Digitales Mobilitätsportal als intermodale Info- und Buchungsplattform für betriebliche Mobilität; Erstellung von Software und Hardware

Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister

Digitales Mobilitätsportal als intermodale Info- und Buchungsplattform für betriebliche Mobilität; Erstellung von Software und Hardware.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 66.0.901.20
Kurze Beschreibung:
Digitales Mobilitätsportal als intermodale Info- und Buchungsplattform für betriebliche Mobilität; Erstellung von Software und Hardware.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Fleethörn 9
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: andreas.aden@kiel.de 📧
Telefon: +49 431901-4560 📞
Fax: +49 431901-744560 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYH3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYH3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-27 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 102-246353
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien: 1. Preis 40 %, 2. Bedienkonzept 20 %, 3. Erfüllung d. Anforderungen 40 %. Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 19.6.2020 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYH3
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung eines dynamischen Webportals zur Information und Buchung von Mobilitätsdienstleistungen einschließlich Fuhrpark und Stellplätzen für innerbetriebliche Mobilität einschließlich Zugangssystemen und Funktechnik. Webportal optimiert für Desktop- und Mobilgeräte-Nutzung. Eine spätere Nutzung der Technik für die öffentliche Mobilität in Kiel und umliegenden Landkreisen ist nicht auszuschließen.
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Es sind die Buchungsschnittstellen des ÖPNV (NahSh) des örtlichen CarSharings (Flinkster, Stattauto/Cantamen), des Bikesharings (Nextbike) und Mitfahrportals (Pendlerportal) einzubinden.
Eine erste Version der Software ist in 2020 lauffähig zu erstellen. Weiterhin Integration in die städtische IT und Arbeitsabläufe sowie Schulungen und Support.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 24103 Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Betriebshaftpflichtversicherung 2 Mio. EUR;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Personalbestand der letzten 3 Jahre;
— Umsätze der letzten 3 Jahre;
— Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Angaben zum verwendeten Entwicklungs- und Testsystem;
— Angaben zu verwendeten Entwicklungsmethoden;
— Angaben zur Hardwareausstattung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Siehe Anlage „Auswahlkriterien“,
Z. B.: Referenzen zu vergleichbaren Mobilitätssoftwareprojekten, Leistungsfähigkeit, Entwicklungsmethoden, Testsystem
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-07-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tiefbauamt, Abt. Verkehr – Mobilitätsmanagement
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYH3/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterien:
1. Preis 40 %,
2. Bedienkonzept 20 %,
3. Erfüllung d. Anforderungen 40 %.
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation“, elektronisch zu führen ist.
Fragen sind bis einschließlich 19.6.2020 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYH3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-9884702 📠
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2020/S 102-246353 (2020-05-26)