Für das einheitliche gestalterische Auftreten der administrativen Büro-Standorte der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum-Gestaltungskonzept erstellt. Bestandteil dieses umfassenden Konzeptes ist u. a. ein Büro-Empfangstresen. Der Tresen soll in Abhängigkeit von den standortindividuellen Gegebenheiten und dem Umfang der Adaption des Gestaltungskonzeptes auf den jeweiligen Standort eingebaut werden. Die Standorte, an denen nach aktueller Kenntnis ein Büro-Empfangstresen eingebaut werden soll, sind in 2 regionale Lose (Nord und Süd) aufgeteilt. Die innenarchitektonische Herrichtung der Standorte erfolgt derzeit, so dass in diesem Zuge bzw. nach deren Fertigstellung der Büro-Empfangstresen geliefert und eingebaut werden soll. Die detaillierte Beschreibung des Büro-Empfangstresens ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Darüber hinaus sollen Wandboards hergestellt und montiert werden. Da es sich bei der Autobahn GmbH um ein wachsendes Unternehmen handelt, noch nicht all ihre Standorte feststehen und dementsprechend auch die individuelle Objekt-Innengestaltung noch nicht abgeschlossen ist, können die Standorte, an denen entweder Tresen und Wandboards oder nur Tresen montiert werden sollen, noch nicht abschließend benannt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungsvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Büro-Empfangstresen und Wandboards für die bundesweiten Standorte
2020-10134”
Produkte/Dienstleistungen: Möbeldesign📦
Kurze Beschreibung:
“Für das einheitliche gestalterische Auftreten der administrativen Büro-Standorte der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum-Gestaltungskonzept erstellt....”
Kurze Beschreibung
Für das einheitliche gestalterische Auftreten der administrativen Büro-Standorte der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum-Gestaltungskonzept erstellt. Bestandteil dieses umfassenden Konzeptes ist u. a. ein Büro-Empfangstresen. Der Tresen soll in Abhängigkeit von den standortindividuellen Gegebenheiten und dem Umfang der Adaption des Gestaltungskonzeptes auf den jeweiligen Standort eingebaut werden. Die Standorte, an denen nach aktueller Kenntnis ein Büro-Empfangstresen eingebaut werden soll, sind in 2 regionale Lose (Nord und Süd) aufgeteilt. Die innenarchitektonische Herrichtung der Standorte erfolgt derzeit, so dass in diesem Zuge bzw. nach deren Fertigstellung der Büro-Empfangstresen geliefert und eingebaut werden soll. Die detaillierte Beschreibung des Büro-Empfangstresens ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Darüber hinaus sollen Wandboards hergestellt und montiert werden. Da es sich bei der Autobahn GmbH um ein wachsendes Unternehmen handelt, noch nicht all ihre Standorte feststehen und dementsprechend auch die individuelle Objekt-Innengestaltung noch nicht abgeschlossen ist, können die Standorte, an denen entweder Tresen und Wandboards oder nur Tresen montiert werden sollen, noch nicht abschließend benannt werden.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tresen und Wandboards
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausgabetresen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büroregale📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Bürostandorte unserer Niederlassungen für dieses Los 1 entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Leistungsbeschreibung. Für dieses Los sind 13 Standorte vorgesehen.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Bürostandorte unserer Niederlassungen für dieses Los 1 entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Leistungsbeschreibung. Für dieses Los sind 13 Standorte vorgesehen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH schließt mit dem Auftragnehmer einen Dienstleistungsvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage des im Leistungsverzeichnis...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH schließt mit dem Auftragnehmer einen Dienstleistungsvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage des im Leistungsverzeichnis genannten Büro-Empfangstresens sowie der Wandboards. Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages umfasst 2 Jahre ab Zuschlagserteilung. Während dieser Zeit kann die Autobahn GmbH einzeln jeweils die Herstellung, Lieferung und Montage einer beliebigen Anzahl an Büro-Empfangstresen und Wandboards bestellen. Der Zeitraum zwischen Bestellung durch die Autobahn GmbH und Lieferung mit anschließender Montage durch den Auftragnehmer beträgt höchstens 6 Wochen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Herstellung, Lieferung und Montage der Büro-Empfangstresen und Wandbords in einheitlicher, gleichbleibender Qualität entsprechend dem Leistungsverzeichnis. Die Autobahn GmbH plant derzeit, etwa 20 Tresen im Jahr 2021 und acht Tresen im Jahr 2022 zu bestellen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Bürostandorte unserer Niederlassungen für dieses Los 2 entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Leistungsbeschreibung. Für dieses Los sind 15 Standorte vorgesehen.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Bürostandorte unserer Niederlassungen für dieses Los 2 entnehmen Sie bitte der Anlage 3 der Leistungsbeschreibung. Für dieses Los sind 15 Standorte vorgesehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft (§ 47 VgV).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auchAngaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate ist.
