Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z. B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element). Es gelten unterschiedliche Laufzeiten: rahmenvertragliches Element fünf Jahre und Systemservice: zehn Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Alarmsysteme
Referenznummer: ZVS/VgV/20-01
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z. B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element).
Es gelten unterschiedliche Laufzeiten: rahmenvertragliches Element fünf Jahre und Systemservice: zehn Jahre.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z. B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element).
Es gelten unterschiedliche Laufzeiten: rahmenvertragliches Element fünf Jahre und Systemservice: zehn Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Alarmsysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Euskirchen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Soweit nach Ziff. II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Meldeempfänger, DAG und DAU sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegtwerden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt (siehe unten Ziffer VI.3) sowie die Bewerbungsbedingungen und die Anlage EVB IT-Systemvertrag).
Soweit nach Ziff. II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Meldeempfänger, DAG und DAU sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegtwerden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt (siehe unten Ziffer VI.3) sowie die Bewerbungsbedingungen und die Anlage EVB IT-Systemvertrag).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z. B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z. B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element).
Es gelten unterschiedliche Laufzeiten: rahmenvertragliches Element fünf Jahre und Systemservice: zehn Jahre.
Der Kreis Euskirchen („Auftraggeber“) beabsichtigt, die Alarmierung im Kreisgebiet auf digitale Funktechnik im POCSAG Standard für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr umzustellen. Darüber hinaus soll es möglich sein, über die Erstausstattung hinaus weiterer Endgeräte, den Aufbau neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung zu bestellen (rahmenvertragliches Element). Auch weitere Dienstleistungen für das System sollen für den Auftraggeber abrufbar sein. Abrufberechtigter aus dem abzuschließenden Vertrag ist ausschließlich der Auftraggeber. Siehe zu allen Einzelheiten insbesondere die Anlage Leistungsbeschreibung, die Anlage Leistungsverzeichnis/Preisblatt und die Anlage EVB IT-Systemvertrag in den Vergabeunterlagen.
Der Kreis Euskirchen („Auftraggeber“) beabsichtigt, die Alarmierung im Kreisgebiet auf digitale Funktechnik im POCSAG Standard für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr umzustellen. Darüber hinaus soll es möglich sein, über die Erstausstattung hinaus weiterer Endgeräte, den Aufbau neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung zu bestellen (rahmenvertragliches Element). Auch weitere Dienstleistungen für das System sollen für den Auftraggeber abrufbar sein. Abrufberechtigter aus dem abzuschließenden Vertrag ist ausschließlich der Auftraggeber. Siehe zu allen Einzelheiten insbesondere die Anlage Leistungsbeschreibung, die Anlage Leistungsverzeichnis/Preisblatt und die Anlage EVB IT-Systemvertrag in den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 640 000 EUR 💰
Dauer: 266 Tage
Beschreibung der Verlängerungen:
Die angegebenen 266 Tage entsprechen Kalendertagen. Der in der Anlage Leistungsbeschreibung (s. Ziff. 5) in Wochentagen (montags bis freitags inkl. Feiertage) angegebene Termin- und Durchführungsplan darf bis höchstens 160 Wochentagen (= rd. 224 Kalendertage) im Angebot (bez. auf den Meilenstein: „Erklärung der Betriebsbereitschaft“) überschritten werden (s. Anlage Bewertungskriterien, Ziff. 2.1).
Die angegebenen 266 Tage entsprechen Kalendertagen. Der in der Anlage Leistungsbeschreibung (s. Ziff. 5) in Wochentagen (montags bis freitags inkl. Feiertage) angegebene Termin- und Durchführungsplan darf bis höchstens 160 Wochentagen (= rd. 224 Kalendertage) im Angebot (bez. auf den Meilenstein: „Erklärung der Betriebsbereitschaft“) überschritten werden (s. Anlage Bewertungskriterien, Ziff. 2.1).
Zusätzliche Informationen:
Soweit nach Ziff. II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Meldeempfänger, DAG und DAU sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegtwerden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt (siehe unten Ziffer VI.3) sowie die Bewerbungsbedingungen und die Anlage EVB IT-Systemvertrag).
Soweit nach Ziff. II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Meldeempfänger, DAG und DAU sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegtwerden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt (siehe unten Ziffer VI.3) sowie die Bewerbungsbedingungen und die Anlage EVB IT-Systemvertrag).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Es sind Arbeiten im gesamten Gebiet des Kreis Euskirchen erforderlich. Siehe zu den Einzelheiten: Anlage Leistungsbeschreibung sowie Anlage Leistungsverzeichnis/Preisblatt der Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Angabe über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister unter Angabe des Registergerichts/Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer (s. Anlage Angebotsschreiben).
2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (s. Anlage Angebotsschreiben).
3) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 1 MiLoG (s. Anlage Angebotsschreiben).
