Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt):
1.1. (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2017/2018/2019) in Höhe von mindestens 200 000 EUR (netto).
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (6 Pkt):
2.1. (6 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekten sowie 1 Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekten und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten sowie 1 Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 32 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Bearbeiter insgesamt nicht über Erfahrung im Bereich Brandschutzsanierung und Brandschutz bei Stahlbau verfügen:
3.1. Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1. (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt nach Diplom oder gleichwertig,
3.1.2. (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 netto) von mind. 1,5 Mio. EUR,
3.1.3. (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren.
3.2. Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:
3.2.1. (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt nach Diplom oder gleichwertig,
3.2.2. (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 netto) von mind. 1,5 Mio. EUR,
3.2.3. (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren.
3.3. (6 Pkt) – Der Hauptbearbeiter und der stellvertretende Bearbeiter verfügen insgesamt über Planungs- und Baustellenerfahrung (Bauleitung),
3.4. (6 Pkt) – Es wird umfangreiche Erfahrung mit dem Brandschutz (Brandschutzsanierung, Brandschutz bei Stahlbau) nachgewiesen.
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 56 Pkt)**
Jedes der 2 Referenzprojekte wird mit bis zu 28 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind:
4.1. (3 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 2 Mio. EUR,
4.2. (3 Pkt) – Das Referenzprojekt hatte eine Baukostenobergrenze,
4.3. (3 Pkt) – Es handelt sich um einen Bildungsbau,
4.4. (5 Pkt) – Es handelt sich um ein Gebäude in Stahlkonstruktion,
4.5. (2 Pkt) – Zusätzlich wurden die Leistungsphasen 1 und 9 erbracht,
4.6. (7 Pkt) – Die Sanierung beinhaltete den konstruktiven Brandschutz,
4.7. (3 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht,
4.8. (2 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d. h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.].