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1. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o. g.
Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen.
2. Eignungsnachweis der Auftraggeber akzeptiert neben der Eigenerklärung zur Eignung als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer wie beschrieben zu führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Unterauftragnehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
3. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bewerber haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie der Auftraggeber in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber Unklarheiten, so haben die Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich und vor Abgabe ihrer Teilnahmeantrages in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bewerber der Auftraggeber auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bewerber der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
4. Die Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal
https://www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.
5. Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
6. Rückfragen zum Verfahren können nur in Textform über die
www.deutsche-evergabe.de, bis zum 29.5.2020 (23.59), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform beantwortet.
7. Die Beantwortung von Rückfragen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal
https://www.deutsche-evergabe.de. Wir empfehlen daher den interessierten Bewerber sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bewerber über evtl. Rückfragen bzw. über evtl.
Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
8. Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, 2-fach maximiert p. a. sowie
100 000 EUR für Vermögensschäden,1-fach maximiert p.a. abzuschließen und nachzuweisen.
9. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe ein Umsetzungskonzept einreichen. Der Auftraggeber behält sich vor die Konzepte in einer persönlicher Präsentation durch den Bieter vorstellen zu lassen.
10. Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern (§ 51 SektVO)