungsgemäße Unterbringung der anspruchsberechtigten Personen in den Unterkunftsgebäuden benötigt der Auftraggeber am Standort Osnabrück für die Unterkunftsdienste Hauswartinnen und Hauswarte, welche durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Osnabrück
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind — auf Verlangen der Vergabestelle — bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind — auf Verlangen der Vergabestelle — bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen);
— Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis;
— für die Lose 4 und 5: Nachweis über eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband des Wäschereien- und Textilhandwerks bzw. einer Industrie- und Handelskammer;
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen;
… eignungsrelevanten Dritten;
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Für Los 1 Verpflegung:
— Eigenerklärung Personal, Versicherungsschutz, Schweigepflicht Asyl Los 1 (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— Eigenerklärung der Beachtung des Verfahrens nach HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat;
— Bestätigung über die Einhaltung der Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
Für Los 2 Sanitätsstation:
— Eigenerklärung Personal, Versicherungsschutz, Schweigepflicht Asyl Los 2 (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— Konzeptdarstellung (siehe Punkt 1.22 Leistungsbeschreibung Allgemeiner Teil (Teil A)).
Für Los 3 Soziale Dienste:
— Eigenerklärung Personal, Erfahrung in der Betreuung von Kindern, Versicherungsschutz, Schweigepflicht Los 3 (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
Nachweise für die Kinderbetreuung:
— Pädagogisches Rahmenkonzept (siehe Punkt 1.22 Leistungsbeschreibung Allgemeiner Teil (Teil A)).
Für Los 4 Sachgemäße Reinigung der Objektwäsche:
— Eigenerklärung Personal, Versicherungsschutz, Schweigepflicht Asyl Los 4 (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— Prüfungszeugnisse bzw. staatlicher Anerkennung eines staatlich anerkannten Desinfektors;
— Nachweis über die Verleihung und Führung der Gütezeichen „sachgemäße Wäschepflege von Haushalts- und Objektwäsche" RAL GZ 992/1 und „sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche" RAL GZ 992/2.
Für Los 5 Sachgemäße Reinigung der Bewohnerwäsche:
— Eigenerklärung Personal, Versicherungsschutz, Schweigepflicht Asyl Los 5 (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
Für Los 6 Unterkunftsdienste:
— Eigenerklärung Personal, Versicherungsschutz, Schweigepflicht Asyl Los 6 (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil");
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen — einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs — ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen — einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs — ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden.
Zur Erstellung des Angebots ist eine Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden.
Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Für die Besichtigungsbestätigung soll die vom Bieter mitgebrachte Teilnahmebescheinigung genutzt werden. Der Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die fehlende Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Besichtigung und die Einreichung der Besichtigungsbestätigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Für die Besichtigungsbestätigung soll die vom Bieter mitgebrachte Teilnahmebescheinigung genutzt werden. Der Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Ortsbesichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die fehlende Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebots.
Bei der Vergabe werden nur die Anbieter berücksichtigt, die an der Vor-Ort-Besichtigung teilgenommen haben.
Für einen Besichtigungstermin haben sich die Bieter so schnell wie möglich mit Frau Justine Gaus (Tel.: 0541-6688-101) von der Landesaufnahmebehörde in Verbindung zu setzen.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot innerhalb der Angebotsfrist geändert werden soll, hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vorzunehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem Hinweis entsprechend zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.
Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot innerhalb der Angebotsfrist geändert werden soll, hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vorzunehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem Hinweis entsprechend zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.
Mit dem Angebot sind weiterhin folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— Einwilligungserklärung zur elektronischen Datenverarbeitung (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— Eigenerklärung zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation und deren Unternehmen (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— Selbstverpflichtungserklärung (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— vollständig ausgefüllte Angebotsvordrucke für das jeweilige Los;
— Teilnahmebestätigung Vor-Ort-Besichtigung (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— Auszug aus dem Bundeszentralregister;
— Auflistung der Lohnkostenanteile je angebotenem Los (siehe Leistungsbeschreibung — Allgemeiner Teil (Teil A) Punkt 2.7 Preisanpassung).
