Dienstleistungskonzession für die Aufstellung und den Betrieb von Werbeanlagen ab dem 1.1.2021 für einen Zeitraum von 10 Jahren
Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Aufbau und Betrieb von Werbeanlagen auf dem Stadtgebiet Bochum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2030.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen: Los 1 umfasst die analogen Werbeanlagen und Los 2 die digitalen.
Die Vergabe richtet sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-24.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Geräte und Vorrichtungen zu Vorführzwecken › Informations- und Werbeerzeugnisse
- • Werbedienste › Luftwerbung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-08-24 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-01-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: StBo_ZEK1_2020_0130_KonzV_01
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Postleitzahl: 44777
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: https://www.bochum.de 🌏
E-Mail: cmerkel@bochum.de 📧
Telefon: +49 2349104443 📞
Fax: +49 234910794443 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDYYHX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDYYHX 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-404092
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Analoge Werbeanlagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Digitale Werbeanlagen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.bochum.de/Amtsleitung-Referat-Zentraler-Einkauf 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDYYHX/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 167-404092 (2020-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: StBo_ZEK1_2020_0130_KonzV_01
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Aufbau und Betrieb von Werbeanlagen auf dem Stadtgebiet Bochum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2030.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen: Los 1 umfasst die analogen Werbeanlagen und Los 2 die digitalen.
Die Vergabe richtet sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Postleitzahl: 44777
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: https://www.bochum.de 🌏
E-Mail: cmerkel@bochum.de 📧
Telefon: +49 2349104443 📞
Fax: +49 234910794443 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDYYHX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDYYHX 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-404092
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Bei den angegebenen Terminen für die 2. Stufe handelt es sich um voraussichtliche Termine. Eine Änderung ist vorbehalten.
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 0234- 910 4443 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Ruhr bis zum 11.9.2020 zugelassen (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter): Alle Interessenten werden über Fragen einschließlich der Antworten der Stadt Bochum informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYHX
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Aufbau und Betrieb von Werbeanlagen auf dem Stadtgebiet Bochum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2030.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen: Los 1 umfasst die analogen Werbeanlagen und Los 2 die digitalen.
Die Vergabe richtet sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).
Bezeichnung des Loses: Analoge Werbeanlagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— 31 be- und hinterleuchtete Großflächen;
— 80 unbeleuchtete Großflächen;
— 20 City-Light-Poster-Vitrinen (CLP-Vitrinen);
— 150 Litfaßsäulen als Allgemeinstellen;
— 120 Litfaßsäulen als Ganzstellen;
— 10 Uhrensäulen;
— 200 Mastenschilder.
Sonstige Werbeträger/Werbarten
1. Die Stadt räumt dem Konzessionsnehmer das Recht ein, an bestimmten Standorten auf ihrem Grund und Boden bis zu 111 Großflächen, bis zu 20 CLP-Vitrinen, bis zu 270 Litfaßsäulen, bis zu 10 Uhrensäulen, bis zu 200 Mastenschilder und sonstige Werbeträger zu errichten und zu vermarkten.
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2. Bei den be- und hinterleuchteten Großflächen handelt es sich um Werbeanlagen für den Aushang von Plakatmotiven im 18/1-Format. Es sind sowohl Plakattafeln als auch Plakatvitrinen zulässig. Die Anlagen können sowohl eine als auch 2 Ansichtsflächen haben. Die Vitrinen können mit Wechslertechnik für bis zu 3 Motiven je Seite ausgestattet werden.
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3. Bei den unbeleuchteten Großflächen handelt es sich um Plakattafeln für den Aushang von Plakatmotiven im 18/1-Format.
4. Bei den CLP-Vitrinen handelt es sich um freistehende Werbeanlagen mit hinterleuchteten Plakaten im 4/1-Format. Die Vitrinen können sowohl ein als auch 2 Ansichtsflächen haben und können mit Wechslertechnik für bis zu 3 Motiven je Seite ausgestattet werden.
