Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der „Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt auf freiwilliger Basis und führt nicht zu einer Selbstbindung des Konzessionsgebers an die Vorschriften des GWB, der VgV, der KonzVgV und der UVgO.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, auf die die Regelungen des GWB-Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU keine Anwendung finden. Das Verfahren unterliegt nicht dem GWB, der Vergabeverordnung (VgV), der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Der Konzessionsgeber bindet sich nicht an GWB, VgV, KonzVgV oder UVgO. Es wird ausschließlich die Dienstleistungskonzession zur Aufstellung von Sammelbehältern für Altkleider und Schuhe an den öffentlichen Containerstandplätzen in der Stadt Hildesheim vergeben. Damit verbunden ist das Sammeln von Altkleidern und Schuhen und dass die so erfassten Altkleider und Schuhe einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen sind. Sie sind zu sortieren und entsprechend der fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vorrangig wiederzuverwenden und stofflich zu verwerten.
Der Konzessionsgeber vergibt die Dienstleistungskonzession zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Transparenz und Wettbewerb in einem europaweiten wettbewerblichen Verfahren, das sich an der Durchführung eines Offenen Verfahrens nach GWB, VgV, KonzVgV und UVgO orientiert, ohne dass dadurch diese Regelwerke zur Anwendung gelangen.
Auch soweit die Begriffe Vergabe, Vergabeverfahren, Vergabeunterlagen o. ä. verwendet werden, ergibt sich daraus nicht die Anwendbarkeit der vorgenannten Regelwerke.
Beabsichtigt ist die Vergabe an ein Unternehmen oder eine Bietergemeinschaft. Aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit ist es unzulässig, dass Bieter ein Angebot in eigenem Namen und daneben ein weiteres Angebot als Teil einer Bietergemeinschaft abgeben. In diesem Fall werden beide Angebote vom Verfahren ausgeschlossen. Unschädlich ist dagegen, wenn ein Bieter ggf. auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters für eine Teilleistung (z. B. Aufstellen und/oder Leerung der Sammelbehälter, Sortieren und/oder Entsorgen der gesammelten Altkleider, ...) vorgesehen ist.
Die Vergabe an mehrere Konzessionsnehmer ist nicht beabsichtigt. Eine Unterteilung in Lose ist nicht vorgesehen. Angebote sind nur für die Gesamtleistung zugelassen.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, bei den Bietern, die für die Vergabe geeignet sind, Betriebsbesichtigungen im Rahmen der vertiefenden Eignungsprüfung durchzuführen und dabei die Angabender Eigenerklärungen zu verifizieren.
Fragen, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, sind bei der o. g. Vergabestelle bis spätestens 23.4.2020 über die E-Vergabe-Plattform oder ausnahmsweise per E-Mail (sofern die E-Vergabe-Plattformausnahmsweise nicht genutzt wird) zu stellen, so dass im Sinne der Gleichbehandlung alle (registrierten) Bieter bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist informiert werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPY7ZT