Für Los 1 Verpflegung:
— Musterspeisepläne für einen Monat;
— kurze schriftliche Zusammenfassung zum System der elektronischen Erfassung der ausgegebenen Mahlzeiten.
Für Los 2 Sanitätsstation:
— Preisliste für Impfstoffkosten.
Für Los 5 Sachgemäße Reinigung der Bewohnerwäsche:
— kurze schriftliche Zusammenfassung zur Koordination innerhalb der Wäscherei (siehe Leistungsbeschreibung Teil B Los 5 Punkt C 2.).
Für Los 6 Unterkunftsdienste:
— Einverständniserklärung zur Überprüfung analog dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten — zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten — zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYPFW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 127-310836 (2020-07-01)
Ergänzende Angaben (2020-07-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wäsche📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die LAB NI sollten mehrere Dienstleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen.
Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassten:
— Los 1 – Verpflegung,
— Los 2 – Sanitätsstation mit med. Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG und optionalen Erstuntersuchungen inkl. Röntgen gem. § 62 AsylG,
— Los 3 – Soziale Dienste mit sozialpädagogischer Betreuung, freizeitpädagogischer Betreuung und Kinderbetreuung/Betreuung von anspruchsberechtigten Personen,
— Los 4 – Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche,
— Los 5 – Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner,
— Los 6 – Unterkunftsdienste,
Die konkrete Ausgestaltung und ggf. nachträgliche Änderung hatte den von der Landesaufnahmebehörde gemachten Rahmenbedingungen zu entsprechen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelte es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände waren ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen oblag ausschließlich der Landesaufnahmebehörde.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Für die LAB NI sollten mehrere Dienstleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen.
Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassten:
— Los 1 – Verpflegung,
— Los 2 – Sanitätsstation mit med. Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG und optionalen Erstuntersuchungen inkl. Röntgen gem. § 62 AsylG,
— Los 3 – Soziale Dienste mit sozialpädagogischer Betreuung, freizeitpädagogischer Betreuung und Kinderbetreuung/Betreuung von anspruchsberechtigten Personen,
— Los 4 – Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche,
— Los 5 – Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner,
— Los 6 – Unterkunftsdienste,
Die konkrete Ausgestaltung und ggf. nachträgliche Änderung hatte den von der Landesaufnahmebehörde gemachten Rahmenbedingungen zu entsprechen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelte es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände waren ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen oblag ausschließlich der Landesaufnahmebehörde.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die LAB NI sollten mehrere Dienstleistungen für die Erstaufnahmeeinrichtung Osnabrück nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen.
Die Auftragnehmer sollten die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde, Erstaufnahmeeinrichtung Standort Osnabrück (im Folgenden „Einrichtung" genannt), mit Plätzen für bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen.
Die zu vergebenden Vereinbarungen umfassten:
— Los 1 – Verpflegung,
— Los 2 – Sanitätsstation mit med. Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG und optionalen Erstuntersuchungen inkl. Röntgen gem. § 62 AsylG,
— Los 3 – Soziale Dienste mit sozialpädagogischer Betreuung, freizeitpädagogischer Betreuung und Kinderbetreuung/Betreuung von anspruchsberechtigten Personen,
— Los 4 – Sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche,
— Los 5 – Sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung der Bewohner,
— Los 6 – Unterkunftsdienste,
Die konkrete Ausgestaltung und ggf. nachträgliche Änderung hatte den von der Landesaufnahmebehörde gemachten Rahmenbedingungen zu entsprechen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelte es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände waren ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen oblag ausschließlich der Landesaufnahmebehörde.
Bei den aufzunehmenden Personen handelte es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände waren ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen oblag ausschließlich der Landesaufnahmebehörde.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Der Auftragnehmer übernahm an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen bei offener mahlzeitlicher Ausgabe (keine verpackten Lebensmittel außer bei Baby- und Kindernahrung) auf Rechnung des Dienstleistungsnehmers. Die Essenseinnahme erfolgte innerhalb des Speisesaals im Standort Osnabrück.
