Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Im Teilnahmewettbewerb sollen die geeigneten Anbieter ermittelt werden. Hier werden wesentliche und unbedingt einzuhaltende Kriterien des DMS-Anbieters und der angebotenen DMS-Lösung abgefragt. Ziel ist es, diejenigen Bewerber zu ermitteln, die die zur Leistungserbringung erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
Folgende Angaben zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind abzugeben:
Angaben und Formalitäten (hierzu liegt eine Übersicht über alle Unterlagen zum Verfahren bei), die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Eignungskriterien):
— Ein Nachweis zur Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Mindestdeckungssumme je Schadenfall von 1,5 Mio. EUR, 2-fach maximiert liegt den Bewerbungsunterlagen,
— Alle benannten Personen sowie alle zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiter beherrschen die deutsche Sprache zumindest vertragssicher in Wort und Schrift, entspricht Niveaustufe C1 – Fachkundige Sprachkenntnis im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers festzustellen, sind (Bewertungskriterien):
— Die Projekt- und Implementierungserfahrung des Bieters/Bewerbers mit der in der Ausschreibung angebotenen DMS-Lösung in Jahren,
— Der anteilige Jahresumsatz des Unternehmens (in Euro) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (je nach Geschäftsjahresabschluss), für Leistungen (Lizenzen, Dienstleistung, Wartungseinnahmen, Hardware), die eindeutig auf DMS-Projekte bezogen werden können.
Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand folgender Kriterien überprüft (Bewertungskriterien):
— Anzahl der Kunden, die vom Bewerber gegen Entgelt in den letzten 10 Jahren DMS-Lösungen bezogen haben (Informationsabfrage).
— Die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten des Bewerbers, ausschließlich im Geschäftsbereich der angebotenen DMS-Lizenzprodukte. Die Höhe der Mitarbeiteranzahl gibt Auskunft über die personelle Leistungsfähigkeit des DMS-Herstellers Des Weiteren werden zur technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers Referenzen abgefragt, die die angebotene DMS-Lösung produktiv betreiben.
Die Referenzen müssen aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber (Städte oder Landkreise/Kreise bzw. kommunale Verbände sowie Behörden, Ministerien und, bei Projekten im nicht-deutschen Raum, vergleichbare Verwaltungsebenen) kommen, die die voraussichtlich angebotene DMS-Lösung nutzen. Ansprechpartner mit Telefonnummer wird erwartet.
Im Einzelnen werden folgende Punkte abgefragt:
— Name der Referenz,
— Ansprechpartner bei der Referenz,
—Die Anwender der Referenz nutzen die originäre DMS-Anwendungsoberfläche zur Ablage und Recherche von Dokumenten in elektronisch abgebildeten Ablage- oder auch Aktenstrukturen,
— Art der Behörde/Verwaltung,
— Referenz seit (Produktivsetzung der Gesamtlösung),
— Behörden-/Verwaltungsgröße,
— Anzahl der aktiven Benutzer, die mit der originären DMS-Anwendungsoberfläche als primären DMS-Anwendungsclient arbeiten,
— Vorhandene Integration der angebotenen DMS-Lösung in Groupwise und/oder MS Outlook ab Version 2016,
— Wird die DMS-Lösung auf virtuellen Servern ,
— Integration des DMS in Fachverfahren, welche bei der genannten Referenz eingesetzt werden (die Art und Weise der Integration ist hierbei nicht ausschlaggebend),
— Sind weitere Fachverfahren mit der, bei der Referenz eingesetzten DMS-Lösung integriert worden? Hinweis: Produkte vergleichbar mit MS Office und Outlook (also Büro oder Mail-Software) werden nicht als Fachverfahren gewertet.
Um die Eignung des Bieters festzustellen, müssen alle Ausschlusskriterien erfüllt werden.
Es gibt keine Begrenzung bei der Referenznennung. Nur die 3 höchstbewerteten Referenznennungen werden zur Wertung herangezogen.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die Eignungsprüfung erfolgt nach den §§ 42 ff. der VgV i. V. m. §§ 122 ff. GWB. Geeignet sind Bieter, wenn sie die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllen.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Fähigkeiten an.
— Anlage 1 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Anlage 2 – Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend),
— Anlage 3 – Unterauftragnehmererklärung (falls zutreffend),
— Anlage 4 – Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung,
— Anlage 5 – Geheimhaltungserklärung,
— Anlage 6 – Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend),
— Referenzliste,
— Bestätigung – deutsche Sprachkenntnis Niveaustufe C1 – Fachkundige Sprachkenntnis im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).