Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1. Büroreferenzen, die im Zeitraum von 2012 bis 2020 vom Bewerber selbst erbracht wurden [Gewichtung: 35 %]:
— eine Büroreferenz für den Neubau eines Forschungsbaus mit physikalischen Messräumen, vergleichbar hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung gemäß den Ziffern II.2.4) Titel 1 und III.1.3 (1) der Bekanntmachung sowie
— eine Büroreferenz für die Sanierung/Bauen im Bestand einer Forschungseinrichtung im laufenden Betrieb, vergleichbar hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung gemäß den Ziffern II.2.4) Titel 2 und III.1.3 (1) der Bekanntmachung.
Hinweis: Mindestens eine der beiden Büroreferenzen muss für einen öffentlichen Auftragsgeber erbracht worden sein.
Hinweis: Die Höchstpunktzahl (pro Referenz 4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachten Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1)] inhaltlich bestmöglich vergleichbar sind. Die erreichten Punkte (max. 8 bei max. 2 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, halbiert und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
2. Persönliche Referenzen des verbindlich vorgesehenen Projektleiters und der verbindlich vorgesehenen Stellvertreter (Stellvertreter für Neubau Cyber Valley und Stellvertreter für Sanierung Technische Infrastruktur (STI III)), gemäß Ziffer III.1.3 (2), die im Zeitraum von 2012 bis 2020 selbst erbracht wurden [Gewichtung: 40 %]. Hinweis: Bei den vorgesehenen Stellvertretern darf es sich nicht um die gleichen Personen handeln.):
Dabei sind:
— für den vorgesehenen Projektleiter 2 persönliche Referenzen zu jeweils einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 1 und Titel 2 der Bekanntmachung;
— für den vorgesehenen Stellvertreter für Neubau Cyber Valley eine persönliche Referenz zu einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 1 der Bekanntmachung und
— für den vorgesehenen Stellvertreter für Sanierung Technische Infrastruktur (STI III) eine persönliche Referenz zu einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 2 der Bekanntmachung einzureichen.
Hinweis: Die Höchstpunktzahl (pro Referenz 4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachten Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (2)] inhaltlich bestmöglich vergleichbar sind.
Die erreichten Punkte (max. 16 bei max. 4 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, geviertelt und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Hinweis zu (1) und (2):
Die reine Menge der benannten Referenzen ist dabei allein nicht ausschlaggebend, sondern deren Qualität und der Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen für Kriterium (1) 2 Referenzen und für Kriterium (2) vier abgeschlossene oder ggf. noch laufende Referenzen wertbar. Die Referenzen werden entsprechend der unten aufgeführten Bewertungsstufen beurteilt und bewertet. Darzulegen sind Referenzen, bei welchen die Anforderungen mit den Leistungen wie unter Ziffer II.2.4) beschrieben vergleichbar sind.
Hierbei müssen:
— für die Referenz zu einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 1 (Neubau) mindestens die Projektstufen 1-3 erbracht und abgeschlossen sowie die Projektstufe 4 in Ausführung sein,
— für die Referenz zu einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 2 (Sanierung) die Projektstufen 1 + 3 vom Bewerber selbst erbracht und abgeschlossen sowie die Projektstufe 4 in Ausführung sein.
Die Projektstufe 5 muss noch nicht erbracht sein. Die Referenzen müssen nicht in BIM abgewickelt werden. Ein Nachweis führt nicht zu einer höheren Bewertung.
3. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren und heute, bezogen auf die unter Ziffer II.2.4) aufgeführte Leistungen [Gewichtung: 5 %].
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
1 bis 3 MA = 1 Punkt; 4 bis 7 MA = 2 Punkte; 8 bis 11 MA = 3 Punkte; ab 12 MA = 4 Punkte.
4. Darstellung des vorgesehenen Projektteams mit Angaben zur Qualifikation und Darstellung in einem Organigramm [siehe Ziffer III.1.3) (4)] [Gewichtung: 10 %].
Die erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die vorgesehenen Personen und Projekt-/Teamaufstellung in Bezug auf die Erwartungen des Auftraggebers an eine qualitätsvolle Leistungserbringung die bestmöglichen Voraussetzungen mitbringt.
5. Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung des Bewerbers [siehe Ziffer III.1.3) (5)] [Gewichtung: 5 %].
Eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbare anhand der ISO 9001 im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen führen zur Höchstpunktzahl.
6. Durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz der letzten drei Jahre für Leistungen der Projektsteuerung [Gewichtung 5 %]
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Leistungen der Projektsteuerung in Höhe von 750 000 EUR führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
— ab 200 000 EUR bis 249 999 EUR = 1 Punkt;
— 250 000 EUR bis 499 999 EUR = 2 Punkte;
— 500 000 EUR bis 749 999 EUR = 3 Punkte;
— ab 750 000 EUR = 4 Punkte.
Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14).