Der Auftragnehmer übernahm an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung der bis zu 600 anspruchsberechtigten Personen bei offener mahlzeitlicher Ausgabe (keine verpackten Lebensmittel außer bei Baby- und Kindernahrung) auf Rechnung des Dienstleistungsnehmers. Die Essenseinnahme erfolgte innerhalb des Speisesaals im Standort Osnabrück.
Eine Versorgung bei temporärer Überbelegung und in besonderen Fällen war zu gewährleisten.
Auf Abfallvermeidung war Wert zu legen, Einwegessgeschirr und -besteck sowie sonstiges Einweggeschirr waren ausgeschlossen.
Mit dieser Ausschreibung wurde ein Auftragnehmer gesucht, der eine 24-Stunden-7-Tage-die Woche-Sanitätsstation sowie eine stundenweise medizinische Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Versorgung und Untersuchung der ca. 600 untergebrachten Bewohner (anspruchsberechtigten Personen) vor Ort in der Einrichtung in der LAB NI, Standort Osnabrück, Sedanstr. 115, 49090 Osnabrück, anbieten konnte.
Mit dieser Ausschreibung wurde ein Auftragnehmer gesucht, der eine 24-Stunden-7-Tage-die Woche-Sanitätsstation sowie eine stundenweise medizinische Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Versorgung und Untersuchung der ca. 600 untergebrachten Bewohner (anspruchsberechtigten Personen) vor Ort in der Einrichtung in der LAB NI, Standort Osnabrück, Sedanstr. 115, 49090 Osnabrück, anbieten konnte.
Folgende Personengruppen waren zu versorgen bzw. zu untersuchen:
— Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußerten und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet waren, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte,
— Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußerten und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet waren, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte,
— Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet waren,
— Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte,
— Ausländer, die im Rahmen einer EASY-Option in ein anderes Bundesland weitergeleitet wurden, aber vor ihrer Weiterleitung aus gesundheitlichen Gründen in der Einrichtung medizinisch versorgt werden mussten,
— Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten aufgenommen werden sollten.
Aufgabe der 24/7 (24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche) -Sanitätsstation war die Erbringung von nichtärztlichen Gesundheitsleistungen für die am Standort Osnabrück untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen gem. §§ 4, 6 AsylbLG (näheres unter B).
Aufgabe der 24/7 (24 Stunden pro Tag/7 Tage pro Woche) -Sanitätsstation war die Erbringung von nichtärztlichen Gesundheitsleistungen für die am Standort Osnabrück untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen gem. §§ 4, 6 AsylbLG (näheres unter B).
Daneben waren im Rahmen der medizinischen Versorgung ärztliche Leistungen für die am Standort Osnabrück untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG zu noch festzulegenden Zeiten vor Ort zu erbringen (näheres unter C).
Daneben waren im Rahmen der medizinischen Versorgung ärztliche Leistungen für die am Standort Osnabrück untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen analog einer hausärztlichen Versorgung unter Beachtung der §§ 4, 6 AsylbLG zu noch festzulegenden Zeiten vor Ort zu erbringen (näheres unter C).
Der Auftragnehmer übernahm mit eigenem Personal die ambulante Versorgung von anspruchsberechtigten Personen und versorgte und betreute alle im Standort untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen. Er bereitete die am Standort stattfindenden Arztsprechstunden vor und führte diese mit eigenem nichtärztlichem und ärztlichem Personal durch (näheres unter C).
Der Auftragnehmer übernahm mit eigenem Personal die ambulante Versorgung von anspruchsberechtigten Personen und versorgte und betreute alle im Standort untergebrachten kranken, hilfs- und pflegebedürftigen anspruchsberechtigten Personen. Er bereitete die am Standort stattfindenden Arztsprechstunden vor und führte diese mit eigenem nichtärztlichem und ärztlichem Personal durch (näheres unter C).
