Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Mitarbeiter und dessen Stellvertreter sowie deren berufliche Befähigung/Erfahrung sind zu benennen.
Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die Angabe, dass der verantwortliche Mitarbeiter und dessen Stellvertreter die folgenden Eigenschaften erfüllt:
— Der verantwortliche Mitarbeiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen aufweisen.
— Der Stellvertreter muss eine Berufserfahrung von mindestens 3 Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen aufweisen.
Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung (ungefähr) entsprechen. Hinsichtlich des Umfangs ist Vergleichbarkeit auch noch bei einer Unterschreitung des hiesigen Umfangs um 40 % gegeben. Hinsichtlich der Qualität müssen die Mitarbeiter mit der Reinigung und Aufbereitung von Praxis-/Krankenhauswäsche o. ä. betraut gewesen sein.
Ausführung von mindestens 3 vergleichbaren Dienstleistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung (ungefähr) entsprechen. Hinsichtlich des Umfangs ist Vergleichbarkeit auch noch bei einer Unterschreitung des hiesigen Umfangs um 40 % gegeben. Hinsichtlich der Qualität muss der Auftrag die Reinigung und Aufbereitung von Praxis-/Krankenhauswäsche zum Gegenstand gehabt haben.
Eine der Referenzen muss die gleiche Dienstleistung an mind. 80 überregionalen Standorten zum Gegenstand haben.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Der Bieter muss über ausreichende personelle Kapazitäten zur Ausführung des Auftrags verfügen.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters wird die Vorlage folgender Unterlagen gefordert:
1. Eine Referenz über früher ausgeführte Aufträge der letzten, höchstens 5 Jahren mit folgenden Angaben:
— Art der ausgeführten Leistung;
— Anzahl der belieferten Standorte;
— Angabe des Auftraggebers sowie eines entsprechenden Ansprechpartners beim Auftraggeber;
— Ausführungszeitraum;
— Umfang.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht,
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen oder eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
5. Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.