Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des „Digitalpakts Schule" zwischen Bund und Ländern gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur.
Mit den, der Landeshauptstadt Wiesbaden, zur Verfügung stehenden Mitteln sollen 63 Wiesbadener Schulen mit einer strukturierten Datenverkabelung nach dem neuesten Stand versehen werden. Des Weiteren soll an jeder Schule ein leistungsfähiges WLAN installiert werden.
Die Projektstruktur sieht vor, dass ein Architekturbüro die Maßnahmen an allen Schulen gem. unten stehendem Leistungsumfang betreut. Dem Architekten ist ein Elektrofachplanungsbüro zugeordnet, das die Begleitung der Maßnahmen in der KG 400 verantwortet.
Sämtliche Maßnahmen sind bis zum 31.10.2024 abzuschließen und müssen abgenommen sein. Alle Rechnungen müssen bis spätestens 30.3.2025 dem Auftraggeber vorliegen.
Dem Architekturbüro obliegen im Projekt die folgenden Aufgaben:
— Aufnahme des baulichen Zustandes der zu bearbeitenden Räume;
— Einschätzung der baurechtlichen Situation, ob ggf. ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist;
— Wenn ja, Durchführung und Begleitung des Verfahrens;
— Einschätzung des bestehenden Brandschutzes;
— Begleitung evtl. erforderlich werdender Brandschutzmaßnahmen;
— Beratung bei statischen Fragestellungen;
— Beratung hinsichtlich des Auftretens möglicher Schadstoffbelastungen und dem weiteren Umgang hiermit - sofern Schadstoffe nachgewiesen werden;
— Erstellung von LVs, Preisspiegeln, Mitwirkung bei Vergaben, Bauleitung von Maßnahmen der KG 300 (Trockenbau, Maler, Rohbau, Putzarbeiten etc.).
Dem Elektrofachplanungsbüro obliegen im Projekt die folgenden Aufgaben:
— Aufnahme des technischen Bestands der zu bearbeitenden Objekte;
— Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung;
— Ermitteln der Mengen und Aufstellen der LVs;
— Prüfen der Angebote, Erstellen von Preisspiegeln;
— Mitwirken bei der Vergabe;
— Überwachen der Ausführung der Objekte Bauleitung von Maßnahmen der KG 400.
Im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung wird zu ermitteln sein, wie die bauliche Umsetzung an den Schulen durchzuführen ist. Zunächst ist von einer möglichst kleinteiligen Auftragsvergabe an Einzelfirmen (KG 300/KG 400) auszugehen es ist aber auch denkbar, dass Leistungen über mehrere Schulen zusammengefasst und an ausführende Firmen vergeben werden.
Gegenstand der zu beauftragenden Leistung
Architektenleistungen gem. HOAI 2013 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff, Leistungsphasen 1-9. Leistungsumfang gem. Anlage 1 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung.
Die zugehörigen Fachplanerleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens.
Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013 vergütet.
Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben.
Optionen
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Schulen und Maßnahmen, die im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen. Es besteht eine Verlängerungsoption für die Schulen und Maßnahmen der Jahre 2021-2024 um 2 x 2 Jahre. Der derzeitige Stand der Aufteilung der Schulen und Maßnahmen auf die einzelnen Jahre ist der Anlage 2 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Als ein Ergebnis o.g., zu erbringender Leistungen, kann es zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Jahren, zu zusätzlichen aber auch wegfallenden Schulen und Maßnahmen kommen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Vorgabe der anrechenbaren Kosten
Anrechenbare Kosten Objektplanung: 5 062 500 EUR netto.