Die nichtärztlichen Mitarbeiter der Sanitätsstation sollten die Ärzte bei der Behandlung umfangreich unterstützen (z. B. für Assistenz, Sprechstundenhilfe, Dokumentation). Es konnten sich somit viele Schnittstellen bilden.
Der Auftragnehmer sollte in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ein Notfallzimmer auf eigene Kosten einrichten.
Der Auftragnehmer vereinbarte zudem Termine bei Fach- und Zahnärzten. Die Entscheidung, wann neben der medizinischen Grundversorgung eine fachärztliche oder zahnärztliche Behandlung gem. § 4 Abs. 1 AsylbGL erforderlich war, traf der Auftragnehmer eigenverantwortlich; bei kostenintensiven oder strittigen Behandlungen in Absprache mit dem Dienstleistungsnehmer.
Der Auftragnehmer vereinbarte zudem Termine bei Fach- und Zahnärzten. Die Entscheidung, wann neben der medizinischen Grundversorgung eine fachärztliche oder zahnärztliche Behandlung gem. § 4 Abs. 1 AsylbGL erforderlich war, traf der Auftragnehmer eigenverantwortlich; bei kostenintensiven oder strittigen Behandlungen in Absprache mit dem Dienstleistungsnehmer.
Der Auftragnehmer verpflichtete sich zur Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, Krankenhäusern, medizinischem Fachpersonal und Pflegeheimen. Bei der Kalkulation war bei einer Unterbringungskapazität von 600 von insgesamt ca. 350 Facharzt- und Krankenhausterminen pro Monat auszugehen; Pflegeheime wurden ca. einmalig pro Quartal benötigt, wobei diese Zahl nicht garantiert werden konnte. Der Auftragnehmer sorgte für eine adäquate Dokumenten- und Informationsübermittlung zwischen den jeweiligen Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und der Sanitätsstation. Die Kosten für diese externen Arzt- und Krankenhaustermine sowie Pflegeheime trug der Dienstleistungsnehmer.
Der Auftragnehmer verpflichtete sich zur Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Fachärzten, Krankenhäusern, medizinischem Fachpersonal und Pflegeheimen. Bei der Kalkulation war bei einer Unterbringungskapazität von 600 von insgesamt ca. 350 Facharzt- und Krankenhausterminen pro Monat auszugehen; Pflegeheime wurden ca. einmalig pro Quartal benötigt, wobei diese Zahl nicht garantiert werden konnte. Der Auftragnehmer sorgte für eine adäquate Dokumenten- und Informationsübermittlung zwischen den jeweiligen Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und der Sanitätsstation. Die Kosten für diese externen Arzt- und Krankenhaustermine sowie Pflegeheime trug der Dienstleistungsnehmer.
Der Auftragnehmer koordinierte die notwendigen Transporte mit dem Dienstleistungsnehmer und externen Dienstleistern. Sofern eine Behandlung nicht anders möglich war, koordinierte der Auftragnehmer zudem die Sprachmittler z. B. zur Begleitung zu niedergelassenen Ärzten (Begleitdolmetschen).
Der Auftragnehmer koordinierte die notwendigen Transporte mit dem Dienstleistungsnehmer und externen Dienstleistern. Sofern eine Behandlung nicht anders möglich war, koordinierte der Auftragnehmer zudem die Sprachmittler z. B. zur Begleitung zu niedergelassenen Ärzten (Begleitdolmetschen).
Folgende ärztliche Leistungen waren ausdrücklich nicht Gegenstand der Ausschreibung:
— Zahnärztliche Versorgungen,
— Notfallbehandlungen außerhalb der anberaumten Sprechstunden,
— Behandlungen von Personen, die nicht gemäß § 47 AsylG in der Standort Osnabrück wohnpflichtig waren.
Der Auftrag sollte von einem Krankenhaus, einer Arztpraxis oder einem, auch gemeinnützigen, Unternehmen durchgeführt werden, welches über Erfahrungen und Fachkunde mit der Durchführung von Reihenuntersuchungen oder zumindest mit dem Angebot von Komplettleistungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge verfügte.
