Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien;
1. Zwei Büroreferenzen, davon mindestens eine für öffentliche Auftragsgeber, die im Zeitraum von 2012 bis 2020 vom Bewerber selbst erbracht wurden [Gewichtung: 40 %]:
Von den 2 anzugebenden Referenzen muss:
— eine für den Neubau bzw. Erweiterungsbau eines Laborgebäudes oder typologisch vergleichbaren Gebäudes.
Vergleichbar hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung gemäß Ziffern II.2.4) Titel 1 und III.1.3 (1) der Bekanntmachung sein.
Sowie
— eine für die Sanierung/Bauen im Bestand eines Laborgebäudes oder typologisch vergleichbaren Gebäudes im laufenden Betrieb, vergleichbar hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung gemäß Ziffern II.2.4) Titel 2 und III.1.3 (1) der Bekanntmachung sein.
Hinweis: Die Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachen Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1)] voll umfänglich vergleichbar sind.
Die erreichten Punkte (max. 8 bei max. 2 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, halbiert und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Hinweis zu (1):
Die reine Menge der benannten Referenzen ist dabei allein nicht ausschlaggebend, sondern deren Qualität und der Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen für Kriterium (1) zwei Referenzen abgeschlossene oder ggf. noch laufende Referenzen wertbar. Die Referenzen werden entsprechend der unten aufgeführten Bewertungsstufen beurteilt und bewertet. Darzulegen sind Referenzen, bei welchen die Anforderungen mit den Leistungen wie unter Ziffer II.2.4) beschrieben vergleichbar sind. Hierbei müssen mindestens einmal alle geforderten Projektstufen vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossen worden sein. Die Projektstufen können hierbei auf die beiden Referenzen verteilt sein. Ein Nachweis führt nicht zu einer höheren Bewertung.
2. Darstellung der vorgesehenen Struktur des Projektteams unter Angabe der Anzahl der vorgesehenen Personen und Darstellung in einem Organigramm [siehe Ziffer III.1.3 (2)] [Gewichtung: 35 %].
Benennung des/der für die Leistungserbringung verbindlich vorgesehenen Projektleiter (PL) und der Stellvertretung(en) (StPL) unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation / Berufszulassung, mit Beschreibung der jeweiligen Zuständigkeit und Angabe der entsprechenden Betriebszugehörigkeit. (Die Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.), sowie Auflistung persönlicher Referenzen.
Es ist auch darzustellen wer im Projektteam die Projektsteuerung für den Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung übernimmt. Im Idealfall haben der / die PL und der/die StPL bereits mind. eine Referenz gemeinsam erbracht.
Zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Leistungserbringung kommt es dem Auftraggeber auf ein möglichst umfassendes Qualifikationsprofil und die bestmögliche Erfahrung der für den Auftragserfolg wesentlichen Personen an.
Die erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die vorgesehenen Personen und Projekt-/ Teamaufstellung in Bezug auf die Erwartungen des Auftraggebers an eine qualitätsvolle Leistungserbringung die bestmöglichen Voraussetzungen mitbringt.
3. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren und heute, bezogen auf die unter Ziffer II.2.4) aufgeführte Leistungen [Gewichtung: 15 %].
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
1 bis 3 MA = 1 Punkt; 4 bis 7 MA = 2 Punkte; 8 bis 11 MA = 3 Punkte; ab 12 MA = 4 Punkte.
4. Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung des Bewerbers. [siehe Ziffer III.1.3 (4)] [Gewichtung: 5 %].
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl.
5. Durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz der letzten 3 Jahre für Leistungen der Projektsteuerung [Gewichtung 5 %]
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Leistungen der Projektsteuerung in Höhe von 750 000 EUR führt zur Maximalpunktzahl.
Ab 200 000 EUR bis 299 999 EUR =1 Punkt,
300 000 EUR bis 449 999 EUR = 2 Punkte,
450 000 EUR bis 749 999 EUR = 3 Punkte,
Ab 750 000 EUR = 4 Punkte.
Sind die für die oben genannten Bewertungskriterien geforderten Angaben/ Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien, ausgenommen der Bewertungskriterien (3) und (5), die eine eigene Bewertungsabstufung haben.
Die generelle Bewertung erfolgt anhand folgender Wertungsskala: Bei jedem dieser Bewertungskriterien wird eine Punktzahl zwischen 0-4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und Weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung).
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular nicht der Volltext zuden Kriterien angegeben werden kann. Ergänzung siehe II.2.14) Zusätzliche Angaben.