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.März 2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
— zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
Abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr;
— Für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 800 000 EUR
Zu 3.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 800 000 EUR p.a. in den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019)
“Zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
Abzudecken:
— Für...”
Zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
Abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr;
— Für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu 3.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 800 000 EUR p.a. in den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4.1: Frist für die Lieferung der abgerufenen Tresen und Wandboards
Die Anlieferung der durch die Autobahn GmbH abgerufenen Möbel soll innerhalb von 6 Wochen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4.1: Frist für die Lieferung der abgerufenen Tresen und Wandboards
Die Anlieferung der durch die Autobahn GmbH abgerufenen Möbel soll innerhalb von 6 Wochen nach Bestellung erfolgen.
Zu 4.1: Bestätigung/Eigenerklärung zur Lieferung innerhalb von 6 Wochen
4.2: Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2015), die Erfahrungen bei ähnlich komplexen Projekten und ähnlichem Umfang belegen.
Zu 4.2: Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
— Auftraggeber (AG), mit Ansprechpartner des AG;
— Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen.);
— Leistungszeitraum.
4.3: Logistik
Zu 4.3: Der Bewerber stellt die Lieferung der Tresen und Wandboards innerhalb des von ihm angebotenen Loses innerhalb Deutschlands sicher.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 4.1: Vorlage einer Bestätigung/Eigenerklärung zur Lieferung innerhalb von 6 Wochen nach Bestellung
Zu 4.2: Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 4.1: Vorlage einer Bestätigung/Eigenerklärung zur Lieferung innerhalb von 6 Wochen nach Bestellung
Zu 4.2: Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):-Auftraggeber (AG), mit Ansprechpartner des AG- Projektauftrag (inhaltlich
Aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen.) Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Autobahn GmbH plant, den Auftrag im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aufgrund der Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Autobahn GmbH plant, den Auftrag im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aufgrund der Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung intensiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu vergeben.
Mehr anzeigen Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-14
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-09-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 167-404315 (2020-08-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Für das einheitliche gestalterische Auftreten der administrativen Büro-Standorte der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum-Gestaltungskonzept erstellt....”
Kurze Beschreibung
Für das einheitliche gestalterische Auftreten der administrativen Büro-Standorte der Autobahn GmbH des Bundes wurde ein Raum-Gestaltungskonzept erstellt. Bestandteil dieses umfassenden Konzeptes ist u.a. ein Büro-Empfangstresen. Der Tresen soll in Abhängigkeit von den standortindividuellen Gegebenheiten und dem Umfang der Adaption des Gestaltungskonzeptes auf den jeweiligen Standort eingebaut werden. Die Standorte, an denen nach aktueller Kenntnis ein Büro-Empfangstresen eingebaut werden soll, sind in 2 regionale Lose (Nord und Süd) aufgeteilt. Die innenarchitektonische Herrichtung der Standorte erfolgt derzeit, so dass in diesem Zuge bzw. nach deren Fertigstellung der Büro-Empfangstresen geliefert und eingebaut werden soll. Die detaillierte Beschreibung des Büro-Empfangstresens ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Darüber hinaus sollen Wandboards hergestellt und montiert werden. Da es sich bei der Autobahn GmbH um ein wachsendes Unternehmen handelt, noch nicht all ihre Standorte feststehen und dementsprechend auch die individuelle Objekt-Innengestaltung noch nicht abgeschlossen ist, können die Standorte, an denen entweder Tresen und Wandboards oder nur Tresen montiert werden sollen, noch nicht abschließend benannt werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 156456.70 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 167-404315
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-10134
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Tresen und Wandboards
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Körling Interiors GmbH & Co.KG
Postanschrift: Feldbachacker 11
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 72612.34 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 83844.36 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 012-025633 (2021-01-14)