Der Auftrag sollte von einem Krankenhaus, einer Arztpraxis oder einem, auch gemeinnützigen, Unternehmen durchgeführt werden, welches über Erfahrungen und Fachkunde mit der Durchführung von Reihenuntersuchungen oder zumindest mit dem Angebot von Komplettleistungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge verfügte.
Die im Sozialen Dienst verankerte Beratung und Betreuung sowie bspw. flankierende Freizeitangebote und Sprachunterricht im Rahmen von Wegweiserkursen sollten Asylbegehrenden helfen, sich in dem für sie fremden Lebens und Kulturkreis zu orientieren und ihr Leben selbstständig zu gestalten. Den Asylbegehrenden wurde somit, je nach Bedürfnissen, Vorkenntnissen und Lebensplan eine abgestimmte Integrationshilfe angeboten.
Die im Sozialen Dienst verankerte Beratung und Betreuung sowie bspw. flankierende Freizeitangebote und Sprachunterricht im Rahmen von Wegweiserkursen sollten Asylbegehrenden helfen, sich in dem für sie fremden Lebens und Kulturkreis zu orientieren und ihr Leben selbstständig zu gestalten. Den Asylbegehrenden wurde somit, je nach Bedürfnissen, Vorkenntnissen und Lebensplan eine abgestimmte Integrationshilfe angeboten.
Bereits nach Ankunft wurden allen anspruchsberechtigten Personen durch Mitarbeitende der Sozilen Dienste in Gesprächen relevante Informationen zum förderlichen Zusammenleben innerhalb des Standorts Osnabrück vermittelt. Im Rahmen dieser Gespräche erfolgte für jede anspruchsberechtigte Person eine entsprechende Anamnese, aus der weitere individuelle Beratungs- und Betreuungsansätze vonseiten des Personals der Sozialen Dienste abgeleitet wurden. Besonderes Augenmerk sollte hier die Versorgung der vulnerablen Personen durch die psychosoziale Betreuung und damit ein-hergehende Organisation und Kooperation mit entsprechenden Hilfesystemen zur psychologischen Frühdiagnostik und Stabilisierung über Fachpersonal sein.
Bereits nach Ankunft wurden allen anspruchsberechtigten Personen durch Mitarbeitende der Sozilen Dienste in Gesprächen relevante Informationen zum förderlichen Zusammenleben innerhalb des Standorts Osnabrück vermittelt. Im Rahmen dieser Gespräche erfolgte für jede anspruchsberechtigte Person eine entsprechende Anamnese, aus der weitere individuelle Beratungs- und Betreuungsansätze vonseiten des Personals der Sozialen Dienste abgeleitet wurden. Besonderes Augenmerk sollte hier die Versorgung der vulnerablen Personen durch die psychosoziale Betreuung und damit ein-hergehende Organisation und Kooperation mit entsprechenden Hilfesystemen zur psychologischen Frühdiagnostik und Stabilisierung über Fachpersonal sein.
Während des Aufenthalts im Standort Osnabrück sollten anspruchsberechtigte Personen mit hoher Bleibeperspektive gezielt auf ihr weiteres Leben in den niedersächsischen Kommunen vorbereitet werden. Anspruchsberechtigte Personen aus sicheren Herkunftsländern (ohne weitere Bleibeperspektive) stellten eine Herausforderung dar, der mit gezielter und intensiver Betreuung – vor allem mit Fokus auf die Erkennung, Förderung und Stärkung der vorhandenen Ressourcen dieses Personenkreises – zur Vorbereitung auf eine etwaige Rückkehr in das Heimatland begegnet werden musste.