4) Ausgefüllte Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung, siehe Dokument Bewerbungsbedingungen, darin Ziff. 8 und 9.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Ausgefüllte Anlage Referenzliste über geeignete Referenzen früher ausgeführter und abgeschlossener Aufträge unter Angabe des Auftragszeitraums, Auftragswertes, Gegenstand des Auftrags, Anzahl der Sendestationen, Verschlüsselung, ELS-Anbindung, Überführung in den Wirkbetrieb und Name des Auftraggebers/Kunden mit Kontaktdaten (Telefonnummer/E-Mail).
1) Ausgefüllte Anlage Referenzliste über geeignete Referenzen früher ausgeführter und abgeschlossener Aufträge unter Angabe des Auftragszeitraums, Auftragswertes, Gegenstand des Auftrags, Anzahl der Sendestationen, Verschlüsselung, ELS-Anbindung, Überführung in den Wirkbetrieb und Name des Auftraggebers/Kunden mit Kontaktdaten (Telefonnummer/E-Mail).
Mindeststandards:
1) Die Referenzen müssen innerhalb der letzten höchstens fünf Jahre abgeschlossen worden sein.
2) Es sind mindestens zwei Referenzen anzugeben, die sich a) auf die Realisierung von Netzen zur Digitalen Alarmierung (POCSAG) nach TR-BOS mit mindestens 20 Sendestationen, einer Verschlüsselung und einer ELS-Anbindung beziehen und b) in den Wirkbetrieb überführt worden sind. Hinweis: Ein Dauerbetrieb ist nicht gefordert.
2) Es sind mindestens zwei Referenzen anzugeben, die sich a) auf die Realisierung von Netzen zur Digitalen Alarmierung (POCSAG) nach TR-BOS mit mindestens 20 Sendestationen, einer Verschlüsselung und einer ELS-Anbindung beziehen und b) in den Wirkbetrieb überführt worden sind. Hinweis: Ein Dauerbetrieb ist nicht gefordert.
Für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung, siehe Dokument Bewerbungsbedingungen, darin Ziff. 8 und 9.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) vom 22. März 2018 (s. Anlage Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW)).
Es gelten die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) vom 22. März 2018 (s. Anlage Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW)).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreis Euskirchen, Zi. A326, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angbote sind nach § 55 Abs. 2 VgV Bieter oder deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
1) Es besteht während der Angebotsfrist die Möglichkeit, sich über die örtlichen Gegebenheiten und Montagebedingungen zu informieren. Eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung besteht nicht. Der Auftragnehmer trägt das wirtschaftliche Risiko einer nicht wahrgenommen Ortsbesichtigungsmöglichkeit. Ist eine Ortsbesichtigung gewünscht, werden die Bieter gebeten, möglichst frühzeitig an den in den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 4.2) genannten Ansprechpartner heranzutreten. Hinweis: Während der Ortsbesichtigung werden vom Auftraggeber keine Fragen entgegengenommen oder beantwortet. Fragen sind ausschließlich über den in den Bewerbungsbedingungen dargestellten Weg zu stellen und werden ausschließlich im Wege von Bieterinformationen transparent gegenüber allen Bietern beantwortet.
1) Es besteht während der Angebotsfrist die Möglichkeit, sich über die örtlichen Gegebenheiten und Montagebedingungen zu informieren. Eine Verpflichtung zur Ortsbesichtigung besteht nicht. Der Auftragnehmer trägt das wirtschaftliche Risiko einer nicht wahrgenommen Ortsbesichtigungsmöglichkeit. Ist eine Ortsbesichtigung gewünscht, werden die Bieter gebeten, möglichst frühzeitig an den in den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 4.2) genannten Ansprechpartner heranzutreten. Hinweis: Während der Ortsbesichtigung werden vom Auftraggeber keine Fragen entgegengenommen oder beantwortet. Fragen sind ausschließlich über den in den Bewerbungsbedingungen dargestellten Weg zu stellen und werden ausschließlich im Wege von Bieterinformationen transparent gegenüber allen Bietern beantwortet.
2) Zum rahmenvertraglichen Element: Soweit nach Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger, DAG oder DAU sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese Leistungen stellen jedoch nicht den Schwerpunkt des Auftrags dar.
2) Zum rahmenvertraglichen Element: Soweit nach Ziffer II.1.4) und Ziffer II.2.4) die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Digitaler Meldeempfänger, DAG oder DAU sowie von Dienstleistungen, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden kann, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese Leistungen stellen jedoch nicht den Schwerpunkt des Auftrags dar.
