Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungsvertrag für ein Tankkartensystem
OVL 850/20-67
Produkte/Dienstleistungen: Betankung von Fahrzeugen📦
Kurze Beschreibung:
“Betankung des städtischen Fuhrparks – Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für ein Tankkartensystem
Für die Fahrzeuge der Stadtverwaltung.”
1️⃣
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Ausstattung aller städtischen Fahrzeuge und Kleingeräte werden ca. 540 Tankkarten benötigt.
Der Kraftstoffverbrauch entstand durch die Direktbetankung...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Ausstattung aller städtischen Fahrzeuge und Kleingeräte werden ca. 540 Tankkarten benötigt.
Der Kraftstoffverbrauch entstand durch die Direktbetankung der Fahrzeuge an öffentlichen Tankstellen. Diese Mengen sind nicht verbindlich, sie können für die Laufzeit des Vertrages unter- bzw. überschritten werden.
— 270 000 Liter Diesel gem. EN 590;
— 67 000 Liter Super/Super E 10 gem. EN 228/ E DIN 51 626-1;
— 2 000 Liter Autogas (LPG) gem. EN 589;
— 4 000 kg Erdgas (CNG) gem. DIN 51624.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=337158&criteriaId=6212 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III. 1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III. 1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-04
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten”
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-6551285📞
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de📧
Fax: +49 361-6551289 📠
URL: http://www.erfurt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 127-310924 (2020-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Betankung des städtischen Fuhrparks – Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für ein Tankkartensystem für die Fahrzeuge der Stadtverwaltung.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2287687.04 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Ausstattung aller städtischen Fahrzeuge und Kleingeräte werden ca. 540 Tankkarten benötigt.
Der Kraftstoffverbrauch entstand durch die Direktbetankung...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Ausstattung aller städtischen Fahrzeuge und Kleingeräte werden ca. 540 Tankkarten benötigt.
Der Kraftstoffverbrauch entstand durch die Direktbetankung der Fahrzeuge an öffentlichen Tankstellen. Diese Mengen sind nicht verbindlich, sie können für die Laufzeit des Vertrages unter- bzw. überschritten werden.
— 270 000 Liter Diesel gem. EN 590,
— 67 000 Liter Super/Super E 10 gem. EN 228/ E DIN 51 626-1,
— 2 000 Liter Autogas (LPG) gem. EN 589,
— 4 000 kg Erdgas (CNG) gem. DIN 51624.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 127-310924
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OVL 850/20-67
Titel: Dienstleistungsvertrag für ein Tankkartensystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TOTAL Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1609527.40 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 212-518671 (2020-10-26)