Während des Aufenthalts im Standort Osnabrück sollten anspruchsberechtigte Personen mit hoher Bleibeperspektive gezielt auf ihr weiteres Leben in den niedersächsischen Kommunen vorbereitet werden. Anspruchsberechtigte Personen aus sicheren Herkunftsländern (ohne weitere Bleibeperspektive) stellten eine Herausforderung dar, der mit gezielter und intensiver Betreuung – vor allem mit Fokus auf die Erkennung, Förderung und Stärkung der vorhandenen Ressourcen dieses Personenkreises – zur Vorbereitung auf eine etwaige Rückkehr in das Heimatland begegnet werden musste.
Die Sozialen Dienste verfolgten einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der ethnische, soziale, rechtliche, medizinische und pädagogische Aspekte als auch Freizeitaktivitäten umfasste und zugleich mit dem vom Ministerium für Soziales und Gesundheit entwickelten Schutzkonzept („Gewaltschutzkon-zept" siehe Anlage 1) in Einklang stand.
Die Sozialen Dienste verfolgten einen ganzheitlichen Betreuungsansatz, der ethnische, soziale, rechtliche, medizinische und pädagogische Aspekte als auch Freizeitaktivitäten umfasste und zugleich mit dem vom Ministerium für Soziales und Gesundheit entwickelten Schutzkonzept („Gewaltschutzkon-zept" siehe Anlage 1) in Einklang stand.
Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche" an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen.
Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von Haus- und Objektwäsche" an eine gewerbliche Wäscherei geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, das Abholen und der Transport von Schmutzwäsche von vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Abholstellen, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche an der vom Auftragnehmer zu benennenden Betriebsstätte des Auftragnehmers sowie der Rücktransport der bearbeiteten Wäsche an die vom Dienstleistungsnehmer zu benennenden Anlieferstellen.
Die Leistung war frei Verwendungsstellen (Abhol- und Anlieferstellen) des Dienstleistungsnehmers anzubieten und auszuführen.
Der Auftraggeber behielt sich vor, die Details der Auftragsausführung in einer Dienstanweisung regeln zu lassen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen war die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Bekämpfung waren ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Schädlingen war die Wäscherei verpflichtet, regelmäßig Kontrollen über einen evtl. Befall des Betriebes durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Bekämpfung waren ausschließlich vom RKI/Umweltbundesamt geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren einzusetzen.
Eine Fachkraft für Hygiene war vom Auftragnehmer nachzuweisen.
Der Dienstleistungsnehmer hatte das Recht, seinerseits auf eigene Kosten zusätzliche Waschgangkontrollen und Verfahrensüberprüfungen ohne Voranmeldung durchführen zu lassen.
Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung" an eine gewerbliche Wäscherei in den Räumen des Dienstleistungsnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche.
Leistungsumfang war unter Einhaltung der in der Bundesrepublik Deutschland für die Vergabe der Dienstleistung „sachgemäße Wäschepflege von persönlicher Bekleidung" an eine gewerbliche Wäscherei in den Räumen des Dienstleistungsnehmers geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung, die sachgemäße Wäschepflege (Reinigung) dieser Schmutzwäsche.
Für die ordnungsgemäße Unterbringung der anspruchsberechtigten Personen in den Unterkunftsgebäuden benötigte der Auftraggeber am Standort Osnabrück für die Unterkunftsdienste Hauswartinnen und Hauswarte, welche durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden.
Für die ordnungsgemäße Unterbringung der anspruchsberechtigten Personen in den Unterkunftsgebäuden benötigte der Auftraggeber am Standort Osnabrück für die Unterkunftsdienste Hauswartinnen und Hauswarte, welche durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-27 📅
Name: Menü 2000 Catering Röttgers GmbH & Co. KG
Postort: Papenburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Emsland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Postort: Osnabrück
Land: Osnabrück, Landkreis
🏙️
Name: Dw-osl – Diakonisches Werk in Stadt und Landkreis Osnabrück gGmbH
Fair Facility Management GmbH
Postort: Isenrhagen
Land: Region Hannover
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
1
3
2
Referenz Zusätzliche Informationen
Angaben zum Wert des vergebenen Auftrags haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert dar.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYWNM
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."