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4.1 Von der gesamten Anzahl der errichteten Anlagen werden 10 der mit 2 Ansichtsflächen ausgestatteten Anlagen einseitig von der Stadt mit einem Stadt- bzw. Stadtteilplan versehen. Die andere Seite steht dem Konzessionsnehmer zur Verfügung. Der Konzessionsnehmer übernimmt die Kosten für den Aushang der von der Stadt zur Verfügung gestellten Pläne. Diese 10 Anlagen sollen über einen kostenlosen WLAN-Zugang verfügen. Optional können diese zusätzlich auch mit einer Handyladestation ausgestattet werden. Die Standorte werden von der Stadt in einer Standortliste festgelegt, die als Anlage 4a Bestandteil des Vertrages wird.
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5. Bei den Säulen handelt es sich um freistehende Werbeanlagen, auf denen Plakate in unterschiedlichen Größen als Klebeanschlag aufgebracht werden. Die Säulen sollten grundsätzlich unbeleuchtet sein. Beleuchtete Säulen werden nur im Einzelfall genehmigt.
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Bis zu 150 Säulen sollen als sogenannte Allgemeinstellen ausgeführt werden. Hier ist ausschließlich der Aushang von Plakaten bis zum Format DIN A0 zulässig.
Die übrigen bis zu 120 Säulen sollen als Ganzstellen ausgeführt werden. Hier ist ausschließlich der Aushang von Plakatmotiven im 6/1 oder 8/1-Format zulässig.
6. Bei den Uhrensäulen handelt es sich um im öffentlichen Raum fest installierte Großuhren mit einer 4-seitigen Werbevitrine für Plakate im Format DIN A0 unterhalb des Uhrenaufsatzes. Die Anlage sollte hinterleuchtet sein. Eine Dreheinrichtung für die Werbevitrine ist zulässig.
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7. Bei den Mastenschildern handelt es sich um unbeleuchtete Werbeträger für Plakate bis zum Format DIN A1, die an Licht- oder Strommasten befestigt werden. Die Rahmen können sowohl eine als auch 2 Ansichtsflächen haben.
8. Bei den sonstigen Werbeanlagen/Werbearten handelt es sich z. Bsp. um Veranstaltungshinweise/-werbung, Werbeveranstaltungen, Promotion, Sonderobjekte, Werbung an Treppen und auf Fußböden. Sonstige Werbeanlagen/Werbearten sind nur im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung mit und Zustimmung durch die Stadt zulässig.
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9. Die Standorte der vorgenannten Werbeanlagen — außer Mastenschilder, „sonstige Werbeanlagen/Werbearten" und den CLP-Vitrinen mit Stadtplänen — werden von den Vertragsparteien einvernehmlich in einer Standortliste festgelegt, die nach Erstellung als Anlage Bestandteil des vorliegenden Vertrages wird. Dabei sind sowohl die sich aus dem Übersichtsplan „Ausschlussbereiche zum Werbekonzessionsvertrag der Stadt Bochum für öffentliche Flächen ab 2021" und den dazugehörigen Erläuterungen (Anlage 1 und 2) ergebenden Einschränkungen in den gekennzeichneten Gebieten, als auch die sich aus dem Vertrag ergebenden Einschränkungen (Anlage 5), bei der Standortwahl zu beachten. Bevorzugt sollen die bereits aus dem Vorgängervertrag vorhandenen Standorte übernommen werden; diese Standorte sind — bereinigt um aus verschiedenen Gründen wegfallende Standorte — der als Anlage 4 beigefügten Liste zu entnehmen. Für Mastenschilder werden keine Standorte festgelegt. Für die CLP-Vitrinen mit Stadtplan sind zwingend die in der Anlage 4a genannten Standorte zu übernehmen. Die Standorte der sonstigen Werbeanlagen/Werbearten werden einzelfallbezogen einvernehmlich festgelegt.
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10. Der Wortlaut des Vertrages (Anlage 5) ist Grundlage des abzugebenden Angebots.