Von dem unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebenen geschätzten Gesamtauftragswert entfallen auf das rahmenvertragliche Element etwa 177 260,00 EUR netto. Das vom Auftraggeber geschätzte Abrufvolumen der potentiell beauftragten Dienstleistungen im Rahmen der rahmenvertraglichen Komponente liegt bei 50 Personentagen. Der Auftraggeber hat für alle rahmenvertraglichen Elemente die geschätzte Abrufmenge sowie teils eine Mindest- und in allen Fällen eine Höchstabrufmenge definiert (s. Bewerbungsbedingungen, Ziff. 15.1). Ist eine Mindestabrufmenge für ein rahmenvertragliches Element festgelegt, besteht insoweit ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme.
Von dem unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebenen geschätzten Gesamtauftragswert entfallen auf das rahmenvertragliche Element etwa 177 260,00 EUR netto. Das vom Auftraggeber geschätzte Abrufvolumen der potentiell beauftragten Dienstleistungen im Rahmen der rahmenvertraglichen Komponente liegt bei 50 Personentagen. Der Auftraggeber hat für alle rahmenvertraglichen Elemente die geschätzte Abrufmenge sowie teils eine Mindest- und in allen Fällen eine Höchstabrufmenge definiert (s. Bewerbungsbedingungen, Ziff. 15.1). Ist eine Mindestabrufmenge für ein rahmenvertragliches Element festgelegt, besteht insoweit ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme.
3) Es wird vorliegend aufgrund der langen Betriebsdauer und der Bedeutung des komplexen Gesamtsystems ein EVB IT-Systemvertrag geschlossen, der auch die Verpflichtung zum Systemservice für eine Laufzeit von zehn Jahren enthält. Der Vertrag kann vom Auftraggeber erstmalig nach 24 Monaten gekündigt werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage EVB IT-Systemvertrag (bei den Vergabeunterlagen).
3) Es wird vorliegend aufgrund der langen Betriebsdauer und der Bedeutung des komplexen Gesamtsystems ein EVB IT-Systemvertrag geschlossen, der auch die Verpflichtung zum Systemservice für eine Laufzeit von zehn Jahren enthält. Der Vertrag kann vom Auftraggeber erstmalig nach 24 Monaten gekündigt werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage EVB IT-Systemvertrag (bei den Vergabeunterlagen).
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass einerseits zur Verifizierung der angebotenen Komponenten und technischen Lösungen Nachweise (z. B. Datenblätter) und andererseits für die Qualitätswertung weitere Unterlagen (z. B. Konzepte/Lösungsdarstellung etc.) mit dem Angebot vorzulegen sind. Eine abschließende Auflistung ist der Anlage Checkliste (bei den Vergabeunterlagen, auf der letzten Seite der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass einerseits zur Verifizierung der angebotenen Komponenten und technischen Lösungen Nachweise (z. B. Datenblätter) und andererseits für die Qualitätswertung weitere Unterlagen (z. B. Konzepte/Lösungsdarstellung etc.) mit dem Angebot vorzulegen sind. Eine abschließende Auflistung ist der Anlage Checkliste (bei den Vergabeunterlagen, auf der letzten Seite der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe Ziff. VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 112-271263 (2020-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z.B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element).
Es gelten unterschiedliche Laufzeiten: rahmenvertragliches Element 5 Jahre und Systemservice: 10 Jahre
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z.B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element).
Es gelten unterschiedliche Laufzeiten: rahmenvertragliches Element 5 Jahre und Systemservice: 10 Jahre
Gesamtwert des Auftrags: 2 750 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 2251/15-405 📠
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z.B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der digitalen Alarmierungstechnik für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr. Der Vertrag umfasst die Beschaffung (Kauf) und Einführung einer vollständigen Digitalalarm-Infrastruktur einschließlich der leitstellenseitigen Systembestandteile, der Digitalen Meldeempfänger und über die Anforderungen der TR-BOS hinausgehenden Sonderfunktionalitäten (z.B. Verschlüsselung). Die Netzinfrastruktur und Empfangsausrüstung wird als funktionsfähiges Gesamtsystem ausgeschrieben. Darüber hinaus sind die Beschaffung eventuell erforderlich werdender weiterer Endgeräte, neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung, deren Umfang noch nicht abschließend festgelegt werden können, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (rahmenvertragliches Element).
