a) Zu Kooperationsformen des Bewerbers:
A1) Bietergemeinschaften
Die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt ausdrücklich hingewiesen.
Die Mindeststandards muss jedoch die Bietergemeinschaft nur als Gesamtheit erfüllen.
A2) Rückgriff auf Ressourcen Dritter
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Fähigkeit auf einen Dritten/auf Dritte zu berufen, so muss er mit seinem Angebot die Dritten benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten/der Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen für diesen/diese Dritten vorgelegt werden, wenn als sich ein Bieter als Einzelbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des oder der Dritten beruft.
b) Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die elektronischen Angebote sind über die Vergabeplattform
www.vergabe.bayern.de einzureichen.
Sämtliche Nachweise zu den Mindestkriterien sind bereits mit dem Angebot abzugeben. Weitere, nicht geforderte Unterlagen sind nicht erwünscht. Eine Verweisung auf frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
c) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabplattform einzureichen. Fragen, die nicht 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Bieterfragen werden ausschließlich auf der unter I.3) genannten Vergabeplattform eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bieter haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst zu informieren.
Die Vergabeunterlagen stehen kostenfrei und unmittelbar zugänglich auf
www.vergabe.bayern.de unter der Vergabe Nr. M-013-20 zur Verfügung.
Angebote oder Bewerbungen dürfen elektronisch nur über die Vergabeplattform des Freistaates Bayern
www.vergabe.bayern.de abgegeben werden.
Angebote oder Bewerbungen, die auf anderen Vergabeplattformen, z. B.
www.evergabe.online.de abgeben werden, können nicht gewertet werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein eventueller Bieterdialog (Fragen und Antworten) nur über die Plattform
www.vergabe.bayern.de abgewickelt wird.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht oder nicht ordnungsgemäß dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.