11. Zuschlagskriterien sind mit einer Gewichtung von 90 % die Höhe des insgesamt für dieses Los angebotene Jahresentgelt und mit einer Gewichtung von 10 % das mit dem Angebot einzureichende Standortkonzept.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
—7 digitale Großbildflächen im Straßenraum;
—20 digitale Großbildflächen in U-Bahn-Stationen;
—15 digitale City-Light-Poster-Vitrinen (CLP-Vitrinen) im Straßenraum;
—21 digitale Mediastelen in den Stadtbahnanlagen.
1. Die Stadt räumt dem Konzessionsnehmer das Recht ein, an bestimmten Standorten auf ihrem Grund und Boden bis zu 7 digitale Großbildflächen im Straßenraum und bis zu 20 digitale Großbildflächen in U-Bahn-Stationen, bis zu 15 digitale CLP-Vitrinen im Straßenraum und bis zu 21 digitale Mediastelen in den Stadtbahnanlagen zu errichten und zu vermarkten.
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2. Bei den digitalen Großbildflächen im Straßenraum handelt es sich um tonlose Werbe- und Informationsanlagen mit Bild gebender Technik. Die Bildschirme dürfen bis zu 10 m
3. Bei den Großbildflächen in U-Bahn-Stationen handelt es sich um umrahmte Bildflächen mit jeweils einem Projektionsgerät. Die nutzbare Bildfläche sollte ca. 2,8 m breit und ca 1,8 m hoch sein. Es sind sowohl Standbilder als auch Bewegt Bilder zulässig. Die Anlage muss tonlos sein. Die Anlagen dürfen grds. während der Betriebszeit der Bogestra betrieben werden. Einzelheiten hinsichtlich Errichtung und Betrieb der Anlagen werden zwischen dem Auftragnehmer, dem Tiefbauamt und der Bogestra geregelt.
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4. Bei den digitalen CLP-Vitrinen im Straßenraum handelt es sich um tonlose Werbe- und Informationsanlagen mit Bild gebender Technik. Die Bildschirme müssen dimm- und abschaltbar sein. Die Anlagen können sowohl eine als auch 2 Ansichtsflächen haben. Es sind nur Standbilder zulässig, diese dürfen nicht schneller als im 10-Sekunden-Takt wechseln. Die Anlagen dürfen grds. in der Zeit von 6.00 bis 24.00 Uhr betrieben werden. Einzelheiten werden in der Baugenehmigung geregelt.
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5. Bei den Mediastelen in den Stadtbahnanlagen handelt es sich um tonlose Werbe- und Informationsanlagen mit Bild gebender Technik. Die nutzbare Bildfläche kann bis zu 70 Zoll groß sein. Es sind sowohl Standbilder als auch Bewegt Bilder zulässig. Die Anlagen dürfen grds. während der Betriebszeit der BOGESTRA betrieben werden. Einzelheiten hinsichtlich Errichtung und Betrieb der Anlagen werden zwischen dem Auftragnehmer, dem Tiefbauamt und der BOGESTRA geregelt.
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6. Die Standorte der Werbeanlagen im Straßenraum werden von den Vertragsparteien einvernehmlich in einer Standortliste festgelegt, die nach Erstellung als Anlage Bestandteil des vorliegenden Vertrages wird. Dabei sind sowohl die sich aus dem Übersichtsplan „Ausschlussbereiche zum Werbekonzessionsvertrag der Stadt Bochum für öffentliche Flächen ab 2021" und den dazugehörigen Erläuterungen (Anlage 1 und 2) ergebenden Einschränkungen in den gekennzeichneten Gebieten, als auch die sich aus dem Vertrag ergebenden Einschränkungen (Anlage 7), bei der Standortwahl zu beachten. Bevorzugt sollen die bereits aus dem Vorgängervertrag vorhandenen Standorte übernommen werden; diese Standorte sind — bereinigt um aus verschiedenen Gründen wegfallende Standorte — der als Anlage 6 beigefügten Liste zu entnehmen.