Es gelten unterschiedliche Laufzeiten: rahmenvertragliches Element 5 Jahre und Systemservice: 10 Jahre
Der Kreis Euskirchen ("Auftraggeber") beabsichtigt, die Alarmierung im Kreisgebiet auf digitale Funktechnik im POCSAG Standard für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr umzustellen. Darüber hinaus soll es möglich sein, über die Erstausstattung hinaus weiterer Endgeräte, den Aufbau neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen
Der Kreis Euskirchen ("Auftraggeber") beabsichtigt, die Alarmierung im Kreisgebiet auf digitale Funktechnik im POCSAG Standard für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr umzustellen. Darüber hinaus soll es möglich sein, über die Erstausstattung hinaus weiterer Endgeräte, den Aufbau neuer DAG und DAU sowie Dienstleistungen
aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung zu bestellen (rahmenvertragliches Element). Auch weitere Dienstleistungen für das System sollen für den Auftraggeber abrufbar sein. Abrufberechtigter aus dem abzuschließenden Vertrag ist ausschließlich der Auftraggeber. Siehe zu allen Einzelheiten insbesondere die Anlage Leistungsbeschreibung, die Anlage Leistungsverzeichnis/Preisblatt und die Anlage EVB IT-Systemvertrag in den Vergabeunterlagen.
aus den Bereichen Schulung, Test und Optimierung sowie Beratung zu bestellen (rahmenvertragliches Element). Auch weitere Dienstleistungen für das System sollen für den Auftraggeber abrufbar sein. Abrufberechtigter aus dem abzuschließenden Vertrag ist ausschließlich der Auftraggeber. Siehe zu allen Einzelheiten insbesondere die Anlage Leistungsbeschreibung, die Anlage Leistungsverzeichnis/Preisblatt und die Anlage EVB IT-Systemvertrag in den Vergabeunterlagen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-08 📅
Name: SWISSPHONE Telecommunications GmbH
Postanschrift: Industriestraße 51
Postort: Gundelfingen
Postleitzahl: 79194
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: busset@swissphone.de📧
Land: Breisgau-Hochschwarzwald
🏙️
Internetadresse: http://www.swissphone.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 2 750 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Von dem unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebenen geschätzten Gesamtauftragswert entfallen auf das rahmenvertragliche Element etwa EUR 177.260,00 netto. Das vom Auftraggeber geschätzte Abrufvolumender potentiell beauftragten Dienstleistungen im Rahmen der rahmenvertraglichen Komponente liegt bei 50 Personentagen. Der Auftraggeber hat für alle rahmenvertraglichen Elemente die geschätzte Abrufmenge sowieteils eine Mindest- und in allen Fällen eine Höchstabrufmenge definiert (s. Bewerbungsbedingungen, Ziff. 15.1). Ist eine Mindestabrufmenge für ein rahmenvertragliches Element festgelegt, besteht insoweit ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme.
Von dem unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) angegebenen geschätzten Gesamtauftragswert entfallen auf das rahmenvertragliche Element etwa EUR 177.260,00 netto. Das vom Auftraggeber geschätzte Abrufvolumender potentiell beauftragten Dienstleistungen im Rahmen der rahmenvertraglichen Komponente liegt bei 50 Personentagen. Der Auftraggeber hat für alle rahmenvertraglichen Elemente die geschätzte Abrufmenge sowieteils eine Mindest- und in allen Fällen eine Höchstabrufmenge definiert (s. Bewerbungsbedingungen, Ziff. 15.1). Ist eine Mindestabrufmenge für ein rahmenvertragliches Element festgelegt, besteht insoweit ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme.
3) Es wird vorliegend aufgrund der langen Betriebsdauer und der Bedeutung des komplexen Gesamtsystems ein EVB IT-Systemvertrag geschlossen, der auch die Verpflichtung zum Systemservice für eine Laufzeit von 10 Jahren enthält. Der Vertrag kann vom Auftraggeber erstmalig nach 24 Monaten gekündigt werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage EVB IT-Systemvertrag (bei den Vergabeunterlagen).
3) Es wird vorliegend aufgrund der langen Betriebsdauer und der Bedeutung des komplexen Gesamtsystems ein EVB IT-Systemvertrag geschlossen, der auch die Verpflichtung zum Systemservice für eine Laufzeit von 10 Jahren enthält. Der Vertrag kann vom Auftraggeber erstmalig nach 24 Monaten gekündigt werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage EVB IT-Systemvertrag (bei den Vergabeunterlagen).
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass einerseits zur Verifizierung der angebotenen Komponenten und technischen Lösungen Nachweise (z. B. Datenblätter) und andererseits für die Qualitätswertungweitere Unterlagen (z. B. Konzepte/Lösungsdarstellung etc.) mit dem Angebot vorzulegen sind. Eine abschließende Auflistung ist der Anlage Checkliste (bei den Vergabeunterlagen, auf der letzten Seite der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass einerseits zur Verifizierung der angebotenen Komponenten und technischen Lösungen Nachweise (z. B. Datenblätter) und andererseits für die Qualitätswertungweitere Unterlagen (z. B. Konzepte/Lösungsdarstellung etc.) mit dem Angebot vorzulegen sind. Eine abschließende Auflistung ist der Anlage Checkliste (bei den Vergabeunterlagen, auf der letzten Seite der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYRYX6H
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 221/147-3045📞
Fax: +49 221/147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt