Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis einer Betriebshaftpflicht in Höhe von 500 000,00 EUR für Personenschäden und 250 000,00 EUR für Sachschäden,
— Nachweis Eintrag Handelsregister,
— Angaben zu Sitz, Rechtsform und Gründungsjahr des Bewerbers,
— Angaben zu fachlicher Qualifikation des Personals,
— Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Strafregister, Gewerbezentralregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des/der Geschäftsführer/s,
— Bescheinigungen/Eigenerklärung aus denen hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialbeiträgen sowie von Steuern und Abgaben nach den geltenden Rechtsvorschriften erfüllt,
— Erklärung der Bereitschaft zu der förmlichen Verpflichtung nach § 1 Verpflichtungsgesetz,
— Referenzen mit inhaltlich vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre,
— Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre, aufgeschlüsselt nach jeweiliger Qualifizierung; Anzahl der mit der Auftragsabwicklung betrauten Mitarbeiter,
— Angaben zur Ausstattung, des Labors mit Großgeräten (Roboter, Sequenzer etc.) und Labormanagementsystemen (z. B. LIMS) – Übersicht,
— Angaben zum Verfahren der routinemäßigen Kontaminationsprüfungen im Labor,
— Angaben zum maximal möglichen Probendurchsatz pro Jahr und zum tatsächlichen Probendurchsatz in den letzten 3 Jahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
— Datenschutzerklärung,
— Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre,
— Vorhandene Zertifizierungen; Angaben über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025,
— schriftliche Zusicherung für die Erbringung des Nachweises zum Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) auf Grundlage einer eigenen Informationssicherheitsrichtlinie und anerkannter Standards (BSI 100/200-1, ISO 27001oder VdS-Richtlinie 10000) zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung,
— Erklärung, dass sich das Unternehmen weder in Liquidation befindet noch dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenz- bzw. das Vergleichsverfahren eröffnet ist, er nicht aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen, Verstöße i. S. des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht begangen wurden bzw. Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung nicht bestehen.