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6a. Die Standorte der Großbildflächen in den U-Bahn-Stationen werden von der Stadt festgelegt — es sind die aus dem Vorgängervertrag vorhandenen Standorte zu übernehmen (siehe Anlage 6a).
Für die erstmalig zu errichtenden Mediastelen in den Stadtbahnanlagen werden keine Standorte vorgeschlagen. Stattdessen sollen die Standorte von den Vertragsparteien und der Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahnen AG gemeinsam erarbeitet werden.
7. Der Wortlaut des Vertrages (Anlage 7) ist Grundlage des abzugebenden Angebots.
8. Zuschlagskriterien sind mit einer Gewichtung von 90 % die Höhe des insgesamt für dieses Los angebotene Jahresentgelt und mit einer Gewichtung von 10 % das mit dem Angebot einzureichende Standortkonzept.
Da es sich bei den Stadtbahnanlagen, zu denen u. a. auch die U-Bahnstationen gehören, um einen Betrieb gewerblicher Art der Stadt Bochum handelt, müssen die Entgelte für die dort errichteten Werbeanlagen separat vereinnahmt werden. Die Bieter sind daher aufgefordert, in ihrem Angebot das Entgelt getrennt nach Werbeanlagen im Straßenraum und Werbeanlagen in den Stadtbahnanlagen anzugeben.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Bochum
44777 Bochum
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt; ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (1 und 2) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden. (Hinweis: Bei Aufträgen ab 30 000 EUR netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein.)
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Es liegen keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Ich komme meiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nach.
Ich beschäftige keine Arbeitskräfte illegal.
Ich beachte die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Ich bin in einem Berufsregister eingetragen (z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Eine Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren abgewickelten Aufträge mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Referenz/-en) über gleichartig erbrachte Leistungen — insbesondere im Bereich Aufstellung und Betrieb von Werbeanlagen.
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— Erklärung, aus der die jährliche durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
— Angabe über die Art und Größe des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter*innen und Produktportfolio, Firmenprofil/Selbstdarstellung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.bochum.de/Amtsleitung-Referat-Zentraler-Einkauf 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXUQYYDYYHX/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den angegebenen Terminen für die 2. Stufe handelt es sich um voraussichtliche Termine. Eine Änderung ist vorbehalten.
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preisgleichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
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Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 0234- 910 4443 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Ruhr bis zum 11.9.2020 zugelassen (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter): Alle Interessenten werden über Fragen einschließlich der Antworten der Stadt Bochum informiert.
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Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYHX
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ex Post - StBo_ZEK1_2020_0130_KonzV_01 (2. Verhandlungsrunde)
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bochum, Zentrale Dienste, Einkauf
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2-6
Kontakt
Internetadresse: http://www.bochum.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 006-009640
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 167-404092
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSYT31
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bochum 44777 Bochum
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Standortkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Name: Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Imoled Andreas Will e. K.
Postort: Salzkotten
Land: Paderborn 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Dienste – Einkauf
Internetadresse: www.bochum.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 006-009640 (2021-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ex Post - StBo_ZEK1_2020_0130_KonzV_01 (2. Verhandlungsrunde)
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Aufbau und Betrieb von Werbeanlagen auf dem Stadtgebiet Bochum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2030
Der Auftrag wurde in 2 Losen vergeben.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bochum, Zentrale Dienste, Einkauf
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2-6
Kontakt
Internetadresse: http://www.bochum.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 006-009640
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 167-404092
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSYT31
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Aufbau und Betrieb von Werbeanlagen auf dem Stadtgebiet Bochum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2030
Der Auftrag wurde in 2 Losen vergeben.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bochum 44777 Bochum
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Standortkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Name: Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Imoled Andreas Will e. K.
Postort: Salzkotten
Land: Paderborn 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Dienste – Einkauf
Internetadresse: www.bochum.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 006-009640 (2021-01-06)
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